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| Studium | Irankunde | Studienplan Irankunde |
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Wichtig!
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Das Studienfach Irankunde bildet an der Universität Tübingen zusammen mit den Fächern Islamkunde, Semitistik und Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients die organisatorische Einheit des Orientalischen Seminars, das der Fakultät für Kulturwissenschaften zugeordnet ist, zu der auch andere mit außereuropäischen Kulturen befaßte Disziplinen gehören.
In der Abteilung Irankunde des Orientalischen Seminars sind in Forschung und Lehre ein Professor und ein Lektor, der mit dem Fach Islamkunde geteilt wird, tätig. Bisher konnte ein (unbezahlter) Lehrbeauftragter gewonnen werden. Lehrveranstaltungen zu Geschichte und Kultur Irans in islamischer Zeit werden auch im Fach Islamkunde angeboten (vgl. Studienplan Islamkunde). Darüber hinaus ist Iran auch Gegenstand des Faches Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients.
Besonders günstige Forschungsbedingungen ermöglicht in Tübingen die Tatsache, daß der Universitätsbibliothek Tübingen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft der Vordere Orient als Sondersammelgebiet zugewiesen worden ist.
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Forschung und Lehre gehen in der Irankunde von schriftlichen und materiellen Quellen aus. Neben einer soliden Sprachausbildung steht eine breite Sachausbildung.
3.1.1. Breite und gute Sprachkenntnisse sind unerläßliche Voraussetzungen für jede kompetente Beschäftigung mit dem iranischen Kulturkreis. Da jedoch dem Studenten zu Beginn seines Studiums - im Gegensatz etwa zu neuphilologischen Fächern - in der Regel jegliches einschlägige sprachige Rüstzeug fehlt, kommt der Sprachausbildung eine entscheidende Rolle zu.
Gute Kenntisse wenigstens zweier moderner europäischer Sprachen (außer Deutsch), vorzugsweise auch des Griechischen und Lateinischen, sind Voraussetzungen oder sollten gegebenenfalls während des Studiums zusätzlich erworben werden.
3.1.2. Die iranischen Sprachen gliedern sich in die alt-, mittel- und neuiranische Familie mit den wichtigsten Gliedern: Awestisch, Altpersisch (Altiranisch), Parthisch, Pahlavi (Mitteliranisch) und Neupersisch, Kurdisch, Paschtu (Neuiranisch) und andere neuiranische - oder ihnen nahestehende - Sprachen, z.B. Urdu. Eine qualifizierte Beschäftigung mit der Kultur und Geschichte Irans ist jedoch ohne die Kenntnis semitischer Sprachen, besonders des Arabischen, Syrischen (Aramäisch) und Hebräischen kaum möglich.
3.1.3. Die sprachliche Breite des Faches macht für das Hauptfachstudium eine Beschränkung auf eine von Fall zu Fall zu bestimmende Zahl von Sprachen notwendig. Obligatorisch ist jedoch das Neupersische. Bei der Wahl der zusätzlichen Sprachen wird man auf eine gewisse zeitliche Geschlossenheit achten. Grundsätzlich ist aber eine Konzentration auf frühere Perioden ohne Neupersisch nicht möglich - und eine Konzentration auf die islamische Zeit ist ohne Grundkenntnis älterer iranischer Sprachen sowie des Arabischen ausgeschlossen.
3.1.4. Für Irankunde als Nebenfach ist das Erlernen des Neupersischen obligatorisch.
3.2.1. Von seiner zeitlichen und inhaltlichen Ausdehnung wie der für die Forschung notwendigen methodischen Vielfalt ist das gesamte Gebiet der Irankunde so umfangreich, daß es in gleicher Intensität in allen seinen Teilen und methodischen Aspekten von einem Einzelnen nicht erfaßt werden kann, geschweige denn unterrichtet. Die Ausbildung kann deshalb nur exemplarisch verstanden werden, weshalb sich in erster Linie Seminare und Übungen als Unterrichtsform anbieten. Vom Studenten muß ein hohes Maß an selbstständigem Arbeiten verlangt werden. In den Übungen wird er mit dem methodischen Rüstzeug vertraut gemacht. Eine besondere Rolle spielt der enge Kontakt zwischen Lehrendem und Lernenden, der hier dank der relativ kleinen Studentenzahl gewährleistet ist.
3.2.2. Die Irankunde läßt sich in Forschung und Lehre in zwei Hauptsachgebiete, den älteren Zweig der Irankunde, d.h. jenen, der die vorislamische Periode zum Gegenstand hat, und den neueren Zweig, d.h. jenen, der sich mit der islamischen Periode befaßt, scheiden. Beide Zweige stellen für den Hauptfachstudenten Pflichtfächer dar, über die er sich einen fundierten Überblick verschaffen muß. Im Verlaufe des Hauptstudiums ist darüber hinaus eine eingehendere Beschäftigung mit einem der Hauptsachgebiete erforderlich.
