Informationen zum ERASMUS Programm
Die EU Bildungsprogramme, die den Zeitraum 2007–2013 umfassen, werden unter dem Namen 'Lebenslanges Lernen’ (LLP) zusammengefasst. Darin enthalten sind die Teilprogramme COMENIUS (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung, Auslandspraktika), LEONARDO da Vinci (Berufsbildung für Graduierte) und GRUNDVIG (Erwachsenenbildung).
Das ERASMUS Programm dient der Förderung der Studierendenmobilität und Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und Hochschulbildung. Es bietet Studierenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes an einer europäischen Partnerhochschule
- in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
- in den EFTA-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und
- im assoziierten Staat aus Osteuropa: Türkei.
- Ab WS 2011/12 werden die Schweiz und Kroatien Vollmitglied des ERASMUS Programms sein und die Studierendenmobilität aus EU-Mitteln finanziert.
ERASMUS Programme beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen bzw. Instituten der Eberhard Karls Universität mit Fachbereichen ausländischer Partnerhochschulen. Freie Bewerbungen ohne Bindung an diese Abkommen sind nicht möglich.
Die Vereinbarungen innerhalb einer ERASMUS Partnerschaft umfassen in der Regel:
- erleichterte Zulassungsbedingungen
- organisatorische Hilfestellung (Einschreibung, Unterkunft) und akademische Betreuung
- Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule
- Finanzielle Unterstützung zu den auslandsbedingten Mehrkosten und
- Absprachen zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Höhe und Auszahlung des Mobilitätsstipendiums / Sondermittel | Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen | |
Dauer der Aufenthalte
Förderbar sind Studienaufenthalte im Ausland jeweils zwischen dem 1. Juli und 30. September des nächsten Jahres. Mobilitätszuschüsse werden für einen Zeitraum von minimal 3 bis maximal 12 Monaten vergeben. Studierende im ersten Studienjahr können nicht gefördert werden. Eine Förderung kann bis einschließlich der Promotion erfolgen.
Ein zweiter Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS Programms ist nicht möglich!
Studierende können jedoch innerhalb eines Hochschuljahres einen Aufenthalt an mehreren Orten oder in verschiedenen Ländern absolvieren und ein gemeinsames Learning Agreement für den Gesamtaufenthalt unterzeichnen.
Free mover (intern)
Studierende, die einen Studienaufenthalt an einer europäischen Hochschule planen, mit der keine Vereinbarung des Fachbereichs besteht, haben die Möglichkeit, sich fachfremd, das heißt über einen anderen Fachbereich zu bewerben, sofern:
- die Plätze dort ungenutzt blieben
- der Fachkoordinator bereit ist, free mover an die Partnerhochschule zu vermitteln
- die Partnerhochschule free mover akzeptiert.
Anmerkung: Hochschulen in Grossbritannien akzeptieren in der Regel keine free mover. In Spanien werden bis zu 50% der Bewerber abgelehnt.
Label Studierende
Die Förderung von Personen ohne finanziellen ERASMUS Zuschuss (Label Studierende) ist möglich, sofern die gültigen ERASMUS Bedingungen erfüllt sind.
Hinweis: Auch Label Studierende können nur einmal gefördert werden!
Bewerbungsverfahren
1. Schritt (Nominierung)
Interessenten sollten sich spätestens 9 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes mit den FachkoordinatorInnen des jeweiligen Fachs in Verbindung setzen, um die Fristen der Nominierung und Bewerbung (Antrag auf Zulassung und Unterkunft an der Gasthochschule) zu erfahren.
2. Schritt (Auswahl der Bewerber)
Da die Anzahl der ERASMUS Plätze begrenzt ist, bedarf es bestimmter Kriterien - insbesondere, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt -, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Es liegt im Ermessen der Fachkoordinatoren, die Selektion über fachspezifische Kenntnisse, Sprachkompetenz, Studienvorhaben, Landeskunde, persönliche Motivation etc. vorzunehmen.
3. Schritt (Online Bewerbung)
Das Online Antragsformular der Universität Tübingen kann - sofern die ausländische Universität kein eigenes Bewerbungsverfahren vorsieht - als Teil des Antrags auf Zulassung für die Gasthochschule verwendet werden (in diesem Fall bitte 2 x ausdrucken). Es dient aber auch als Teildokument für die Beantragung des Mobilitätsstipendiums (siehe unten).
Anmerkung: Die für das Mobilitätsstipendium erforderlichen Bankangaben werden über eine gesicherte Leitung in die Datenbank geschrieben. Sie erscheinen nicht auf dem Ausdruck des Bewerbungsbogens.
