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Checkliste: Welche Scheine brauche ich?
(Magisterstudiengang)
 
   
 
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Inhalt:

 

1.1. Allgemein

Die Irankunde ist derjenige Zweig der Orientwissenschaften, welcher die Erforschung von Geschichte, Kultur und Sprachen des iranischen Raumes (der sich nach Westen, Norden und Osten über die Grenzen des heutigen Staates Iran hinauserstreckt) zum Gegenstand hat. Zeitlich setzt sie bei der Beschäftigung mit den frühesten Kulturen (etwa 6000 v.Chr.) an, erstreckt sich über Bronze- und Eisenzeit sowie über die drei iranischen Großreiche der Achämeniden, Parther und Sasaniden in die islamische Zeit bis zur Gegenwart. Das Fach ist somit nicht zeitlich, sondern regional durch das Gebiet definiert, in dem eine iranische Sprachen sprechende Bevölkerung bzw. Bevölkerungsgruppe lebt, gelebt oder geherrscht hat.

Iran als großer Gegner von Griechen und Römern hatte von Anbeginn seinen Platz in der europäischen Geistesgeschichte. Die stetige Auseinandersetzung mit dem "Feind im Osten" führte seit dem 6. Jh. v.Chr. zu einem ständigen Kulturaustausch, der bis in die Gegenwart nicht unterbrochen wurde. Die Entwicklung der indogermanischen Sprachwissenschaften im 19. Jahrhundert lenkte ein verstärktes Interesse auch auf iranische Sprachen und Sprachzeugnisse sowie die iranische Kultur allgemein; die Wissenschaft von Iran konnte sich als eigene Disziplin innerhalb der Orientwissenschaften an verschiedenen Universitäten herausbilden. Um die Jahrhundertwende trat die deutsche Iranwissenschaft durch die Philologische Schule hervor, neben (und in Ergänzung zu) der in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts eine mehr denkmalkundlich-kulturgeschichtliche Forschungsrichtung internationales Ansehen gewann.

1.2. Sinn und Aufgaben der Irankunde in der heutigen Gesellschaft

Die wachsende Bedeutung der Dritten Welt und besonders auch des iranischen Kulturkreises verleihen der Irankunde heute einen neuen Stellenwert, dem in der Kulturpolitik der BRD im Gegensatz zu den anderen Industrienationen bisher allerdings nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die notwendige Abkehr vom bisherigen eurozentristischen Denken stellt an die mit den Kulturen der Dritten Welt befaßten Disziplinen die Anforderung, in wissenschaftlicher Forschung Ursachen und historische Entwicklung der verschiedensten kulturellen Aspekte zu untersuchen, um in der modernen Gesellschaft zu einem objektiven Verständnis jener Kulturen beizutragen.

Die Friedens- und Konfliktforschung hat immer wieder auf die zwischen Rassen, Völkern und Religionen tiefverwurzelten Vorurteile als bedeutenden konfliktfördernden Faktor hingewiesen; um diese Vorurteile, die nicht zuletzt zwischen Europa und dem am nächsten liegenden außereuropäischen Kulturkreis, dem Vorderen Orient, bestehen, zu beseitigen, bedarf es einer Ausbreitung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit diesem Raum.

Indirekt durch die Forschung, direkt durch die Ausbildung von Studenten aus dem zugrunde liegenden Kulturraum leistet die Irankunde seit langem einen Beitrag zur Entwicklungshilfe, der sich in seinem Ergebnis zwar nicht in Zahlen ausdrücken läßt, dessen Bedeutung für das Ringen Irans bzw. der von ihm geprägten Großregion um das Verständnis seiner eigenen Kultur jedoch nicht zu unterschätzen ist. Die wachsende Zahl von Iranern etc., die in Europa leben, stellt die Irankunde zudem vor die Aufgabe, zum Verständnis von deren Lebensformen beizutragen.

Neben diesem Forschungs- und Lehrauftrag erwächst der Irankunde in steigendem Maße eine volksbildnerische Verpflichtung, die von populärwissenschaftlichen Publikationen über den Sprachunterricht bis zur wissenschaftlichen Reiseleitung reicht.

