Uni-Tübingen

Befreiung von Studiengebühren für Studierende anderer Hochschulen zu vorübergehenden Forschungsaufenthalten ohne Erwerb von Leistungspunkten an der Universität Tübingen

Befreiung von der Studiengebührenpflicht aufgrund eines vorübergehenden Forschungsaufenthalts nach § 60 Abs. 1 Satz 7 LHG

Studierende und zuständige Professor/innen können sich bei der Studierendenabteilung bzw. bei der Abteilung Beratung und Zulassung internationaler Studierender über diese Möglichkeit der Gebührenbefreiung informieren.

Wer gehört zur Gruppe "Forschende Studierende"?

Eine Befreiung von der Studiengebühr für Internationale Studierende können Sie erhalten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen auf Sie zutreffen:

Wenn die oben genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, dann können Sie für einen zeitlich i.d.R. auf ein bis maximal zwei Semester befristeten Studienaufenthalt an der Universität Tübingen immatrikuliert werden und unterliegen nicht der Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende (vgl. § 24 Absatz 4 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Tübingen ZIO).

Voraussetzung ist, die entsprechende Fakultät bestätigt den Forschungszweck und dass von Ihnen keine Leistungspunkte oder Studienleistungen erworben werden.

Hinweis:

Informationen für betreuende Professorinnen und Professoren können nach Anmeldung im Intranet abgerufen werden. Nach der Anmeldung werden Sie automatisch weitergeleitet.