Beantragung des Mobilitätsstipendiums
Bitte lesen Sie die
bevor Sie die Unterlagen ausfüllen und beim Dezernat für Internationale Angelegenheiten
(Maricela Kurz, 29-76450, maricela.kurz(at)uni-tuebingen.de) einreichen!
- Online Antragsformular (ausgedruckte Version), vom Fachkoordinator unterschrieben
- Annahmeerklärung und Zulassungsbescheid der Gasthochschule (Kopie)
Höhe und Auszahlung des Mobilitätsstipendiums
Die Höhe des ERASMUS Mobilitätsstipendiums errechnet sich aus dem der Universitätskasse zugewiesenen Gesamtbetrag der Europäischen Kommission, dividiert durch die Anzahl der Auslandsmonate der nominierten Studierenden.
Nach Eingang der Gelder aus Brüssel erhalten die Studierenden eine schriftliche Benachrichtigung über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses. Dieser wird (Sep/Okt für das WiSe, Jan/Feb für das SoSe) auf das in der Annahmeerklärung angegebene Konto überwiesen.
Da zum Zeitpunkt der Anweisung noch nicht feststeht, wieviele Studierende im nachfolgenden Sommersemester ins Ausland und welche Studierende ihren Studienaufenthalt im Ausland verlängern/verkürzen/abbrechen werden, wird das Mobilitätsstipendium in einer ersten Rate zu ca. 80% des Gesamtbudgets und der Restbetrag in einer zweiten Rate (für WiSo + SoSe im Juli/Aug) ausgezahlt.
Erfahrungsgemäß liegt der Betrag bei 120-150 EURO pro Monat.
Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten absolvieren, können zusätzliche Finanzmittel erhalten, sofern am Ende des Akademischen Jahres ausreichend Restgelder zur Verfügung stehen.
Sondermittel
Studierende mit Behinderung können Sondermittel bis zur Höhe des Höchstsatzes (300 € pro Monat) erhalten. Hierzu ist kein Behindertenausweis erforderlich, jedoch ein Antrag (beim Dezernat) mit der Bescheinigung eines Arztes, der den Mehrbedarf attestiert.
Auch Studierende, die ein Kind mit ins Ausland nehmen, können auf Antrag (beim Dezernat) mit dem Höchstsatz in Höhe von 300 € pro Monat gefördert werden.
Leistungspunkte und Mobilitätsstipendium
Derzeit werden im Ausland erbrachte Leistungsnachweise und credit points noch nicht an die Gewährung des ERASMUS Mobilitätsstipendiums gekoppelt. Wichtig sind Absprachen, die mit dem Fachkoordinator/Prüfungsamt getroffen werden, insbesondere wenn es sich um einen Bachelor/Master Studiengang handelt.
Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Da es sich bei den ERASMUS Programmen um europäische Partnerhochschulen handelt, die an den Fachbereichen der Heimatuniversität recht gut bekannt sind, stehen die Chancen gut, dass die Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, anerkannt werden. Um sicher zu gehen, sollten die Studierenden vor Abreise Rücksprache mit den Prüfungsämtern bzw. Dekanaten nehmen.
Nach dem Auslandsaufenthalt erstellen einige ausländische Hochschulen ein Datenabschriftsblatt (transcript of records) mit den erbrachten Leistungspunkten und Noten der Studierenden. Sofern diese an den Internationalen Austausch geschickt werden, werden sie hier bis zur Abholung aufbewahrt.
Notenumrechnung (Credits & grades)
Bitte beachten Sie: es kann sich bei den Tabellen nur um grobe Empfehlungen handeln, die allein schon deshalb ungenau sind, weil eine Vergleichbarkeit der Studienfächer nicht gegeben ist. Die präzisen Punkte- und Notenschlüssel erfahren Sie an den Fachbereichen.
- Allgemeine Empfehlung hinsichtlich der Verteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
- Conversion Table for the National Grading Scales within the European Community
(Vorschlag der Europäischen Kommission)
Mitteilung von Änderungen
Sollten Sie ihr Auslandstudium nicht antreten, vorzeitig abbrechen oder verlängern, sind Sie verpflichtet, dies mit den Fachkoordinatoren abzusprechen und das Dezernat für Internationale Angelegenheiten (Maricela Kurz) darüber zu informieren (Mitte Januar für das WS, Mitte Mai für das SS).
