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Sicherung höchster Qualitätsstandards in der Wissenschaft: Universität Tübingen setzt externe Expertenkommission ein
Anlässlich eines konkreten Falls unter Beteiligung Tübinger Wissenschaftler, in dem es um Fragen der Einhaltung der „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ geht, wird die Universität ihre Verfahren zur Feststellung von Regelverletzungen überprüfen. Sie will dazu eine Expertenkommission einsetzen, die sich ausschließlich aus universitätsexternen Personen zusammensetzt. Das soll ein Höchstmaß an Unabhängigkeit der Kommissionsarbeit gewährleisten. Aufgabe der Kommission ist nicht nur die Beurteilung noch unaufgeklärter Vorwürfe im Hinblick auf Publikationen und einen nicht sachgerechten Umgang mit wissenschaftlichen Daten. Die Kommission soll auch die Verfahrensordnung der Universität zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft aus dem Jahre 1999 und die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aus dem Jahre 2000 einer Begutachtung unterziehen.
Ziel dieser Maßnahmen ist die Gewährleistung der nach heutigen Maßstäben höchsten Qualitätsstandards in der Wissenschaft und die sachgerechte Aufklärung unterschiedlichster Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Als Universität mit Exzellenzanspruch will sie damit ihren in anderen Bereichen bereits weiterentwickelten Qualitätsstandards auch im Hinblick auf die Gewährleistung guter wissenschaftlicher Praxis nachkommen, ein klares Signal in die Wissenschaft senden und dem Vertrauen der Öffentlichkeit in redliche wissenschaftliche Arbeit gerecht werden.
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