Zweitstudium
Studienbewerber, die bereits über ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium (auch Pädagogische Hochschule, Fachhochschule, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Duale Hochschule) verfügen, müssen sich für ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Fach ( nicht aber für die Masterstudiengänge ) grundsätzlich direkt bei der Studentenabteilung bewerben.
Dies gilt auch für Studiengänge, in denen das Bewerbungsverfahren sonst über die Fakultät läuft.
Für die Bewerbung zum Zweitstudium ist nur der spezielle Bewerbungsantrag Zweitstudium zu verwenden.
Dies gilt nur für Bewerbungen für das erste Fachsemester.
Sofern Sie ein Zweitstudium im höheren Fachsemester anfangen wollen, weil Sie über anrechnungsfähige Studienleistungen verfügen, bewerben Sie sich bitte ganz normal für das höhere Fachsemester.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2013/2014 ist am 15. Juli 2013 ( Ausschlussfrist ! ).
Antrag auf Bewerbung für ein Zweitstudium
Bewerbungen für das Zweitstudium in den Studiengängen Humanmedizin Staatsexamen, Zahnmedizin Staatsexamen und Pharmazie Staatsexamen jeweils erstes Fachsemester laufen über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) in Dortmund.
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