Erlass der Studiengebühren
Studierende, die mit ERASMUS zu einem befristeten Studienaufenthalt ins Ausland gehen, werden für diesen Zeitraum von der Entrichtung der Studiengebühren sowohl an der Heimatuniversität wie auch an der Gasthochschule befreit. Voraussetzung hierfür ist die Beurlaubung.
Auslands-BAföG
Im Zuge der BaföG-Reform ist innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium förderungsfähig, einschließlich eines Studienabschlusses. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG Förderungshöchstdauer mit.
Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:
- Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU)
- Auslandskrankenversicherung
- Reisekosten pauschal (250 € innerhalb der EU, 500 € außerhalb der EU)
Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden 50 % als Zuschuss und 50 % als zinsloses Darlehen gewährt.
Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Eine Liste der länderspezifischen Auslandszuschläge (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) sowie die für die Auslandsförderung zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf dem Internet unter der folgenden Adresse:
Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.
Doppelförderung
- ERASMUS / Auslands-BAföG
Auslands-BAföG kann mit dem ERASMUS Mobilitätsstipendium kombiniert werden. - ERASMUS / Baden-Württemberg Stipendium
Für den Zeitraum des BW-Stipendiums kann das ERASMUS Mobilitätsstipendium nicht gewährt werden. - ERASMUS / Andere Förderorganisationen
Stipendien anderer Fördereinrichtungen können mit dem ERASMUS Mobilitätsstipendium kombiniert werden.
Beurlaubung / Bescheinigungen
Anstatt der Rückmeldung lassen Sie sich beim Studentensekretariat beurlauben. (Es ist auch möglich, sich rückzumelden und an der Gasthochschule einzuschreiben, allerdings werden dann die Fachsemester weitergezählt). Wer sich exmatrikuliert, kann nicht als ERASMUS Studierender ins Ausland gehen, da das Programm die Mitgliedschaft zur Eberhard Karls Universität voraussetzt.
Beachten Sie hierzu die Rückmeldefristen!
Eine Bescheinigung des Auslandsaufenthaltes zur Vorlage beim Studentensekretariat (Beantragung von Urlaubssemestern), beim Studentenwerk (Freistellung vom Semesterbeitrag), beim BAföG-Amt, bei der Kindergeldstelle, bei der Krankenkasse sowie bei den Botschaften (Beantragung eines Visums) finden Sie auf dem Internet unter der folgenden Adresse:
Bescheinigung per Computer | per Hand
Versicherungsschutz
Mit einem Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Die EU-Kommission haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium oder Praktikum entstehen. Die Studierenden haben selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
Seit 2001 besteht auch für ERASMUS Studierende die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet:
Versicherungsstelle des DAAD:
email: versicherungsstelle(at)daad.de
http://www.daad.de/deutschland/service/versicherungen/04703.de.html
Tel.: Mo-Fr vormittags: 0228/882-400,-505, -630; Mo-Do nachmittags 0228/882-8644
Vorbereitende Sprachkurse
Die meisten europäischen Universitäten bieten 4- bis 6wöchige vorbereitende Sprachkurse an, die in der Regel vor Beginn des jeweiligen Semesters stattfinden. (Für diesen Zeitraum kann ebenfalls die Studienbeihilfe gewährt werden, nicht jedoch für anfallende Kursgebühren).
Zudem finden oftmals auch semesterbegleitende Sprachkurse statt.
Das Fachsprachenzentrum der Eberhard Karls Universität bietet Sprachkurse auf vier verschiedenen Nieveaustufen in den fünf Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch an.
Die Intensivsprachkurse (EILC=ERASMUS Intensive Language Courses) der Europäischen Kommission soll ERASMUS Studierende befähigen, die Sprache des Gastlandes im Rahmen eines drei bis achtwöchigen Kurses im Gastland zu erlernen, insbesondere in Ländern, deren Sprache weniger verbreitet ist oder unterrichtet wird.
Die Sprachkursstipendien stehen Studierenden aller Fachrichtungen (außer in der Regel den länderbezogenen Philologien) offen, die im jeweiligen Land einen mindestens einsemestrigen, vorzugsweise einjährigen ERASMUS Aufenthalt absolvieren.
Im Studienjahr 2005/06 fanden EILC in den folgenden Ländern statt: Belgien (Flämische Gemeinschaft), Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Anträge können in elektronischer Form beim Internationalen Austausch gestellt werden. Von dort werden sie an die Einrichtungen weiterleitet, die den Intensivsprachkurs organisieren.
Antragstermin für Winterkurse: 30. Mai, für Sommer-/Herbstkurse: 31. Oktober.