1.3. Berufsbilder

Ein einheitliches Berufsbild des Irankundlers existiert nicht. Die Berufswahl hängt sehr von der Spezialisierung des Einzelnen innerhalb der Irankunde und seiner Fächerkombination ab sowie davon, ob Irankunde als Haupt- oder Nebenfach studiert wurde. Bei dem geringen Personalbestand der einzelnen Institute und Abteilungen in der BRD sind die Möglichkeiten, nach Abschluß des Studiums die akademische Laufbahn zu ergreifen, sehr begrenzt.

Der Student sollte diese Sachlage bei der Wahl seiner Nebenfächer unbedingt berücksichtigen. Die wichtigsten Tätigkeitsgebiete für Irankundler außerhalb der Universität sind folgende: Diplomatischer Dienst und internationale Organisationen (empfohlene Nebenfächer: Recht, Volkswirtschaft als Regionalstudiengang), Presse und Verlagswesen (empfohlene Nebenfächer: Geschichte, Politikwissenschaft u.a.), Wirtschaft, vor allem Bankwesen (empfohlenes Nebenfach: Volkswirtschaft oder der Regionalstudiengang Volkswirtschaft), Goethe-Institut (empfohlenes Nebenfach: Germanistik), Bibliothekswesen, Dokumentation.

In den angedeuteten Fächerkombinationen wird im Einzelfall zu entscheiden sein, ob Irankunde zum Zweck der Spezialisierung nicht selbst lediglich als Nebenfach bzw. zweites Hauptfach studiert wird. Als Nebenfach oder Ergänzungsstudium bietet sich Irankunde außerdem den verwandten orientalistischen Fächern Islamkunde, Semitistik, Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients, Altorientalistik und Ägyptologie, sowie den Disziplinen Geschichte, Völkerkunde, Politologie und Vergleichende Religionswissenschaft an, vor allem wenn die akademische Laufbahn angestrebt wird.

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2. Art der Fachvertretung in Tübingen

2.1. Organisatorische Gliederung

Das Studienfach Irankunde bildet an der Universität Tübingen zusammen mit den Fächern Islamkunde, Semitistik und Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients die organisatorische Einheit des Orientalischen Seminars, das der Fakultät für Kulturwissenschaften zugeordnet ist, zu der auch andere mit außereuropäischen Kulturen befaßte Disziplinen gehören.

2.2. Lehrkörper

In der Abteilung Irankunde des Orientalischen Seminars sind in Forschung und Lehre ein Professor und ein Lektor, der mit dem Fach Islamkunde geteilt wird, tätig. Bisher konnte ein (unbezahlter) Lehrbeauftragter gewonnen werden. Lehrveranstaltungen zu Geschichte und Kultur Irans in islamischer Zeit werden auch im Fach Islamkunde angeboten (vgl. Studienplan Islamkunde). Darüber hinaus ist Iran auch Gegenstand des Faches Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients.

2.3. Universitätsbibliothek Tübingen: Sondersammelgebiet Vorderer Orient

Besonders günstige Forschungsbedingungen ermöglicht in Tübingen die Tatsache, daß der Universitätsbibliothek Tübingen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft der Vordere Orient als Sondersammelgebiet zugewiesen worden ist.


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3. Gliederung und Beschreibung des Faches in Bezug auf den Studiengang

Forschung und Lehre gehen in der Irankunde von schriftlichen und materiellen Quellen aus. Neben einer soliden Sprachausbildung steht eine breite Sachausbildung.

3.1 Sprachausbildung

3.1.1. Breite und gute Sprachkenntnisse sind unerläßliche Voraussetzungen für jede kompetente Beschäftigung mit dem iranischen Kulturkreis. Da jedoch dem Studenten zu Beginn seines Studiums - im Gegensatz etwa zu neuphilologischen Fächern - in der Regel jegliches einschlägige sprachige Rüstzeug fehlt, kommt der Sprachausbildung eine entscheidende Rolle zu.

Gute Kenntisse wenigstens zweier moderner europäischer Sprachen (außer Deutsch), vorzugsweise auch des Griechischen und Lateinischen, sind Voraussetzungen oder sollten gegebenenfalls während des Studiums zusätzlich erworben werden.

3.1.2. Die iranischen Sprachen gliedern sich in die alt-, mittel- und neuiranische Familie mit den wichtigsten Gliedern: Awestisch, Altpersisch (Altiranisch), Parthisch, Pahlavi (Mitteliranisch) und Neupersisch, Kurdisch, Paschtu (Neuiranisch) und andere neuiranische - oder ihnen nahestehende - Sprachen, z.B. Urdu. Eine qualifizierte Beschäftigung mit der Kultur und Geschichte Irans ist jedoch ohne die Kenntnis semitischer Sprachen, besonders des Arabischen, Syrischen (Aramäisch) und Hebräischen kaum möglich.

