Bewerbung Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Allgemeiner Orientierungstest für Studienbewerber in Baden-Württemberg

 

Ab dem Wintersemester 2011/12 ist es für Studienbewerber/-innen in Baden-Württemberg Pflicht, ein Orientierungsverfahren zu absolvieren. Besonders geeignet hierfür ist der neue fächerübergreifende Selbsttest zur Studienorientierung, kurz „Orientierungstest“. Auf Initiative des Wissenschaftsministeriums wurde von den baden-württembergischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen ein fächerübergreifender Selbsttest zur Studienorientierung erstellt. 
 
 Als Studienorientierungsverfahren werden beispielsweise „www.was-studiere-ich.de“, „www.borakel.de“, „www.explorix.de“ anerkannt. Der schriftliche Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren kann auch durch eine Studienberatung bei den Hochschulen oder beispielsweise bei den Beratern für akademische Berufe der Agentur für Arbeit erfolgen. Der Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren an einer anderen Hochschule wird von der Universität Tübingen anerkannt.

Der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch im Rahmen des beantragten Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist ebenfalls als Studienorientierungsverfahren anerkannt

Bitte reichen Sie den Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren nach erfolgter Zulassung für einen Studienplatz mit Ihren Einschreibeunterlagen ein. Weitere Informationen zum Orientierungstest können Sie den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs entnehmen.

 

 

Die Stiftung für Hochschulzulassung "hochschulstart.de" (ehemals ZVS) in Dortmund führt für die Universität Tübingen das Bewerbungs- und Vergabeverfahren für das 1. Fachsemester in den folgenden Studiengängen durch: 
 

Humanmedizin Staatsexamen, 
Zahnmedizin Staatsexamen und 
Pharmazie Staatsexamen.

 

Wichtiger Hinweis für ausländische Studieninteressenten:  Auf dieser Webseite stellt die Stiftung für Hochschulzulassung wichtige Informationen für die Bewerbung zur Verfügung.

 

Informationen zum Bewerbungs- und Vergabeverfahren und das Onlinebewerbungsportal (AntOn) finden Sie auf den Webseiten der Stiftung für Hochschulzulassung.  

 

Dort finden Sie auch das halbjährlich erscheinende Magazin für Hochschulbewerbung (die Infobroschüre ZVS-Info). 
Wir empfehlen Ihnen außerdem den Service-Download-Bereich

 

Hier finden Sie auch "eine Hilfe durch den NC-Dschungel".

 

Die Bonierungsmöglichkeit im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (60 % Hochschulquote) eröffnet sich nur dann, wenn der Erhebungsbogen mit den entsprechenden Nachweisen  - zusätzlich zur Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung -  form- und fristgerecht bei der Universität Tübingen eingereicht wird. Im Folgenden finden Sie deshalb den Erhebungsbogen und das Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule.

Die Unterlagen für das Wintersemester 2013/2014 erhalten Sie hier ab Anfang Mai 2013 :

 

Humanmedizin Staatsexamen:

Erhebungsbogen für das Auswahlverfahren 

 

 

Pharmazie Staatsexamen (nur noch zum Wintersemester) :

Erhebungsbogen für das Auswahlverfahren

 

 

Zahnmedizin Staatsexamen:

Erhebungsbogen für das Auswahlverfahren 

 

 

Hier finden Sie die Bewerbungsfristen der Stiftung für Hochschulzulassung im Wintersemester 2013/2014. 

Kontakt

Studentensekretariat 

Wilhelmstraße 11 - Erdgeschoss

72074 Tübingen

Telefonhotline

+49 7071 29-74444

  • Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Montag bis Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Fax

+49 7071 29-5377

E-Mail

studentensekretariat[at]

verwaltung.uni-tuebingen.de

Links

Studienorientierung

Hochschulstart - Stiftung für Hochschulzulassung