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| Studium | Irankunde | Studienplan Irankunde |
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Wichtig!
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Das Studienfach "Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients" bildet mit den Fächern Islamkunde und Irankunde die organisatorische Einheit des Orientalischen Seminars (Münzgasse 30), das der Fakultät für Kulturwissenschaften zugeordnet ist, in der sich auch die anderen mit außereuropäischen Sprachen und Kulturen befaßten Disziplinen befinden.
In der Abteilung "Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients" des Orientalischen Seminars ist gegenwärtig in Forschung und Lehre ein Professor tätig. Der Student/die Studentin ist darauf angewiesen, alle jene Lehrveranstaltungen wahrzunehmen, die den möglichen Studienschwerpunkten entsprechen.
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3.1.1.Wer "Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients" studieren will, sollte nach Möglichkeit Kenntnisse in Griechisch, sowie Latein als Sprache westlicher Theologie und Wissenschaft erwerben. Soweit der Student diese Kenntnisse nicht von der Schule her besitzt, hat er Gelegenheit, das Fehlende in Intensivkursen nachzuholen. Zur Benutzung der Fachliteratur ist ferner eine gute Kenntnis zweier moderner Sprachen (außer Deutsch) notwendig.
3.1.2. Die wichtigsten Sprachen des christlichen Orients sind (mit der jeweiligen Sprachfamilie, der sie angehören) folgende: Arabisch, Syrisch, Äthiopisch (Semitisch), Griechisch, Armenisch (Indogermanisch), Koptisch (Ägyptisch), Georgisch (Südkaukasisch).
Auf Grund der Vielzahl der Sprachfamilien ist das Fach des christlichen Orients zum näheren linguistischen Verständnis auf eine Reihe rein sprachwissenschaftlicher Disziplinen angewiesen, so vor allem auf die Indogermanistik und die Semitistik. Aber die angegebenen Sprachen können sämtlich am Orientalischen Seminar studiert werden.
3.1.3. Die sprachliche Breite des Faches macht für das Hauptstudium eine Beschränkung auf drei Sprachen notwendig. Der Umstand, daß Griechisch die Verkehrssprache des Ostmittelmeerraumes in römischer und spätantiker Zeit war, nach der arabischen Eroberung aber das Arabische an seine Stelle trat, fordert die Beschäftigung mit beiden Sprachen. Die Wahl der weiteren Sprachen richtet sich nach den Interessen des Studenten. Dabei sollte allerdings auf den Zusammenhang der Sprachen bzw. der in ihnen verfaßten Literaturen Rücksicht genommen werden. Es wird ausdrücklich empfohlen, mit Syrisch als erster Sprache zu beginnen. Folgende regionale Kombinationen bieten sich an, z.B.
3.1.4. Für das Studienfach "Sprachen und Kulturen des christlichen Orients" als Nebenfach ist das Erlernen einer der genannten orientalischen Sprachen obligatorisch. Desweiteren sind zumindest Grundkenntnisse des Griechischen nachdrücklich zu empfehlen.
3.2.1. Von seiner räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Ausdehnung her ist das gesamte Sachgebiet des Faches "Sprachen und Kulturen des christlichen Orients" so umfangreich, daß es in gleicher Intensität in allen seinen Teilen von einem einzelnen nicht mehr erfaßt werden kann. Die Ausbildung kann daher immer nur exemplarisch verstanden werden. Sie erfolgt in darstellenden interpretierenden Vorlesungen sowie Seminaren und Übungen. Die Hauptaufgabe ist es, dem Studenten/der Studentin die Fähigkeit zu selbständiger Analyse der Quellen und ihrer profan- oder geistesgeschichtlichen Einordnung zu vermitteln. Vom Studenten/von der Studentin muß ein hohes Maß an selbständigem Arbeiten verlangt werden, wozu er/sie in den Lehrveranstaltungen das methodische Rüstzeug erhält. Eine besonders bedeutende Rolle spielt auch in diesem Fach der enge Kontakt zwischen Lernendem und Lehrendem, der hier dank der relativ kleinen Studentenzahlen möglich ist.
