Rückmeldung zum Wintersemester 2013/2014
Wer im Sommersemester 2013 an der Universität Tübingen eingeschrieben ist und sein Studium hier im Wintersemester 2013/2014 fortsetzen will, muß sich rückmelden. Nach erfolgter Rückmeldung erhalten Sie vom Studentensekretariat automatisch Ihren Leporello (Datenkontrollblatt und Studienbescheinigungen) für das kommende Semester per Post zugeschickt.
Die ausführlichen Informationen zur Rückmeldung erhalten alle Studierenden zum Beginn der Rückmeldefrist per Email an ihre studentische Emailadresse.
Die Rückmeldung erfolgt dabei soweit möglich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung über das CAMPUS-System für die fälligen Gebühren und Beiträge (Studentenwerksbeitrag von 73,50 Euro und Verwaltungskostenbeitrag von 60,- Euro ) innerhalb der Rückmeldefrist ( Ausschlussfrist ! )
vom Beginn am 1. Juni 2013
bis zum Ende am 15. August 2013.
Bei den nach dem 15. August 2013 erteilten Einzugsermächtigungen ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen.
Bei Überweisungen ist auschließlich der Zahlungseingang bei der Universitätskasse maßgeblich. Geht der Überweisungsbetrag erst nach dem 15. August 2013 bei der Universitätskasse ein, ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen.
Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilen wollen oder können, können Sie auch überweisen:
Bankverbindung der Universitätskasse für studentische Beiträge und Zahlungen:
Baden-Württembergische Bank AG
Bankleitzahl (BLZ): 60050101 und Kontonummer: 7477503621
Bei Zahlungen von ausländischen Konten:
BIC: SOLADEST und IBAN: DE29 6005 0101 7477 5036 21
Bitte geben Sie als Verwendungszweck nur Ihre Matrikelnummer an. Bitte keine weiteren Zusätze. Danke
An den Selbstbedienungsterminals kann auch nach erfolgter Rückmeldung die Gültigkeit der Chipkarte (Semesteraufdruck auf der Karte) aktualisiert werden.
Sofern Sie sich bis zum 30. September 2013 für das Wintersemester 2013/2014 weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selber exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen zum 30. September 2013 (Ende des Sommersemesters 2013) exmatrikulieren.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Hauptprüfung in Ihrem Studiengang bestanden haben, ist keine Rückmeldung mehr möglich (Ausnahme: Bei Rechtswissenschaft mit dem Abschluß Staatsexamen ist im Einzelfall zur Notenverbesserung eine weitere Einschreibung möglich. Sie benötigen allerdings eine Bescheinigung vom Studienfachberater der Juristischen Fakultät). Sie müssen sich dann entweder exmatrikulieren oder in einen anderen Studiengang umschreiben. Dies gilt auch dann, wenn Sie nach erfolgreichem Studienabschluß noch promovieren wollen. In diesem Fall müssen Sie sich als Promotionsstudent umschreiben.
Kontakt
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11 - Erdgeschoss
72074 Tübingen
Telefonhotline
+49 7071 29-74444
- Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
- Montag bis Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fax
+49 7071 29-5377
Aktuell
- Die Onlinebewerbung für die Masterstudiengänge für das Wintersemester 2013/2014 ist freigeschaltet
Neue Master-Studiengänge im Wintersemester 2013/14
Die Universität Tübingen baut ihr Lehrangebot weiter aus. Sechs neue attraktive Studiengänge an vier Fakultäten sind jetzt online.
- Psychologie (Master of Science)
- Biomedical Technologies (Master of Science)
- Medizinische Strahlenwissenschaft/ Medical Radiation Sciences (Master of Science)
- Sinologie/Chinese Studies (Master of Education)
- Comparative & Middle East Politics and Society (CMEPS) (Master of Arts)
- International Business (Master of Science)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

