1. ÄGYPTOLOGIE
Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ägyptologie
soll der Kandidat Grundkenntnisse nachweisen auf den folgenden Gebieten:
-
Ägyptische Sprache: Die Fähigkeit, einen mittelägyptischen Text
zu lesen und zu übersetzen; grammatisches Basiswissen im
Neuägyptischen oder Koptischen.
-
Ägyptische Geschichte (z.B. Dynastien, wichtigste Könige mit
ägyptischen Namen, wichtigste Daten).
-
Ägyptische Kunst und Archäologie (z.B. die wichtigsten Tempel, die
wichtigsten Statuen und Reliefs und die wichtigsten Gräber in Memphis und
Theben).
-
Ägyptische Religion (z.B. Ikonographie der wichtigsten ägyptischen
Gräber, Kenntnisse der wichtigsten Begriffe wie Pyramidentexte, Sargtexte,
Totenbuch, Jenseitsführer u.ä.).
-
Genauere Kenntnis wenigstens eines der ägyptologischen Standardwerke nach
Wahl des Kandidaten.
-
Die Kenntnis einiger grundlegender Aufsätze in ägyptologischen
Fachzeitschriften nach Wahl des Kandidaten.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Ägyptologie
soll der Kandidat nachweisen:
-
Die Fähigkeit, einen einfachen mittelägyptischen Text zu lesen und zu
übersetzen;
-
Grundkenntnisse auf einem der drei folgenden Gebiete nach Wahl des Kandidaten
-
ägyptische Geschichte
-
ägyptische Kunst und Archäologie
-
ägyptische Religion
B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach
Ägyptologie ist die Teilnahme an mindestens drei Seminaren im Hauptfach,
an mindesten zwei Seminaren im Nebenfach, die durch benotete Scheine
nachgewiesen werden muß.
C. Durchführung
Die Zwischenprüfung besteht in einer mündlichen Prüfung von 45
Minuten im Hauptfach, von 30 Minuten im Nebenfach.
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Hauptfach Ägyptologie ist die
Fähigkeit nachzuweisen, selbständig ägyptologisch Sachverhalte
zu erfassen und auszuwerten, Texte und Denkmäler zu bestimmen, einzuordnen
und in ihren geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen
Zusammenhängen inhaltlich und formal zu deuten.
1. Die Prüfung im Hauptfach umfaßt folgende Sachgebiete:
-
Schrift und Sprache:
-
Altägyptisch/Mittelägyptisch in hieroglyphischer und hieratischer
Schrift
-
Neuägyptisch in hieroglyphischer und hieratischer Schrift
-
Koptisch mit Dialekten
-
Geschichte des Pharaonenreiches bis 332 v.Chr.
-
Religion
-
Kunst und Archäologie bis 332 v.Chr.; darüber hinaus das Weiterleben
altägyptischer
-
Formen bis zum Christentum
-
Allgemeine Kulturgeschichte: Natur des Landes, Bewirtschaftung, Staatsaufbau,
Gewerbe, Literatur
2. Die Prüfung im Nebenfach umfaßt folgende Sachgebiete:
-
Schrift und Sprache: Mittelägyptisch in hieroglyphischer Schrift
-
Grundzüge der Geschichte des Pharaonenreiches vom Alten Reich bis zum Ende
des Neuen Reiches
-
Grundzüge der Religion
-
Grundzüge der Kunst und Archäologie
-
Allgemeine Kulturgeschichte in Grundzügen: Natur des Landes,
Bewirtschaftung, Staatsaufbau, Gewerbe, Literatur
B. Voraussetzungen
Für die Magisterprüfung im Hauptfach wird die erfolgreich Ablegung
der Zwischenprüfung und die Ordnungsgemäße Absolvierung des
Hauptstudiums (siehe Studienplan) in Ägyptologie einschließlich der
altsprachlichen Anforderungen ([Kleines] Latinum und Griechischkenntnisse)
vorausgesetzt. Grund- und Hauptstudium umfassen 72 Semesterwochenstunden. Im
Grundstudium sind 18 SWS Pflichtveranstaltungen, im Hauptstudium 26 SWS
Pflichtveranstaltungen durch Scheine nachzuweisen.