3.2.2. Die Wissenschaft vom Christlichen Orient läßt sich in Forschung und Lehre grob in vier Hauptsachgebiete gliedern, von denen im Laufe des Studiengangs ein Überblick gegeben wird. Auch der Hauptfachstudent/die Hauptfachstudentin muß hier auswählen und im Verlaufe seines/ihres Hauptstudiums Schwerpunkte setzen. Im Nebenfach wird außer der Kenntnis einer Sprache entweder ein guter Gesamtüberblick oder die Beschäftigung mit einem Hauptsachgebiet gefordert.
Hauptsachgebiet: Geschichte
Die Geschichte des Christlichen Orients kann in vier Perioden eingeteilt werden, die selbst bereits wieder genügend Aufgaben für eine selbständige Forschungstätigkeit bieten:
a) Römische und spätantike Zeit (die Entstehung orientalischer Kirchen und Staaten in und außerhalb des römisch-byzantinischen Herrschaftsbereichs bis zur Araberzeit)
b) Mittelalter (Araberzeit, Vordringen der Türken, Kreuzzüge, Mongoleneinbrüche)
c) Die osmanische Herrschaft (die Verbindungen zwischen Abendland und orientalischen Christen)
d) Das Schicksal der orientalischen Christen in der Folge des Imperialismus der Großmächte und der Verselbständigung der orientalischen Staaten
Hauptsachgebiet: Religion und Religionsphilosophie
Die Formulierung des normativen christlichen Glaubensgutes hat im Ostmittelmeerraum unter schweren Kämpfen stattgefunden. Insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Gnostizismus und dem Manichäismus geht den großen Glaubensstreitigkeiten um das trinitarische und christologische Dogma voran. Diese dogmatischen Auseinandersetzungen haben in den Literaturen aller christlich-orientalischen Kirchen ihre Spuren hinterlassen.
Hauptsachgebiet: Die Lebensformen des Christlichen Orients
Lebensordnung, Kirchenorganisation, Liturgie, Askese und Mönchtum als eine typische Form des christlichen Lebens im Orient.
Hauptsachgebiet: Literatur
Die Entstehung christlicher Nationalliteraturen zeigt, daß die christliche Kirche nicht etwa einen griechischen Kulturimperialismus betrieben hat, sondern die Orientalen mit der Christianisierung zur Schaffung eines christlichen Schrifttums in eigener Schrift und Sprache veranlaßte. Im Zentrum steht die Übersetzung der Bibel ins Syrische, Armenische, Georgische, Arabische, Äthiopische und Koptische. Aber auch zahlreiche Werke der Theologie wurden aus dem Griechischen übersetzt. Gleichfalls gibt es Übersetzungen von Texten aus einer christlich-orientalischen Sprache in eine andere. Besondere Verbreitung fand die Hagiographie als religiöse Volksliteratur. In den christlichen Staaten mit feudalistischer Gesellschaftsordnung, wie z.B. in Georgien, entwickelte sich auch eine Ritterliteratur, während z.B. in Ägypten und Syrien die Kirchenliteratur ganz im Vordergrund steht. Die noch längst nicht abgeschlossene Erforschung der über den ganzen christlichen Orient verbreiteten Werke ist ebenso interessant wie die Arbeit an den für bestimmte Einzelliteraturen typischen Schriften.
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Das Studium des Faches "Sprachen und Kulturen des christlichen
Orients" ist aufgeteilt in
Grundstudium (1.-4./5. Semester)und
Hauptstudium (4./5.-8./10. Semester).