3.1.3. Die sprachliche Breite des Faches macht für das Hauptfachstudium eine Beschränkung auf eine von Fall zu Fall zu bestimmende Zahl von Sprachen notwendig. Obligatorisch ist jedoch das Neupersische. Bei der Wahl der zusätzlichen Sprachen wird man auf eine gewisse zeitliche Geschlossenheit achten. Grundsätzlich ist aber eine Konzentration auf frühere Perioden ohne Neupersisch nicht möglich - und eine Konzentration auf die islamische Zeit ist ohne Grundkenntnis älterer iranischer Sprachen sowie des Arabischen ausgeschlossen.

3.1.4. Für Irankunde als Nebenfach ist das Erlernen des Neupersischen obligatorisch.

3.2. Sachausbildung

3.2.1. Von seiner zeitlichen und inhaltlichen Ausdehnung wie der für die Forschung notwendigen methodischen Vielfalt ist das gesamte Gebiet der Irankunde so umfangreich, daß es in gleicher Intensität in allen seinen Teilen und methodischen Aspekten von einem Einzelnen nicht erfaßt werden kann, geschweige denn unterrichtet. Die Ausbildung kann deshalb nur exemplarisch verstanden werden, weshalb sich in erster Linie Seminare und Übungen als Unterrichtsform anbieten. Vom Studenten muß ein hohes Maß an selbstständigem Arbeiten verlangt werden. In den Übungen wird er mit dem methodischen Rüstzeug vertraut gemacht. Eine besondere Rolle spielt der enge Kontakt zwischen Lehrendem und Lernenden, der hier dank der relativ kleinen Studentenzahl gewährleistet ist.

3.2.2. Die Irankunde läßt sich in Forschung und Lehre in zwei Hauptsachgebiete, den älteren Zweig der Irankunde, d.h. jenen, der die vorislamische Periode zum Gegenstand hat, und den neueren Zweig, d.h. jenen, der sich mit der islamischen Periode befaßt, scheiden. Beide Zweige stellen für den Hauptfachstudenten Pflichtfächer dar, über die er sich einen fundierten Überblick verschaffen muß. Im Verlaufe des Hauptstudiums ist darüber hinaus eine eingehendere Beschäftigung mit einem der Hauptsachgebiete erforderlich.

Der Nebenfachstudent muß sich mindestens mit einem der Hauptsachgebiete befaßt haben.

Jedes Hauptsachgebiet zerfällt in zwei Teile:

1) Sprachen

Sie sind die Grundlage zur Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Irans. Neben iranischen Sprachen müssen, je nach Ausrichtung, auch nicht-iranische Sprachen erlernt werden.

2) Geschichte und Kultur

Hier liegt der Schwerpunkt der Tübinger Irankunde. Die erlernten Sprachen werden im Haupt- und Aufbaustudium als verläßliche Werkzeuge zur Lösung kulturwissenschaftlich-historischer Fragen eingesetzt. Um das möglich zu machen, müssen spezielle Kenntnisse in ausgewählten Sachgebieten bzw. Sachgebietsgruppen erworben werden, die von der Archäologie, Landeskunde, Rechts- und Religionsgeschichte über die Sozialgeschichte, Theologie und Urbanistik bis zur Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte reichen.

Die Kombination der zwei Hauptsachgebiete (vorislamischer und islamischer Iran) mit den sich aus ihnen ergebenden Untergebieten und den zwei Hauptteilen (Sprache und Geschichte/Kultur) führt zu einer Vielzahl von möglichen Kombinationen, die von Fall zu Fall an bestimmten Stufen des Studiums zwischen dem Studierenden und dem Lehrenden besprochen und genauer definiert werden müssen.

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4. Studienabschnitte, Arten der Lehrveranstaltungen, Prüfungsbedingungen

4.1. Studienabschnitte

Das Studium der Irankunde ist aufgeteilt in: Grundstudium (1.-4./5. Semester) und Hauptstudium (4./5. - 8./10. Semester). Am Ende des Grundstudiums steht die Zwischenprüfung, am Ende des Hauptstudiums die Magisterprüfung als berufsqualifizierender Studienabschluß (M.A.). Wird nach dem M.A. die Promotion zum Dr. phil. angestrebt, ist ein zusätzliches Aufbaustudium erforderlich.