Außerdem ist die Teilnahme an einer Ägypten-Exkursion im Umfang von
acht Tagen sowie die Teilnahme an einer Exkursion an ein europäisches
Museum im Umfang von vier Tagen nachzuweisen.
Im Nebenfach wird die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die
ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums (siehe Studienplan) im
Nebenfach Ägyptologie vorausgesetzt. Die Teilnahme an drei
mittelägyptischen Sprachkursen ist obligatorisch. Grund- und Hauptstudium
umfassen 32 Semesterwochenstunden. Im Grundstudium sind 12 SWS
Pflichtveranstaltungen, im Hauptstudium 14 SWS Pflichtveranstaltungen durch
Scheine nachzuweisen.
C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die §§
22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach
werden drei Schwerpunktgebiete aus verschiedenen Sachgebieten aus A.1. a)-e) im
Einvernehmen zwischen den beiden Fachprüfern und dem Kandidaten
vereinbart. Im Hauptfach darf jedoch der thematische Bereich der schriflichen
Hausarbeit nicht berührt werden.
Für die mündliche Prüfung (vgl. § 26 dieser
Prüfungsordnung) im Hauptfach werden drei Schwerpunktgebiete aus den
Sachgebieten A.1. b)-e) im Einvernehmen zwischen den beiden Fachprüfern
und dem Kandidaten vereinbart. Der thematische Bereich der Magisterarbeit darf
nicht berücksichtigt werden. Aus jedem der Gebiete A.1. a) *)-*) wird in
jedem Fall ein nicht zu schwieriger Text zur Lesung, Übersetzung und
Interpretation vorgelegt, dabei aus A.1. a) *)-*) einer in hieratischer
Schrift, der andere in Hieroglyphen.
Für die mündliche Prüfung im Nebenfach werden zwei
Schwerpunktgebiete aus den Sachgebieten A.2. b)-e) zwischen den beiden
Fachprüfern und dem Kandidaten im Einvernehmen vereinbart. Aus dem Gebiet
A.2. a) wird ein leichter mittelägyptischer Text in hieroglyphischer
Schrift zur Lesung, Übersetzung und Interpretation vorgelegt.
Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderung der Prüfung
1.Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Altorientalistik
soll der Studierende nachweisen:
-
Kenntnisse in der akkadischen oder hethitischen Sprache bis zur Lektüre
eines einfachen Keilschrifttextes ohne Hilfsmittel bzw. Kenntnisse in
semitischer Epigraphik mit Lektüre eines einfachen Textes in
Originalschrift.
-
Grundkenntnisse auf folgenden Gebieten:
-
Geschichte des Alten Orients: Grundzüge der Geschichte Babyloniens und
Assyriens und der benachbarten Staaten
-
Vorderasiatische Archäologie: Übersicht über die wichtigsten
Denkmälergattungen, Kenntnis der wesentlichen Ruinen stätten und
ihrer Ausgrabungen
-
Altorientalische Religion: z.B. Ikonographie der wichtigsten babylonischen und
assyrischen Götter, Kenntnis wichtiger Begriffe und Texte
-
Kulturgeschichte: Grundkenntnisse des altorientalischen Rechts, der Wirtschaft
und des Verkehrs, der Handelsbeziehungen usw.
-
Schwerpunktmäßig ein Spezialgebiet aus den im Vorhergehenden
genannten Bereichen, wobei auch zusätzliche Sprachen wie besonders
Sumerisch, aber auch Urartäisch, Hurritisch, Elamisch etc. gewählt
werden können.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Altorientalistik
soll der Studierende nachweisen:
-
Die Fähigkeit, einen einfachen altbabylonischen, hethitischen oder
phönizischen Text zu lesen und zu übersetzen.
-
Grundkenntnisse auf einem der folgenden Gebiete nach Wahl des Prüflings:
-
Geschichte Babyloniens und Assyriens
-
Vorderasiatische Archäologie
-
Altorientalische Kulturgeschichte oder Religion
-
Semitische Epigraphik
B. Voraussetzungen
Vorausssetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach
Altorientalistik ist in der Regel die Teilnahme an einer mindestens
zweisemestrigen Einführungsveranstaltung in einer der Hauptsprachen des
Alten Orients und die qualifizierte Teilnahme (benotete Scheine) an mindestens
drei Seminaren im Hauptfach, an mindestens zwei Seminaren im Nebenfach.