Wie in allen orientalistischen Fächern der Fakultät umfaßt
das Hauptstudium mindestens 4 und höchstens 6 Semester. Ein sechssemestriges
Hauptstudium wird jedoch die Regel sein, da einerseits die Breite des
Faches und andererseits die Schwierigkeiten der Sprachen und Schriftsysteme
einen überdurchschnittlichen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern.
Folgende Arten von Lehrveranstaltungen sind vorgesehen: Einführungsübungen in die Sprachen und Kulturen des christlichen Orients, Lektüre- und Interpretationsübungen, Seminare.
Für das Studienfach "Sprachen und Kulturen des christlichen Orients" gelten die Bestimmungen der zur Zeit der Prüfung gültigen Prüfungsordnungen der Fakultät für Kulturwissenschaften. Die Zwischenprüfung findet nach dem 4. und 5. Semester statt, die Magisterprüfung nach dem 8., spätestens nach dem 10. Semester. Die fachspezifischen inhaltlichen Prüfungsbedingungen sind in den folgenden Veranstaltungsplänen festgelegt.
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Der Studiengang "Sprachen und Kulturen des christlichen Orients" ist konzipiert unter der Voraussetzung, daß er entweder von zwei Nebenfachstudiengängen oder von einem zweiten Hauptfachstudiengang begleitet wird.
Während des Grundstudiums hat der Student/die Studentin zunächst einmal die Voraussetzungen für ein Studium des Faches "Sprachen und Kulturen des christlichen Orients" zu erbringen. Dazu gehört die Erlernung des Griechischen, soweit dessen Kenntnis nicht von der Schule mitgebracht werden. Die Ablegung des Graecums ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Im Grundstudium soll mit der Erlernung zweier der christlich-orientalischen Sprachen begonnen werden. Parallel dazu läuft die sachliche Einführung in den Christlichen Orient. Dadurch wird der/die Studierende des Faches in die Lage versetzt, vor der Zwischenprüfung einen allgemeinen Überblick über die Probleme des Faches gewonnen zu haben und mit den wichtigsten Grundtatsachen vertraut zu sein.
5.2.1. Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. In ihr soll der Student/die Studentin nachweisen, daß er/sie sich im Verlauf des Grundstudiums die für eine erfolgreiche Fortführung des Studiums notwendigen Sprachkenntnisse sowie einen Überblick über die Grundbegriffe und die wichtigsten Fakten aus den Hauptsachgebieten erworben hat.
5.2.2 Voraussetzungen
Die Teilnahme an Sprachkursen und Übungen muß durch qualifizierte
Scheine nachgewiesen werden.
Auf die Ablegung des Graecums wird verzichtet, da im Unterricht selbst auch an griechische Texte herangeführt wird.
Es wird vorausgesetzt, daß der Student/die Studentin eine Anzahl grundlegender Werke auf dem Fachgebiet durchgearbeitet hat.
5.2.3. Anforderungen
Die Fähigkeit, einen einfachen christlichen Text aus zwei der gewählten christlich-orientalischen Sprachen ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
Die Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen aus der Wissenschaft vom Christlichen Orient.
Die Kenntnis der wichtigsten Hilfsmittel auf dem Fachgebiet und die Fähigkeit zum Umgang mit ihnen.
5.2.4. Durchführung
Die eigentliche Prüfung besteht aus zwei 4-stündigen Klausuren, die benotet werden.
Übersetzung aus den zwei gewählten christlich-orientalischen Sprachen,
Fragenkatalog aus den Hauptsachgebieten des christlichen Orients.
Für die Übersetzungen ist die Benutzung eines Wörterbuchs gestattet.
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Bei einem Versagen nur in einem Teil der Klausur wird bei Wiederholung lediglich der betreffende Teil noch einmal geprüft.
