Uni-Tübingen

Datenschutz - Nachweisprüfung

Die Studierendenabteilung der Universität Tübingen ist für die Überprüfung der datenschutzrechtlich relevanten Anfragen (Studierende und Alumni) verantwortlich.
Für solche Anfragen wird entweder eine rechtliche Grundlage, wonach die Universität zur Weitergabe der angeforderten Daten verpflichtet ist oder eine schriftliche Zustimmung der betroffenen Person benötigt.

Datenschutzanfragen und Urkundenüberprüfungen werden von verschiedenen Unternehmen angefordert und für viele Zwecke benötigt – medizinische oder gesetzliche Assoziierungen, Versicherungsunternehmen, Arbeitgeber, etc. Für solche Anfragen benötigen wir die schriftliche Zustimmung der benannten Person.

Bei einer Einwilligung legen wir großen datenschutzrechtlichen Wert darauf, dass die geleistete Unterschrift der/des Betroffenen durch Vorlage eines geeigneten Nachweises (Kopie des Personalausweises etc.) verifiziert werden kann. Bitte teilen Sie dies dem Betroffenen mit, damit dieser ggf. entsprechend reagieren kann. Sofern er diese Vorlage / Einwilligung verweigern sollte, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen.

Die Studierendenabteilung kann lediglich Auskünfte zu Mitgliedschaftszeiten geben. Selbstverständlich nur mit der Einwilligung des Betroffenen. Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei:

Informationen über Fachinhalte kann Ihnen nur das jeweilige Prüfungsamt mitteilen.
Um eine solche Anfrage zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an:

Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studierendenabteilung
Wilhelmstraße 19
72074 Tübingen