C. Durchführung
Die Zwischenprüfung in Altorientalistik besteht aus einer mündlichen
Prüfung von 45 Minuten im Hauptfach, von 30 Minuten im Nebenfach.
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung im Hauptfach Altorientalistik kann für die
Fachgebiete
-
Akkadistik
-
Sumerologie
-
Hethitologie
-
Nordsemitische Epigraphik
-
Vorderasiatische Archäologie
abgelegt werden. Der Kandidat hat dafür die Fähigkeit nachzuweisen,
selbständig Texte einer bestimmten Gattung aus dem gewählten
Fachgebiet zu lesen und zu übersetzen, im archäologischen Fachgebiet
die entsprechenden archäologischen Sachverhalte zu erfassen und
auszuwerten. Es wird erwartet, daß er imstande ist, die Texte und
Denkmäler in ihrem geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und
sprachlichen Zusammenhang zu verstehen und zu interpretieren. Dabei müssen
mindestens zwei der genannten Fachgebiete kombiniert werden. Schwerpunkte
können aus den folgenden Sachgebieten ausgewählt werden:
-
Geschichte
-
Literatur
-
Religion
-
Recht
-
Wirtschaft
-
Wissenschaften.
Für Hauptfachstudenten mit Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie
ist die Kombination mit Akkadisch obligatorisch.
Für die Magisterprüfung im Nebenfach Altorientalistik ist auf einem
der genannten Fachgebiete eine vertiefte Kenntnis in sprachlicher und
sachlicher Hinsicht gefordert. Der Kandidat hat dafür die Fähigkeit
nachzuweisen, daß er die sprachlichen Voraussetzungen durch eine
intensive Einarbeitung in eines der oben genannten Sachgebiete ergänzt
hat. Die archäologische Ausbildung ist durch die Erlernung wenigstens
einer der Keilschriftsprachen abzurunden. Auch für das Nebenfach werden
Kenntnisse in den verschiedenen Sachgebieten erwartet, wobei eine
Schwerpunktbildung nach Einzelbereichen oder Perioden getroffen werden kann.
B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Haupt- und
Nebenfach ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung sowie die
regelmäßige Teilnahme an Vorlesungen, Übungen und Seminaren des
Hauptstudiums im Fach Altorientalistik. Dafür sind im Fach
Altorientalistik im Grund- und Hauptstudium mit Schwerpunkt Philologie im
Hauptfach 56 Pflicht-Semesterwochenstunden (SWS) und zusätzlich 16
Wahlpflicht-SWS, im Nebenfach 22 Pflicht-SWS und zusätzlich 12
Wahlpflicht-SWS erforderlich. Im Fach Altorientalistik mit Schwerpunkt
Vorderasiatische Archäologie sind im Hauptfach 62 Pflicht-SWS und
zusätzlich 10 Wahlpflicht-SWS, im Nebenfach 22 Pflicht-SWS und
zusätzlich 10 Wahlpflicht-SWS erforderlich. In beiden Ausrichtungen sind
im Grund- und Hauptstudium jeweils 12 Pflicht-SWS im Hauptfach und 8 SWS im
Nebenfach durch qualifizierte Scheine nachweispflichtig. Im Fachgebiet
Vorderasiatische Archäologie ist die Teilnahme an einer Exkursion in den
Vorderen Orient oder zu einem der großen Museen mit vorderasiatischen
Originalen erwünscht.
C. Durchführung
Für die schriftliche Hausarbeit und die vierstündige Klausur gelten
die §§ 22-25 dieser Prüfungsordnung. Der Kandidat kann im Einvernehmen mit
den beiden Fachprüfern für die Klausur im Haupt- oder Nebenfach drei
Schwerpunktgebiete innerhalb der Sachgebiete aus verschiedenen Perioden und von
verschiedenen Textgattungen der Keilschriftliteratur oder aus bestimmten
Perioden und einzelnen Denkmälergattungen der Vorderasiatischen
Archäologie angeben. Im Hauptfach darf sich keines dieser
Schwerpunktgebiete mit dem Bereich, der durch die Magisterarbeit abgedeckt ist,
überschneiden.