Das Hauptstudium setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Die Sach- und Sprachausbildung im Studienfach wird in weiteren Interpretationsvorlesungen am Beispiel exemplarisch ausgewählter Texte fortgesetzt. In den Seminaren wird der Studierende mehr und mehr an selbständiges wissenschaftliches Arbeiten gewöhnt. Die Stoffauswahl geht nach Möglichkeit auf die sich immer weiter entwickelnden Spezialinteressen ein. Die Breite des Faches macht es erforderlich, daß eines der Hauptsachgebiete (oder ein großer Bereich daraus) als Spezialgebiet gewählt wird, mit dem sich der/die Studierende besonders intensiv befassen und aus dem heraus er/sie die Magisterarbeit erstellen soll.
In Anbetracht der Breite des Studienfaches sollte der Student/die Studentin die ganze Kraft auch in der vorlesungsfreien Zeit auf die Erlernung der Sprachen und die Vertiefung der Sachkenntnisse verwenden. Eine Exkursion in Gebiete des christlichen Orients wäre sehr zu empfehlen, ein längerer Studienaufenthalt sollte dagegen erst nach dem Abschluß des Studiums und der Ablegung der Magisterprüfung ins Auge gefaßt werden.
5.4.1. Der Magister Artium (M.A.) kann nach dem achten, spätestens nach dem zehnten Fachsemester erworben werden und wird auf Grund einer Prüfung verliehen, in der der Bewerber nachzuweisen hat, daß er/sie sich gründliche Sprach- und Sachkenntnisse erworben hat und imstande ist, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
5.4.2. Die allgemeinen Bestimmungen für die Magisterprüfung (Zulassung, Fristen, Einspruchsmöglichkeiten usw.) sind in der Magisterprüfungsordnung der Fakultät festgelegt.
5.4.3. Fachspezifische Voraussetzungen:
Zeugnis über die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (bei Studienplatzwechsel ein entsprechender Qualifikationsnachweis)
Ein qualifizierter Schein, der auf Grund einer Sprachprüfung in der in der Zwischenprüfung noch nicht geprüften christlich-orientalischen Sprache erworben wurde.
Vier qualifizierte Seminarscheine, die auf Grund von Seminararbeiten erworben wurden.
5.4.4. Anforderungen:
Fähigkeit, zwei christlich-orientalische Texte mittelschwerer Qualität ins Deutsche zu übersetzen und zu interpretieren, je nach gewähltem Schwerpunkt.
Überblick über die Hauptsachgebiete des christlichen Orients mit Kenntnis der wichtigsten Quellen in der Sekundärliteratur.
Intensive Beschäftigung mit einem Hauptsachgebiet und Fähigkeit, auf Grund der Quellen ein begrenztes Problem aus diesem Bereich selbständig abzuhandeln.
5.4.5. Prüfungsleistungen:
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit), einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung. Alles Nähere ist durch die Magisterprüfungsordnung der Fakultät geregelt.
Das Aufbaustudium schließt an das Hauptstudium an und wird mit der Promotion abgeschlossen. Das Aufbaustudium soll dem Doktoranden/der Doktorandin die Möglichkeit geben, anhand eines selbständigen Beitrags zur Forschung die für eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit notwendige Qualifikation zu erwerben. Die hohen Anforderungen, die an Dissertationen in dem Fachgebiet des christlichen Orients gestellt werden müssen, erlauben in der Regel einen Abschluß nicht unter drei Jahren. Der Doktorand/die Doktorandin wird in dieser Zeit bestrebt sein, neben der Abfassung der Dissertation die Kenntnisse in seinem/ihrem Fach, insbesondere auf dem Spezialgebiet seiner/ihrer Dissertation und dessen Umgebung, zu vertiefen und nach Möglichkeit weitere christlich-orientalische Sprachen zu erlernen.
Siehe die Promotionsordnung der Fakultät.