Der Nebenfachstudent muß sich mindestens mit einem der Hauptsachgebiete befaßt haben.
Jedes Hauptsachgebiet zerfällt in zwei Teile:
Sie sind die Grundlage zur Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Irans. Neben iranischen Sprachen müssen, je nach Ausrichtung, auch nicht-iranische Sprachen erlernt werden.
Hier liegt der Schwerpunkt der Tübinger Irankunde. Die erlernten Sprachen werden im Haupt- und Aufbaustudium als verläßliche Werkzeuge zur Lösung kulturwissenschaftlich-historischer Fragen eingesetzt. Um das möglich zu machen, müssen spezielle Kenntnisse in ausgewählten Sachgebieten bzw. Sachgebietsgruppen erworben werden, die von der Archäologie, Landeskunde, Rechts- und Religionsgeschichte über die Sozialgeschichte, Theologie und Urbanistik bis zur Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte reichen.
Die Kombination der zwei Hauptsachgebiete (vorislamischer und islamischer
Iran) mit den sich aus ihnen ergebenden Untergebieten und den zwei Hauptteilen
(Sprache und Geschichte/Kultur) führt zu einer Vielzahl von möglichen
Kombinationen, die von Fall zu Fall an bestimmten Stufen des Studiums
zwischen dem Studierenden und dem Lehrenden besprochen und genauer definiert
werden müssen.
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Das Studium der Irankunde ist aufgeteilt in: Grundstudium (1.-4./5. Semester) und Hauptstudium (4./5. - 8./10. Semester). Am Ende des Grundstudiums steht die Zwischenprüfung, am Ende des Hauptstudiums die Magisterprüfung als berufsqualifizierender Studienabschluß (M.A.). Wird nach dem M.A. die Promotion zum Dr. phil. angestrebt, ist ein zusätzliches Aufbaustudium erforderlich.
Folgende Arten von Lehrveranstaltungen sind für das Studienfach Irankunde vorgesehen; Sprachübungen, Einführungsübungen in die Irankunde, Lektüre- und Interpretationsübungen, Vorlesungen, Seminare.
Für das Studienfach Irankunde gelten die Bestimmungen der zur Zeit der Prüfung gültigen Prüfungsordnungen der Fakultät für Kulturwissenschaften.
Die Zwischenprüfung findet nach dem 4. oder 5. Semester statt, die Magisterprüfung nach dem 8., spätestens nach dem 10. Semester.
Die fachspezifischen inhaltlichen Prüfungsbedingungen sind in den
folgenden Veranstaltungsplänen festgelegt.
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Der Studiengang Irankunde ist so konzipiert, daß er entweder von zwei Nebenfachstudiengängen oder einem zweiten Hauptfach begleitet wird.
5.1. Grundstudium
(1.-4./5. Semester)Während des Grundstudiums steht die Sprachausbildung im Vordergrund. Obligatorisch ist für das Grundstudium die Teilnahme an den entsprechenden Sprach- und Lektüreübungen während vier Semestern für die schwerpunktmäßig gewählte Sprache und während zwei Semestern für die zweite gewählte Sprache. Eine dieser beiden Sprachen muß das Neupersische sein. Es ist jedoch empfehlenswert, mit dem Erlernen weiterer Sprachen bereits während des Grundstudiums zu beginnen. An den jeweiligen einführenden Sprachunterricht (1.-2. Semester) schließen sich Sprach- und Lektüreübungen an, in denen der Studierende über das rein Sprachliche hinaus bereits an die Textinterpretation und damit exemplarisch an Einzelprobleme aus zumindest einem der zwei Hauptsachgebiete herangeführt wird. Einen Überblick über die zwei Hauptsachgebiete geben die entsprechenden, im Turnus angebotenen Lehrveranstaltungen, die jedoch ein intensives angeleitetes Selbststudium, das vom Studierenden erwartet werden muß, nicht ersetzen können.
5.2.1. Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen, für die eine gesonderte Ordnung vorliegt. In ihr soll der Student nachweisen, daß er sich im Verlaufe des Grundstudiums die für eine erfolgreiche Fortführung des Studiums notwendigen Sprachkenntnisse sowie einen Überblick über die Grundbegriffe und wichtigsten Fakten aus den zwei Hauptsachgebieten erworben hat.
5.2.2. Voraussetzungen
Für die Teilnahme an Sprachkursen und einführenden Übungen muß ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Weiter wird vorausgesetzt, daß der Student eine Anzahl grundlegender Werke aus der Sekundärliteratur durchgearbeitet hat.