Auch in der mündlichen Prüfung (vgl. § 26 dieser
Prüfungsordnung) kann der Kandidat im Einvernehmen mit den beiden
Fachprüfern im Hauptfach drei Schwerpunktgebiete nach Zeitperioden und
Text- bzw. Denkmälergattung angeben. Auch hier darf eine
Überschneidung mit der Magisterarbeit nicht erfolgen. Für das
Nebenfach sind lediglich zwei Schwerpunktgebiete erforderlich.
Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ethnologie sollen
Studierende Kenntnisse wichtiger Texte aus den wichtigsten Sachgebieten des
Faches nachweisen. Es geht dabei um folgende Sachgebiete:
-
Sozialethnologie
-
Politik- und Wirtschaftsethnologie
-
Religionsethnologie
-
Technologie und Ergologie in der Ethnologie
Ferner sind Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:
-
Ethnologische Forschungsrichtungen
-
Ethnologische Praxis
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach sollen Studierende
Kenntnisse wichtiger Texte aus den Hauptsachgebieten der Ethnologie nachweisen
(siehe oben A.1.)
B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im
Hauptfach Ethnologie sind vier mit mindestens "ausreichend" (4,0) benotete
Scheine aus folgenden Pflichtveranstaltungen nachzuweisen:
-
Begleitseminare zu den Einführungsvorlesungen:
-
Grundprobleme der Ethnologie
-
Sozialethnologie
-
Politik- und Wirtschaftsethnologie
-
Religionsethnologie
-
Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an Kursen (mindestens 6 SWS)
einer Fremdsprache (nicht Englisch oder Französisch) nachzuweisen.
-
Ferner ist die Teilnahme an einer obligatorischen Studienberatung im Verlauf
des ersten Semesters nachzuweisen.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im
Nebenfach Ethnologie sind vier mit mindestens "ausreichend" (4,0) benotete
Scheine aus den obligatorischen Begleitseminaren zu den
Einführungsvorlesungen vorzuweisen (siehe oben B.1.). Ferner ist die
Teilnahme an einer obligatorischen Studienberatung im Verlauf des ersten
Semesters nachzuweisen.
3. In begründeten Ausnahmefällen kann der benotete Schein aus einem
Begleitseminar zur Einführungsvorlesung ersetzt werden durch den Nachweis
einer schriftlichen und mündlichen Nachprüfung.
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung besteht für Studierende im Haupt- und
Nebenfach aus einem halbstündigen Prüfungsgespräch, in dem
Kenntnisse aus den unter A. genannten Bereichen nachzuweisen sind. Die
Prüfung orientiert sich an den Themen der vier Einführungsvorlesungen
mit begleitendem Proseminar.
2. Bei der Zwischenprüfung wird ferner vorausgesetzt, daß der
Kandidat grundlegende Werke aus der Sekundärliteratur (siehe Studienplan)
durchgearbeitet hat.
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Ethnologie entstand als Beschreibung und Interpretation fremder, vornehmlich
außereuropäischer traditioneller Kulturen. Im Prozeß der
weltweiten Dekolonisierung und Industrialisierung wurde die ethnologische
Forschung auf komplexe Gesellschaften erweitert. Ziel der Ethnologie ist, die
Lebenswelten fremder Kulturen zu erfassen. Klassische Methode dabei ist die
stationäre Feldforschung, die - im Spannungsfeld zwischen Eigen- und
Fremdwahrnehmung - den Blick auf die eigene Kultur zurücklenkt. Die
Ethnologie leistet damit Beiträge zur Erklärung menschlicher
Universalien und zum Verstehen kulturspezifischer Besonderheiten.
In der Magisterprüfung im Fach Ethnologie ist die Fähigkeit
nachzuweisen, selbständig ethnologische Sachverhalte im Rückgriff auf
Methoden und Theorien des Fachs darstellen und interpretieren zu können.
Die Prüfung im Hauptfach Ethnologie bezieht sich auf fortgeschrittene
Theoriebildung und umfassende Datensätze folgender Bereiche:
-
Sachgebiete:
-
Sozialethnologie
-
Wirtschaftsethnologie
-
Politikethnologie
-
Religionsethnologie
-
Sachkultur traditioneller Kulturen
-
Ethnologische Museumspädagogik
-
Ethnologische Theorien und Methoden
-
Geschichte der Ethnologie
Regionalspezifische Sachkenntnisse werden im inhaltlichen Zusammenhang mit
diesen Bereichen geprüft.
