Bild "Update" 04.10.2011




 

Zusätzliche Informationen für Studienanfänger:

 

 

An der Abteilung wird der B.A. und M.A. Studiengang Sprache, Geschichten und Kulturen des Nahen Ostens (SGKNO) angeboten. Im B.A. gibt es die Option Hauptfach (HF, 120 LP) und Nebenfach (NF, 60 LP).

 

Die gültigen Prüfungsordnungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes:

http://www.uni-tuebingen.de/fakultaeten/philosophische-fakultaet/pa/po1.html

 

Beachten Sie bitte, dass dringendst dazu geraten wird, im Nebenfach mit Arabisch zu beginnen und sich erst mit Beginn des 2. Jahres für eine der drei Schwerpunktoptionen (Arabisch/Persisch/Türkisch) zu entscheiden. Wenn Sie sich dann für Persisch oder Türkisch entscheiden, absolvieren Sie die Studienjahre der Modultabellen (Persisch/Türkisch) in der Reihenfolge 3-1-2.

 

Daneben bestehen für Lehramtsstudenten die Fächer Arabisch und Türkisch als Optionen für das Erweiterungsfach.

 

Die alten Magisterstudiengänge der Abteilung laufen aus eine Neueinschreibung ist nicht mehr möglich.

 

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Sofern im Vorlesungsverzeichnis angegeben, ist eine Anmeldung bei den Dozenten per e-mail erwünscht.

 

 

 

Räumlichkeiten

Die Abteilung für Orient- und Islamwissenschaft des AOI (Asien-Orient Institut, Fachbereich Asien und Orientwissenschaften) befindet sich in der Wilhelmstrasse 113. Das Gebäude befindet sich direkt hinter der Bushaltestelle "Landhausstrasse"; schräg gegenüber des Zentrums für Datenverarbeitung und des Instituts für Sportwissenschaften.

 

Gebäudeplan

 

Abkürzungen im Vorlesungsverzeichnis:

ÜR 1 und ÜR 2 (ÜR= Übungsraum) befinden sich im Erdgeschoss der Wilhelmstrasse 113.

Der Raum CO befindet sich in der zweiten Etage (Raum 205).

 

Gasthörer

müssen sich im Studentensekretariat einen Antrag auf "Erteilung der Gasthörererlaubnis" geben lassen. Der Antrag auf Erteilung der Gasthörererlaubnis ist für das Wintersemester bis 15. Oktober und für das Sommersemester bis 15. April beim Studentensekretariat zu stellen. Die Gasthörererlaubnis wird für jeweils ein Semester erteilt.

Gasthörer können (je nach verfügbaren Plätzen!) nur an den Veranstaltungen für das Grundstudium teilnehmen. Der Besuch eines Hauptseminars z.B. ist NICHT möglich.

Der Kurs Arabisch I (8 SWS) ist in diesem Jahr für Gasthörer gesperrt. Für Nichtfachstudenten (= für Studierende, deren Studienordnung den Besuch des Kurses nicht vorschreibt) wird ein eigener Arabisch-Kurs im Umfang von 2 SWS angeboten.