4.2. Arten der Lehrveranstaltungen

Folgende Arten von Lehrveranstaltungen sind für das Studienfach Irankunde vorgesehen; Sprachübungen, Einführungsübungen in die Irankunde, Lektüre- und Interpretationsübungen, Vorlesungen, Seminare.

4.3. Prüfungsbedingungen

Für das Studienfach Irankunde gelten die Bestimmungen der zur Zeit der Prüfung gültigen Prüfungsordnungen der Fakultät für Kulturwissenschaften.

Die Zwischenprüfung findet nach dem 4. oder 5. Semester statt, die Magisterprüfung nach dem 8., spätestens nach dem 10. Semester.

Die fachspezifischen inhaltlichen Prüfungsbedingungen sind in den folgenden Veranstaltungsplänen festgelegt.

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5. Veranstaltungsplan und Prüfungsanforderung für das Hauptfach

Der Studiengang Irankunde ist so konzipiert, daß er entweder von zwei Nebenfachstudiengängen oder einem zweiten Hauptfach begleitet wird.

5.1. Grundstudium

(1.-4./5. Semester)

Während des Grundstudiums steht die Sprachausbildung im Vordergrund. Obligatorisch ist für das Grundstudium die Teilnahme an den entsprechenden Sprach- und Lektüreübungen während vier Semestern für die schwerpunktmäßig gewählte Sprache und während zwei Semestern für die zweite gewählte Sprache. Eine dieser beiden Sprachen muß das Neupersische sein. Es ist jedoch empfehlenswert, mit dem Erlernen weiterer Sprachen bereits während des Grundstudiums zu beginnen. An den jeweiligen einführenden Sprachunterricht (1.-2. Semester) schließen sich Sprach- und Lektüreübungen an, in denen der Studierende über das rein Sprachliche hinaus bereits an die Textinterpretation und damit exemplarisch an Einzelprobleme aus zumindest einem der zwei Hauptsachgebiete herangeführt wird. Einen Überblick über die zwei Hauptsachgebiete geben die entsprechenden, im Turnus angebotenen Lehrveranstaltungen, die jedoch ein intensives angeleitetes Selbststudium, das vom Studierenden erwartet werden muß, nicht ersetzen können.

5.2. Zwischenprüfung im Hauptfach

5.2.1. Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen, für die eine gesonderte Ordnung vorliegt. In ihr soll der Student nachweisen, daß er sich im Verlaufe des Grundstudiums die für eine erfolgreiche Fortführung des Studiums notwendigen Sprachkenntnisse sowie einen Überblick über die Grundbegriffe und wichtigsten Fakten aus den zwei Hauptsachgebieten erworben hat.

5.2.2. Voraussetzungen

Für die Teilnahme an Sprachkursen und einführenden Übungen muß ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Weiter wird vorausgesetzt, daß der Student eine Anzahl grundlegender Werke aus der Sekundärliteratur durchgearbeitet hat.

Es ist zu belegen, daß der Student mindestens zwei der wichtigsten modernen europäischen Sprachen (außer Deutsch) ausreichend beherrscht.

5.2.3. Anforderungen

  • Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus dem Neupersischen sowie aus der zweiten gewählten Sprache ins Deutsche zu übertragen und sprachlich zu analysieren.

  • Die Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen aus den zwei Hauptsachgebieten und der Landeskunde.

  • Die Kenntnis der wichtigsten Hilfsmittel und die Fähigkeit zum Umgang damit.

5.2.4. Durchführung

Die eigentliche Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur in drei Teilen, die getrennt benotet werden:

  • Übersetzung aus dem Neupersischen

  • Übersetzung aus der zweiten gewählten Sprache,

  • Fragenkatalog aus den zwei Hauptsachgebieten

(Die Benutzung eines Wörterbuches und einer wissenschaftlichen Grammatik bei den Übersetzungen ist gestattet).

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Beim Versagen in nur einem Teil der Klausur wird bei Wiederholung lediglich der betreffende Teil nochmals geprüft.

5.3. Hauptstudium (5./6. - 8./10. Semester)

Das Hauptstudium setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Während im Grundstudium der Sprachausbildung ein besonderes Gewicht zukommt, steht im Hauptstudium die Sachausbildung im Vordergrund, ohne daß jedoch auf eine weitere Vertiefung der Sprachausbildung verzichtet werden kann.