Die Magisterprüfung im Nebenfach Ethnologie bezieht sich:
auf drei der unter A.1. aufgeführten Sachgebiete sowie auf die Bereiche
A.2. und A.3.
B. Voraussetzungen
Zur Prüfung im
Hauptfach
Ethnologie wird folgendes vorausgesetzt:
-
Bestandene Zwischenprüfung im Fach Ethnologie ausgewiesen durch das
Zwischenprüfungszeugnis.
-
Bescheinigte ständige Teilnahme während einem Semester an einem
Magisterkolloquium.
-
Nachgewiesene Absolvierung des Hauptstudiums durch Vorlage von sechs benoteten
Scheinen über Teilnahme und Mitarbeit in Hauptseminaren und zum
Hauptstudium gehörenden Lektürekursen.
Die benoteten Scheine sind wie folgt zu erbringen:
-
zwei Scheine aus Lektürekursen im Hauptstudium zu zwei aus den unter
A.1.-3. aufgeführten Bereichen.
-
zwei Scheine aus Hauptseminaren zu zwei Themen aus den unter A.1.
aufgeführten Sachgebieten;
-
ein Schein aus einem Hauptseminar zum Bereich A.2;
-
ein Schein aus einem Hauptseminar zum Bereich A.3.
Eine inhaltliche Überschneidung zwischen den Themen von Hauptseminaren und
Lektürekursen ist dabei nicht zulässig.
Die erfolgreiche, bescheinigte Teilnahme an einem Berufspraktikum ersetzt einen
der zu erbringenden Hauptseminarscheine zu Themen aus den Bereichen A.1.-3.
Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an Kursen (mindestens 6 SWS)
einer Fremdsprache (nicht Englisch oder Französisch) nachzuweisen.
Zur Prüfung im
Nebenfach
Ethnologie wird folgendes vorausgesetzt:
-
1. Bestandene Zwischenprüfung im Fach Ethnologie ausgewiesen durch das
Zwischenprüfungszeugnis.
-
2. Nachgewiesene Absolvierung des Nebenfachstudiums durch Vorlage von zwei
benoteten Scheinen über Teilnahme und Mitarbeit in einem Hauptseminar und
einem zum Hauptstudium gehörenden Lektürekurs.
Die benoteten Scheine sind wie folgt zu erbringen:
-
ein Schein aus Lektürekursen im Hauptstudium zu einem aus den unter
A.1.-3. aufgeführten Bereichen,
-
ein Schein aus einem Hauptseminar aus den Bereichen A.1.-3.
Eine inhaltliche Überschneidung zwischen Themen von Hauptseminar und
Lektürekursen ist nicht zulässig.
4. Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils 58 SWS für
Hauptfachstudierende und 28 SWS für Nebenfachstudierende. (Dabei wird
vorausgesetzt, daß 22 SWS bzw. 8 SWS für das im Fach Ethnologie
besonders wichtige Selbststudium aufgewandt werden). Für
Hauptfachstudierende sind 14 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 20
SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig. Für
Nebenfachstudierende sind im Grundstudium 8 SWS und im Hauptstudium 4 SWS
nachweispflichtig.
C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die §§
22-25 dieser Prüfungsordnung.
Für die Klausur im Hauptfach Ethnologie wird je ein Thema aus den unter
A.1.-3. genannten drei Prüfungsbereichen zur Auswahl gestellt. Im
Hauptfach darf dabei das Sachgebiet der Magisterarbeit nicht berührt
werden.
Für die Klausur im Nebenfach Ethnologie werden je drei Themen der unter
A.1. genannten Sachgebiete zur Auswahl gestellt.
Zur mündlichen Prüfung (vgl. § 26 dieser Prüfungsordnung) im
Hauptfach wird je ein Thema aus den unter A.1.-3. aufgeführten
Prüfungsbereichen zwischen dem ersten Fachprüfer und dem Kandidaten
vereinbart. Das Sachgebiet der Magisterarbeit darf nicht berührt werden.
Zur mündlichen Prüfung im Nebenfach werden zwei aus den unter A.1.-3.
aufgeführten Prüfungsbereichen zwischen dem ersten Fachprüfer
und dem Kandidaten vereinbart.
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