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Wird das Fach "Sprachen und Kulturen des christlichen Orients" als Nebenfach studiert, so ist die Erlernung einer christlich-orientalischen Sprache erforderlich. Kenntnisse des Griechischen bzw. Arabischen wären sinnvoll, je nachdem der Studierende sich auf Probleme der älteren oder der modernen Zeit spezialisieren will. Bei Wahl des Schwerpunkts im kaukasischen Bereich kann Griechisch oder Arabisch durch Kenntnisse der modernen Idiome des Armenischen, Georgischen oder durch Russisch ersetzt werden.
Während des Grundstudiums soll sich der Nebenfachstudent auf das Erlernen der von ihm/ihr gewählten christlich-orientalischen Sprache konzentrieren. Daneben soll er/sie sich einen allgemeinen Überblick über die Hauptprobleme des christlichen Orients anhand der Einführungsvorlesungen verschaffen.
6.2.1. Die Zwischenprüfung muß spätestens nach dem fünften Semester abgelegt werden.
6.2.2. Fachspezifische Voraussetzungen
Aus der Reihe der Lehrveranstaltungen ist der Besuch von mindestens zwei Seminaren durch qualifizierte Scheine zu belegen.
Es wird vorausgesetzt, daß der Student/die Studentin im Verlaufe des Grundstudiums eine Anzahl grundlegender Werke aus der Sekundärliteratur durchgearbeitet hat.
6.2.3. Anforderungen
Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache ins Deutsche zu übersetzen und sprachlich zu analysieren.
Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen aus dem gewählten Hauptsachgebiet und die Fähigkeit mit den wichtigsten Hilfsmitteln umzugehen.
6.2.4. Durchführung
Die Prüfung im Nebenfach besteht aus einer vierstündigen Klausur, die benotet wird:
Übersetzung aus der gewählten Sprache unter Zuhilfenahme eines Wörterbuchs,
Fragenkatalog aus dem gewählten Spezialgebiet.
6.2.5. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Das Hauptstudium im Nebenfach dient einer weiteren Vertiefung der Sprachkenntnisse und des Grundwissens. Außerdem ist eine intensivere, über das Grundwissen hinausgehende Beschäftigung mit mindestens einem größeren in sich abgeschlossenen Bereich aus einem der Hauptsachgebiete erforderlich.
6.4.1. Die Magisterprüfung im Nebenfach sollte spätestens nach dem zehnten Fachsemester abgelegt werden. Die formalrechtlichen Bestimmungen für die Magisterprüfung sind in der Magisterprüfungsordnung der Fakultät festgelegt.
6.4.2. Fachspezifische Voraussetzungen:
Zeugnis über die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (bei Studienplatzwechsel ein entsprechender Qualifikationsnachweis).
zwei qualifizierte Seminarscheine.
6.4.3. Anforderungen
Fähigkeit, aus der gewählten christlich-orientalischen Sprache einen mittelschweren Text ins Deutsche zu übersetzen und zu interpretieren.
Überblick über die wichtigsten Grundtatsachen des Faches sowie Vertrautheit mit mindestens einem größeren in sich abgeschlossenen Bereich aus einem Hauptsachgebiet des Faches.
6.4.4. Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer vierstündigen Klausur und einer halbstündigen mündlichen Prüfung.
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Der vorliegende Lehrplan ist vom Lehrpersonal der Abteilung "Sprachen
und Kulturen des christlichen Orients " abgedeckt, soweit es sich
um die christlich-orientalischen Sprachen im engeren Sinn handelt. Für
den einzigen Fachvertreter entstehen in anbetracht der unter 3.1.3. genannten
verschiedenen Sprachkombinationen innerhalb des Faches und der damit verbundenen
großen Zahl von verschiedenen Interpretationsvorlesungen beträchtliche
Anforderungen. Doch läßt sich nach den bisherigen Erfahrungen
durch geschickte Koordinierung diese Schwierigkeit überwinden; so
können z.B. Texte gelesen werden, die in drei verschiedenen christlich-orientalischen
Sprachen vorliegen. Die Erlernung des Arabischen erfolgt in der Abteilung
Islamkunde.
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