Es ist zu belegen, daß der Student mindestens zwei der wichtigsten modernen europäischen Sprachen (außer Deutsch) ausreichend beherrscht.
5.2.3. Anforderungen
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus dem Neupersischen sowie aus der zweiten gewählten Sprache ins Deutsche zu übertragen und sprachlich zu analysieren.
Die Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen aus den zwei Hauptsachgebieten und der Landeskunde.
Die Kenntnis der wichtigsten Hilfsmittel und die Fähigkeit zum Umgang damit.
5.2.4. Durchführung
Die eigentliche Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur in drei Teilen, die getrennt benotet werden:
Übersetzung aus dem Neupersischen
Übersetzung aus der zweiten gewählten Sprache,
Fragenkatalog aus den zwei Hauptsachgebieten
(Die Benutzung eines Wörterbuches und einer wissenschaftlichen Grammatik bei den Übersetzungen ist gestattet).
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Beim Versagen in nur einem Teil der Klausur wird bei Wiederholung lediglich der betreffende Teil nochmals geprüft.
Das Hauptstudium setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Während im Grundstudium der Sprachausbildung ein besonderes Gewicht zukommt, steht im Hauptstudium die Sachausbildung im Vordergrund, ohne daß jedoch auf eine weitere Vertiefung der Sprachausbildung verzichtet werden kann.
Die Sachausbildung erfolgt in weiteren Übungen am Beispiel exemplarisch ausgewählter Texte oder Sachprobleme sowie in Seminaren, in deren Verlauf der Studierende an selbständiges wissenschaftliches Arbeiten herangeführt wird. Die Übungen bzw. Seminare sind so zu wählen, daß jedes der zwei Hauptsachgebiete zumindest einmal thematisch vertreten ist. Insgesamt müssen während des Hauptstudiums zwei qualifizierte Referate erarbeitet werden, je eines aus jedem Hauptsachgebiet. Die Breite des Faches macht es erforderlich, daß eines der Hauptgebiete (oder ein großer Bereich daraus) als Spezialgebiet gewählt wird, mit dem sich der Studierende besonders intensiv befassen und aus dem heraus er seine Magisterarbeit erstellen soll.
Empfohlen wird für diesen Studienabschnitt ein längerer Studienaufenthalt im Orient - zumindest die Teilnahme an der ca. alle fünf Jahre vom Orientalischen Seminar veranstalteten Exkursion in den Orient.
5.4.1. Der Magister Artium (M.A.) kann nach dem 8., spätestens aber nach dem 10. Fachsemester erworben werden und wird aufgrund einer Prüfung verliehen, in der der Bewerber nachzuweisen hat, daß er sich gründliche Sprach- und Sachkenntnisse erworben hat und imstande ist, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
5.4.2. Die allgemeinen Bestimmungen für die Magisterprüfung (Zulassung, Fristen, Einspruchsmöglichkeiten usw.) sind in der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften festgelegt.
5.4.3. Fachspezifische Voraussetzungen:
Zeugnis über die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (beim Studienplatzwechsel, ein entsprechender Qualifikationsnachweis).
Ein qualifizierter Schein, der aufgrund einer Sprachprüfung in der dritten gewählten Sprache erworben wurde.
Vier qualifizierte Seminarscheine, die aufgrund von Referaten erworben wurden, wobei jedes Hauptsachgebiet wenigstens einmal vertreten sein muß.
5.4.4. Anforderungen:
Fähigkeit, aus dem Neupersischen und einer der beiden zusätzlich gewählten Sprachen mittelschwere moderne oder klassische Texte ins Deutsche zu übertragen und zu interpretieren.
Überblick über die zwei Hauptsachgebiete und Kenntnis der wichtigsten Quellen und der Sekundärliteratur.
Intensive Beschäftigung mit einem Hauptsachgebiet und Fähigkeit, aufgrund der Quellen ein begrenztes Problem aus diesem Bereich selbständig abzuhandeln.
5.4.5. Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit), einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung.
Alles Nähere ist durch die Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften geregelt.
Das Aufbaustudium schließt an das Hauptstudium an und wird mit der Promotion abgeschlossen. Das Aufbaustudium soll dem Irankundler die Möglichkeit geben, anhand eines selbständigen Beitrages zur Forschung die für eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit notwendige Qualifikation zu erwerben. Die hohen Anforderungen, die gegenwärtig an Dissertationen im Fach Irankunde gestellt werden müssen, erlauben in der Regel einen Abschluß nicht unter zwei Jahren. Der Doktorand wird in dieser Zeit bestrebt sein, neben der Abfassung der Dissertation die Kenntnisse in seinem Fach, insbesondere auf dem Spezialgebiet seiner Dissertation und dessen Umgebung zu vertiefen. In Forschungsseminaren oder Gesprächen mit den Lehrenden berichtet er regelmäßig über den Fortgang seiner Arbeit.
