Aktuell

28.10.2009 17:28

Korrekte Verwendung der Studiengebühren an der Universität Tübingen

Universitätsrektor Bernd Engler widerspricht der Landtagsabgeordneten Rita Haller-Haid

Universitätsrektor Bernd Engler stellt nachdrücklich klar, dass an der Universität Tübingen  einschließlich der Medizinischen Fakultät die Studiengebühren völlig korrekt verwendet werden.

 

Er widerspricht der Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Rita Haller-Haid "Studiengebühren sollen Baukosten decken" vom heutigen 28. Oktober: "Sollte sich die Medizinische Fakultät auf Wunsch der Studierenden und im Einvernehmen mit ihnen entschließen, die Einrichtung von Gruppenarbeitsräumen im Lehr- und Lerngebäude der Fakultät teilweise aus Studiengebühren zu finanzieren, könnte ich dem zustimmen. Eine solche Verwendung der Studiengebühren wäre keineswegs gesetzeswidrig, da sie der Zweckbestimmung der ausschließlichen Verwendung für Studium und Lehre entspricht. Wir würden dadurch unser Serviceangebot im Medizinstudium erweitern – ein Serviceangebot, das von den Studierenden explizit gewünscht wird und aus regulären Haushaltsmitteln nicht finanzierbar wäre." Eine Verwendung der Gebühren für die Schaffung von Laborräumen sei keineswegs vorgesehen.

 

 

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