Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender
Aktuelle Informationen für behinderte Studierende
Beratungsstelle
In der Beratungsstelle arbeitet ein Berater mit einem Dienstauftrag im Umfang von 50%. Aus diesem Grund ist es am einfachsten, mit ihm Kontakt über Mail aufzunehmen oder in die offenen Sprechstunden zu kommen.
Zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört die Unterstützung behinderter und chronisch kranker Studierender insbesondere bei der Studienplanung und Studienorganisation, bei Entscheidungsfragen zur geeigneten Studien- und Hochschulart, sowie bei Fragen zu möglichen Alternativen zum Studium. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Beratung in persönlich schwierigen Situationen.
Zivildienstleistender.
Das Studentenwerk Tübingen AöR hat zur Unterstützung behinderter und chronisch kranker Studierender im Studienalltag einen Zivildienstleistenden angestellt, der kurzfristig und kostenlos angefragt werden kann.
In das Aufgabengebiet des Zivildienstleistenden fallen Botengänge, Hilfe bei der Literaturbeschaffung, Begleitdienste, Auflesen von kleineren Texten auf Cassette und sonstige studienbezogenen Hilfen.
Er ist unter der Nummer 297 4409 erreichbar (es ist ein Anrufbeantworter geschaltet). Über die Beratungsstelle kann auch Kontakt zu ihm aufgenommen werden.
Wer an der Stelle des Zivildienstleistenden interessiert ist, kann sich gerne bei der Beratungsstelle melden. Dienstbeginn ist in der Regel der 01. September.
PC-Arbeitsplätze
Speziell für behinderte und chronisch kranke Studierende gibt es PC-Arbeitsplätze, die den besonderen Ansprüchen dieser Studierenden gerecht werden sollen.
Im PC-Arbeitsraum im Clubhaus, der liegt neben der Beratungsstelle ebenfalls im EG, gibt es mehrere PC-Arbeitsplätze mit Drucker, Scanner und Netzanschluß sowie einem Brailledrucker und ein Fernsehlesegerät. An den PC-Arbeitsplätzen können Textverarbeitung, Einscannen, Lesen digitaler Informationen, Netzkommunikation, Nachschlagen im UB-Katalog usw. auch mit Großbild, Sprach- und Brailleausgaben durchgeführt werden. Bei Bedarf kann neuen NutzerInnen eine Einführung in die Bedienung der Geräte gegeben werden.
Es wurden auch Möbel angeschafft, die in der Höhe verstellbar sind, so dass die Arbeitsbedingungen für unterschiedliche NutzerInnen besser und das Arbeiten in dem Raum noch angenehmer sein kann.
Weitere "Sonderarbeitsplätze" für behinderte Studierende gibt es in der Universitätsbibliothek (genaue Standorte dort bei der Bibliotheksaufsicht erfragen) und in einzelnen Instituten. Da sich hier immer wieder etwas ändert, werden die aktuellen Nachfragen eher durch die Studienfachberatung des gewünschten Instituts direkt beantwortet.
Leihgeräte
Da es mitunter vorkommt, dass die für das Studium benötigten Hilfsmittel zu Beginn des Semesters noch nicht zur Verfügung stehen, kann aus dem Hilfsmittelpool ein geeignetes Gerät ausgeliehen werden. Die Geräte wurden vom Studentenwerk oder der Universität angeschafft und werden über die Beratungsstelle ausgeliehen. Welche Geräte und Hilfsmittel im Ausleihpool zur Verfügung stehen, können Sie hier erfahren.
Bauangelegenheiten
Große Teile der Universität sind in alten Gebäuden untergebracht. So kann es immer wieder vorkommen, dass die Zugänglichkeit zu diesen Häusern für mobilitätsbehinderte NutzerInnen erschwert ist oder selbständig nicht möglich ist. Im Zuge der Bauinstandhaltung werden immer wieder Verbesserungen erzielt, aber es könnte noch deutlich besser werden.
Die neueren Gebäude der Naturwissenschaften auf der Morgenstelle und die neuen Gebäude im Tal-Bereich der Universität sind in aller Regel leichter zugänglich.
Wer genauere Informationen braucht, kann bei der Beratungsstelle nachfragen oder findet die benötigten Informationen demnächst auf dieser Seite unter dem Stichwort Gebäudeinformationen.