Die Sachausbildung erfolgt in weiteren Übungen am Beispiel exemplarisch ausgewählter Texte oder Sachprobleme sowie in Seminaren, in deren Verlauf der Studierende an selbständiges wissenschaftliches Arbeiten herangeführt wird. Die Übungen bzw. Seminare sind so zu wählen, daß jedes der zwei Hauptsachgebiete zumindest einmal thematisch vertreten ist. Insgesamt müssen während des Hauptstudiums zwei qualifizierte Referate erarbeitet werden, je eines aus jedem Hauptsachgebiet. Die Breite des Faches macht es erforderlich, daß eines der Hauptgebiete (oder ein großer Bereich daraus) als Spezialgebiet gewählt wird, mit dem sich der Studierende besonders intensiv befassen und aus dem heraus er seine Magisterarbeit erstellen soll.

Empfohlen wird für diesen Studienabschnitt ein längerer Studienaufenthalt im Orient - zumindest die Teilnahme an der ca. alle fünf Jahre vom Orientalischen Seminar veranstalteten Exkursion in den Orient.

5.4. Magister im Hauptfach

5.4.1. Der Magister Artium (M.A.) kann nach dem 8., spätestens aber nach dem 10. Fachsemester erworben werden und wird aufgrund einer Prüfung verliehen, in der der Bewerber nachzuweisen hat, daß er sich gründliche Sprach- und Sachkenntnisse erworben hat und imstande ist, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

5.4.2. Die allgemeinen Bestimmungen für die Magisterprüfung (Zulassung, Fristen, Einspruchsmöglichkeiten usw.) sind in der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften festgelegt.

5.4.3. Fachspezifische Voraussetzungen:

  • Zeugnis über die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (beim Studienplatzwechsel, ein entsprechender Qualifikationsnachweis).

  • Ein qualifizierter Schein, der aufgrund einer Sprachprüfung in der dritten gewählten Sprache erworben wurde.

  • Vier qualifizierte Seminarscheine, die aufgrund von Referaten erworben wurden, wobei jedes Hauptsachgebiet wenigstens einmal vertreten sein muß.

5.4.4. Anforderungen:

  • Fähigkeit, aus dem Neupersischen und einer der beiden zusätzlich gewählten Sprachen mittelschwere moderne oder klassische Texte ins Deutsche zu übertragen und zu interpretieren.

  • Überblick über die zwei Hauptsachgebiete und Kenntnis der wichtigsten Quellen und der Sekundärliteratur.

  • Intensive Beschäftigung mit einem Hauptsachgebiet und Fähigkeit, aufgrund der Quellen ein begrenztes Problem aus diesem Bereich selbständig abzuhandeln.

5.4.5. Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit), einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung.

Alles Nähere ist durch die Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften geregelt.

5.5. Aufbaustudium

Das Aufbaustudium schließt an das Hauptstudium an und wird mit der Promotion abgeschlossen. Das Aufbaustudium soll dem Irankundler die Möglichkeit geben, anhand eines selbständigen Beitrages zur Forschung die für eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit notwendige Qualifikation zu erwerben. Die hohen Anforderungen, die gegenwärtig an Dissertationen im Fach Irankunde gestellt werden müssen, erlauben in der Regel einen Abschluß nicht unter zwei Jahren. Der Doktorand wird in dieser Zeit bestrebt sein, neben der Abfassung der Dissertation die Kenntnisse in seinem Fach, insbesondere auf dem Spezialgebiet seiner Dissertation und dessen Umgebung zu vertiefen. In Forschungsseminaren oder Gesprächen mit den Lehrenden berichtet er regelmäßig über den Fortgang seiner Arbeit.

5.6. Promotion

Die Promotion (Dr. phil.), welche das Aufbaustudium abschließt, wird durch die Promotionsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften geregelt.


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6. Veranstaltungsplan und Prüfungsanforderungen für das Nebenfach

Wird Irankunde als Nebenfach studiert, sollte sich der Studierende in der Regel auf jene Lehrveranstaltungen konzentrieren, die auch im Hinblick auf den angestrebten Beruf in einem sinnvollen Zusammenhang zu seinem Hauptfach bzw. zweiten Nebenfach stehen. Wie bereits ausgeführt, muß der Nebenfachstudent lediglich eine Sprache des iranischen Kulturraumes erlernen, doch sollte er zumindest Grundkenntnisse des Arabischen (Arabisch I und II) oder einer anderen semitischen Sprache erwerben.