Auslandspraktika
- innerhalb der Studierendenmobilität (student mobility studies)
Praktika sind förderbar, wenn sie im Rahmen eines gebilligten Mobilitätsprogramms stattfinden, anerkannt und nicht gleichzeitig durch ein anderes Programm der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Die Dauer des Praktikums darf längstens 3 Monate, die Gesamtförderdauer von Auslandsstudium und Auslandspraktikum nicht länger als 12 Monate betragen und muss innerhalb des Vertragszeitraums (1. Juli bis 30. September eines jeden Jahres) liegen. - außerhalb der Studierendenmobilität (student mobility placements)
Förderbar sind Pflichtpraktika als auch optionale Praktika in Unternehmen, aber auch anderen Einrichtungen wie Forschungszentren, Forschungslabors an Universitäten, Bildungszentren, gemeinnützige Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, etc., für immatrikulierte Studierende nach Abschluss des 1. Studienjahrs, innerhalb der Dauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten. - Graduiertenpraktika
Praktika für Graduierte werden im LEONARDO da Vinci Programm gefördert.
Förderung des Praktischen Jahrs (PJ)
die Förderung des Praktischen Jahrs (PJ) im Rahmen des Studiums der Medizin und Pharmazie ist möglich, sofern der/die Studierende im Zeitraum des PJs eingeschrieben ist und das Praktika Bestandteil des Studienplans ist.
Bei Studierenden, die während des Praktischen Jahrs nicht an der Hochschule eingeschrieben sind, könnte es als Betriebspraktikum deklariert und über Hochschule-Wirtschaft finanziert werden.
Ansprechpartnerin: Frau Agnes Schulze von Laszewski, email: laszewski(at)daad.de.
Zusammenfassung der Pflichten des ERASMUS Stipendiaten
ERASMUS Studierende sind verpflichtet, dem Dezernat (Maricela Kurz, 29-76450, maricela.kurz(at)uni-tuebingen.de) folgende Formulare einzureichen:
Vor dem Auslandstudium
- Online Antragsformular (Ausgedruckte Version) & Annahmeerklärung,
- Zulassungsbescheid der Gasthochschule (Kopie)
(Spätestens 1 Monat) nach Ankunft im Ausland
- Learning agreement (im Original)
Nach dem Auslandsstudium
- Bescheinigung der Gasthochschule (Letter of confirmation) (im Original),
in der die Durchführung des Studienprogramms und die Aufenthaltsdaten bestätigt werden, - Transcript of records (mit den an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen) Kopie,
- Fragebogen über das Studium an der Gasthochschule,
- Bitte fertigen Sie zusätzlich einen ausführlichen Erfahrungsbericht an, der eine Maximallänge von 3 DIN A 4 Seiten haben darf - gerne auch mit bis zu 4 Bilder (im Format .jpg). Machen Sie dabei insbesondere Angaben zu: Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung an der Gasthochschule), Unterkunft, Studium an der Gasthochschule, Alltag und Freizeit, Fazit (beste und schlechteste Erfahrung).
Der Bericht ist ausgedruckt und unterschrieben bei der Heimathochschule unverzüglich einzureichen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ende der Förderzeit. Er muss zudem über den folgenden link auf die Webseite hochgeladen werden (doc oder pdf): moveonline.uni-tuebingen.de/unisolution/move/moveonline/reports/login.php.
(Zur Erklärung: Beim Hochladen unter Angaben Ihrer Austauschdaten wird der Bericht zunächst in einen Zwischenbereich gestellt, und gegebenenfalls, bei Einverständniserklärung Ihrerseits anonymisiert auf dem Internet veröffentlich. Natürlich steht es Ihnen frei, im Bericht Namen und email Adresse anzugeben.
Da die Datenbank neu eingerichtet wurde, stehen zum Sommersemester 2012 erst wenige Erfahrungsberichte zur Verfügung. Umso erfreulicher wäre es daher, wenn Sie sich einverstanden erklärten, dass Ihr Bericht via Internet einsehbar ist)
Alle oben genannte Dokumente sollten spätestens nach Ende des Auslandaufenthalts beim Dezernat vorliegen. Wir behalten uns vor, das an die Studierenden ausgezahlte Mobilitätsstipendium gegebenenfalls wieder zurückzufordern.
Erfahrungsberichte
Sie können die Erfahrungsberichte über die Seite ‚Suche nach Austauschmöglichkeiten’ (http://moveonline.uni-tuebingen.de/unisolution/move/moveonline/exchanges/search.php?_language=de) erreichen, indem Sie dort nach auszuwählenden Kriterien (Programm, Studienfach, Kontinent, Land, Hochschule) suchen.