5.6. Promotion
Die Promotion (Dr. phil.), welche das Aufbaustudium abschließt, wird durch die Promotionsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften geregelt.
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Wird Irankunde als Nebenfach studiert, sollte sich der Studierende in der Regel auf jene Lehrveranstaltungen konzentrieren, die auch im Hinblick auf den angestrebten Beruf in einem sinnvollen Zusammenhang zu seinem Hauptfach bzw. zweiten Nebenfach stehen. Wie bereits ausgeführt, muß der Nebenfachstudent lediglich eine Sprache des iranischen Kulturraumes erlernen, doch sollte er zumindest Grundkenntnisse des Arabischen (Arabisch I und II) oder einer anderen semitischen Sprache erwerben.
Studenten der Islamkunde mit erster oder zweiter Sprache Neupersisch müssen eine weitere iranische Sprache erlernen.
Während des Grundstudiums soll sich der Nebenfachstudent auf das Erlernen der von ihm gewählten Sprache konzentrieren, daneben muß er sich jedoch anhand der Einführungsübung und der Vorlesungen einen Überblick über die wichtigsten historischen und kulturellen Grundelemente des iranischen Raumes verschaffen.
6.2.1. Die Zwischenprüfung muß spätestens nach dem 5. Semester abgelegt werden.
6.2.2. Es wird vorausgesetzt, daß der Student im Verlaufe des Grundstudiums eine in einem Lesekanon festgelegte Anzahl grundlegender Werke aus der Sekundärliteratur durchgearbeitet hat und an einführenden Lehrveranstaltungen teilgenommen hat.
6.2.3. Anforderungen
Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache ins Deutsche zu übertragen und sprachlich zu analysieren; Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen aus wenigstens einem Hauptsachgebiet und die Fähigkeit, mit den wichtigsten Hilfsmitteln umzugehen.
6.2.4. Durchführung
Die Prüfung im Nebenfach besteht aus einer vierstündigen Klausur in zwei Teilen, die getrennt benotet werden:
Übersetzung aus der gewählten Sprache (wahlweise eines klassischen oder modernen Textes unter Zuhilfenahme eines Wörterbuchs und einer wissenschaftlichen Grammatik)
Fragenkatalog aus einem Hauptsachgebiet.
6.2.5. Beim Versagen in einem Teil der Klausur wird bei Wiederholung lediglich der betreffende Teil nochmals geprüft.
Das Hauptstudium im Nebenfach dient einer weiteren Vertiefung der Sprachkenntnisse und des Grundwissens in den zwei Hauptsachgebieten. Außerdem ist eine intensivere, über das Grundwissen hinausgehende Beschäftigung mit zumindest einem größeren abgeschlossenen Bereich aus einem der Hauptsachgebiete erforderlich. Aus diesem Bereich ist ein qualifiziertes Referat zu erarbeiten.
6.4.1. Die Magisterprüfung im Nebenfach sollte spätestens nach dem 10. Semester abgelegt werden. Die Bestimmungen für die Magisterprüfung sind in der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften festgelegt.
6.4.2. Fachspezifische Voraussetzungen:
Zeugnis über die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (bei Studienplatzwechsel ein entsprechender Qualifikationsnachweis).
Zwei qualifizierte Seminarscheine.
6.4.3. Anforderungen
Fähigkeit aus der gewählten Sprache mittelschwere Texte ins Deutsche zu übertragen und zu interpretieren; Überblick über die wichtigsten Grundtatsachen aus den drei Hauptsachgebieten sowie engere Vertrautheit mit zumindest einem Teilbereich aus einem Hauptsachgebiet.
6.4.4. Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer vierstündigen Klausur
und einer halbstündigen mündlichen Prüfung.
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Der folgende Lehrplan kann nur als Leitfaden verstanden werden, da die minimale personelle Ausstattung des Faches es zwingend macht, eine gewisse Flexibilität in der Sachausbildung zu wahren. In der Regel unterrichtet der Professor über sein Deputat hinaus. Es soll auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß bei weiterer Weigerung der Fakultät, dem Fach einen bezahlten Lehrauftrag zu genehmigen, die Gefahr besteht, den Lehrbeauftragten für die Irankunde zu verlieren.
Die Studierenden sind gehalten, um die im Lehrplan geforderten Sachgebiete abzudecken, auch einschlägige Veranstaltungen des Fachs Islamkunde zu belegen. Für die Altiranistik sei auch auf das Angebot des Faches Vergleichende Sprachwissenschaft hingewiesen.
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