Das Tübinger Koordinationstreffen hat in Kooperation mit der Stadt eine aktualisierte Ausgabe des Stadtplans für Menschen mit Körperbehinderung und des Stadtplans für Menschen mit Sehbehinderung erstellt. Abgegeben werden die Pläne gegen eine Schutzgebühr pro Plan in Höhe von 2,50 €
• im neuen (und barrierefreien) Bürgeramt der Stadt Tübingen in der Schmiedtorstr. 4 (Mo, Mi, Fr 7.30 - 14 Uhr, Di und Do 7.30 - 18 Uhr), Tel.: 07071 / 2042020
• beim Koordinationstreffen Tübinger Behindertengruppen, Neustadtgasse 2, Tel.: 07071 / 26969
• beim Bürger- und Verkehrsverein an der Neckarbrücke Tel.: 07071 / 91360
Ausleihbedingungen im Lesesaal der UB und in Institutsbibliotheken
Frau Griewatz, unsere Kontaktperson in der UB, hat uns folgenden Text zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:
"Im Sommer 99 hat der Senatsausschuß für das Bibliothekswesen der Universität folgende Empfehlung für eine Beschlußfassung durch den Senat gegeben:
Für die Institutsbibliotheken sollen folgende Regelungen gelten:
Studierende mit einem Grad der Behinderung von 50% und höher soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu 4 Bücher für bis zu 7 Tagen aus Präsenzbeständen auszuleihen. Dies kann sicherlich nicht für alle Bücher gelten - im Einzelfall sollte beim Personal der jeweiligen Bibliothek nachgefragt werden.
Ausleihbedingungen in der UB:
Behinderte Studierende können bei Vorlage des Behindertenausweises Sonderkonditionen erhalten, z. B. Sonderleihfristen bei der Benutzung von Werken aus der Lehrbuchsammlung. Auskunft hierzu erteilt die Leihstelle (07071/2972579). Falls in dringenden Fällen Literatur aus dem Präsenzbestand für die Entleihung nach Hause benötigt wird, kann man sich an die Auskunft (07071/2972849) wenden.
Das neue Ausleihsystem der UB ist ebenso wie der EDV-Katalog via Internet zugänglich biber3.ub.uni-tuebingen.de/bib-bin/. Jetzt kann vom Katalog aus auf das Ausleihsystem zugegriffen werden und umgekehrt. Damit haben Benutzer die Möglichkeit, auch vom eigenen PC aus Literatur zu bestellen, verliehene Werke vorzumerken und das eigene Ausleihkonto zu kontrollieren."
Außerdem hält die UB für behinderte Studierende besondere PCs vor, die bevorzugt für Recherchen genutzt werden können. Den jeweiligen genauen Standort erfragen Sie bitte bei der Information.
Literaturübertragung
Auf Anfrage blinder oder hochgradig sehbehinderter Studierender kann Studienliteratur eingescannt oder auf Kassette aufgelesen werden. Das Verfahren ist so: Anfragen nach gewünschten Literaturübertragungen werden zunächst an die Beratungsstelle gerichtet. Welche Werke übertragen werden, wird dann zeitnah entschieden. Da es einige Wochen dauert, bis die gewünschte Studienliteratur übertragen ist, sollten Sie möglichst frühzeitig Ihre Wünsche anmelden. Die bisher übertragenen Werke sind sowohl im Katalog der Universitätsbibliothek als auch im SehkOn (Sehgeschädigtengerechter Katalog - Online - der Universitätsbibliothek Dortmund) enthalten. Der SehKOn kann in der Beratungsstelle und bei der TIBS eingesehen werden. Wer über einen Netzanschluß verfügt, kann auch direkt in Dortmund unter folgender Adresse nachschauen http://www.ub.uni-dortmund.de/sehkon/
Rückerstattung des erhöhten Semesterbeitrags
Um den erhöhten Studentenwerksbeitrag zurückzuerhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ein Teil des Semesterbeitrags ist für das "Semesterticket" im Tübinger Busverkehr vorgesehen. Behinderte Studierende können sich diesen Betrag rückerstatten lassen, wenn sie eine Wertmarke bzw. einen für sie nicht nutzbaren Anspruch auf eine Wertmarke haben. Dazu müssen sie einen Antrag an das Studentenwerk (Wilhelmstr. 15, 1. OG, Tel. 297 3830) stellen und dort Nachweise der Einschreibung und des Anspruchs auf eine Wertmarke vorlegen. Dann erhalten sie den Betrag per Überweisung zurück.
Es ist auch möglich, den Antrag über die Beratungsstelle für behinderte Studierende anzufordern, bestätigen und weiterleiten zu lassen. Wer dazu Fragen hat, kann sich persönlich oder telefonisch an die Beratungsstelle wenden.
Veranstaltungshinweise
Während des Semesters werden voraussichtlich jeden 2. Donnerstag im Monat die TIBS-Treffen stattfinden. Die TIBS ist der Zusammenschluß der behinderten und chronisch kranken Studierenden und tagt immer in den Räumen neben der Beratungsstelle im Clubhaus, Wilhelmstraße 30, EG. Telefonisch ist die TIBS unter der Nummer 29 72636 zu erreichen.
Zu guter Letzt, die Erinnerung an die Mailingliste
Die Beratungsstelle möchte gerne die Möglichkeiten der neuen Medien nutzen und allen Interessierten Informationen, die bei ihr über das Internet ankommen, weiterleiten. Wer also in diese Mailingliste aufgenommen werden möchte, soll bitte ein Kurzmail schicken an: klaus.heinrich(at)uni-tuebingen.de und in den Betreff "Mailingliste" eintragen.