Studenten der Islamkunde mit erster oder zweiter Sprache Neupersisch müssen eine weitere iranische Sprache erlernen.

6.1. Grundstudium

Während des Grundstudiums soll sich der Nebenfachstudent auf das Erlernen der von ihm gewählten Sprache konzentrieren, daneben muß er sich jedoch anhand der Einführungsübung und der Vorlesungen einen Überblick über die wichtigsten historischen und kulturellen Grundelemente des iranischen Raumes verschaffen.

6.2. Zwischenprüfung im Nebenfach

6.2.1. Die Zwischenprüfung muß spätestens nach dem 5. Semester abgelegt werden.

6.2.2. Es wird vorausgesetzt, daß der Student im Verlaufe des Grundstudiums eine in einem Lesekanon festgelegte Anzahl grundlegender Werke aus der Sekundärliteratur durchgearbeitet hat und an einführenden Lehrveranstaltungen teilgenommen hat.

6.2.3. Anforderungen

Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache ins Deutsche zu übertragen und sprachlich zu analysieren; Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen aus wenigstens einem Hauptsachgebiet und die Fähigkeit, mit den wichtigsten Hilfsmitteln umzugehen.

6.2.4. Durchführung

Die Prüfung im Nebenfach besteht aus einer vierstündigen Klausur in zwei Teilen, die getrennt benotet werden:

  • Übersetzung aus der gewählten Sprache (wahlweise eines klassischen oder modernen Textes unter Zuhilfenahme eines Wörterbuchs und einer wissenschaftlichen Grammatik)

  • Fragenkatalog aus einem Hauptsachgebiet.

6.2.5. Beim Versagen in einem Teil der Klausur wird bei Wiederholung lediglich der betreffende Teil nochmals geprüft.

6.3. Hauptstudium

Das Hauptstudium im Nebenfach dient einer weiteren Vertiefung der Sprachkenntnisse und des Grundwissens in den zwei Hauptsachgebieten. Außerdem ist eine intensivere, über das Grundwissen hinausgehende Beschäftigung mit zumindest einem größeren abgeschlossenen Bereich aus einem der Hauptsachgebiete erforderlich. Aus diesem Bereich ist ein qualifiziertes Referat zu erarbeiten.

6.4. Magisterprüfung im Nebenfach

6.4.1. Die Magisterprüfung im Nebenfach sollte spätestens nach dem 10. Semester abgelegt werden. Die Bestimmungen für die Magisterprüfung sind in der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften festgelegt.

6.4.2. Fachspezifische Voraussetzungen:

  • Zeugnis über die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (bei Studienplatzwechsel ein entsprechender Qualifikationsnachweis).

  • Zwei qualifizierte Seminarscheine.

6.4.3. Anforderungen

Fähigkeit aus der gewählten Sprache mittelschwere Texte ins Deutsche zu übertragen und zu interpretieren; Überblick über die wichtigsten Grundtatsachen aus den drei Hauptsachgebieten sowie engere Vertrautheit mit zumindest einem Teilbereich aus einem Hauptsachgebiet.

6.4.4. Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer vierstündigen Klausur und einer halbstündigen mündlichen Prüfung.

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7. Personelle Abdeckung des Lehrplanes

Der folgende Lehrplan kann nur als Leitfaden verstanden werden, da die minimale personelle Ausstattung des Faches es zwingend macht, eine gewisse Flexibilität in der Sachausbildung zu wahren. In der Regel unterrichtet der Professor über sein Deputat hinaus. Es soll auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß bei weiterer Weigerung der Fakultät, dem Fach einen bezahlten Lehrauftrag zu genehmigen, die Gefahr besteht, den Lehrbeauftragten für die Irankunde zu verlieren.

Die Studierenden sind gehalten, um die im Lehrplan geforderten Sachgebiete abzudecken, auch einschlägige Veranstaltungen des Fachs Islamkunde zu belegen. Für die Altiranistik sei auch auf das Angebot des Faches Vergleichende Sprachwissenschaft hingewiesen.


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Copyright by Orientalisches Seminar Tübingen | Letzte Aktualisierung am: 11-Aug-2009
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