Geschäftsordnung der Sektion Mykologie
der Deutschen Botanischen Gesellschaft (SML)
I. Ziele der Sektionsarbeit
Die Sektion Mykologie der Deutschen Botanischen Gesellschaft hat zum Ziel,
die wissenschaftliche Mykologie
in allen ihren Teilgebieten zu fördern.
Die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung (Gem Vo) vom 24.1.1953; sie erstrebt keinen wirtschaftlichen Gewinn. Im einzelnen gilt § 4 der Satzungen der Deutschen Botanischen Gesellschaft sinngemäß.
II. Mitgliedschaft bei der Sektion
Die Mitgliedschaft bei der Sektion ist an die Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei der Deutschen Botanischen Gesellschaft gebunden.
Die ordentliche Mitgliedschaft steht allen Mitgliedern der DBG zu. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist formlos beim Sektionsvorsitzenden zu stellen. Die Mitgliedschaft wird wirksam mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages für die Deutsche Botanische Gesellschaft und für die Sektion.
III. Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Sektion Mykologie innerhalb der DBG steht der Vorstandschaft zu, soweit nicht die Sektionsversammlung dazu berufen ist.
Die Vorstandschaft besteht aus:
a) dem Ersten Vorsitzenden
b) dem Zweiten Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Schatzmeister
Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt für einen Zeitraum von jweils 2 Jahren. Die Wahl hat für jede Person gesondert, auf Antrag in geheimer und schriftlicher Wahl zu erfolgen.
Zur Gültigkeit der Wahl genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft während der Amtsdauer aus, so wird dessen Aufgabe durch den Ersten und/oder Zweiten Vorsitzenden kommissarisch bis zur nächstfolgenden Mitgliederversammlung wahrgenommen. Er kann hierfür auch einen Vertreter bestellen, der längstens bis zur nächsten Wahl amtiert.
Vorstand der Sektion ist der Erste und der Zweite Vorsitzende mit Einzelvertretungsbefugnis. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind zur Vertretung der Sektion nur im Zusammenwirken mit dem Ersten oder Zweiten Vorsitzenden befugt.
Im Innenverhältnis sind die Vorstandsmitglieder der Sektionsversammlung der Sektion Mykologie und der Vorstandschaft der DBG gegenüber für ihre Tätigkeit verantwortlich.
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Versammlungen.
Der Schatzmeister besorgt die Kassengeschäfte der Sektion. Er legt der Sektionsversammlung einen durch den Kassenprüfer geprüften und mit den nötigen Belegen versehenen Rechnungsbericht vor.
IV. Sektionsversammlung
Die Sektionsversammlung erledigt die Sektionsangelegenheiten, soweit diese nicht von der Vorstandschaft wahrgenommen werden können. Sie ist zuständig für
1) die Wahl der Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder;
2) eines Kassenprüfers und seines Stellvertreters;
3) Änderung der Geschäftsordnung;
4) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorsitzenden und des Rechnungsführers sowie Entlastungen derselben;
5) Entscheidung über Verlust der Mitgliedschaft;
6) Erwerb und Veräußerung von unbeweglichem Eigentum der Gesellschaft und von diesem gleichstehenden Rechten;
7) Auflösung der Sektion;
8) Beschlußfassung über Anträge an die Sektionsversammlung selbst sowie Beschwerden gegen Mitglieder der Vorstandschaft.
Die Berufung der Sektionsversammlung geschieht wenigstens einmal innerhalb von 2 Jahren durch den Ersten oder Zweiten Vorsitzenden, außerdem jederzeit auf Antrag der Mehrheit der jeweiligen Vorstandsmitglieder, in beiden Fällen auf schriftlichem Wege. Die Berufung muß wenigstens 14 Tage vor dem Versammlungstage erfolgen. Die Tagesordnung ist in der Einladung bekanntzugeben.
Stimmberechtigt in der Sektionsversammlung sind alle anwesenden ordentlichen Mitglieder. Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der die Versammlung leitet.
Die gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse sowie Form und Ergebnis der Wahlen sind zu beurkunden. Das Protokoll ist von dem Ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben.
V. Sektionsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für die Sektion Mykologie beträgt z.Zt. DM 2,-- pro Jahr, zahlbar zu Beginn jeden Jahres. Er kann von der Sektionsversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
VI. Änderung der Geschäftsordnung
Eine Änderung dieser Geschäftsordnung ist nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden, ordentlichen Sektionsmitgliedern möglich.
VII. Auflösung der Sektion
Die Auflösung der Sektion kann nur durch einstimmigen Beschluß aller ordentlichen Mitglieder in einer eigens dazu berufenen Sektionsversammlung erfolgen. Diese Absicht ist bei der Einladung allen Mitglieder bekanntzugeben.
Im Falle der Auflösung geht das Vermögen der Sektion an die Deutsche Botanische Gesellschaft bzw. an deren Vermögensnachfolger über.
VIII. Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wurde auf der Sektionsversammlung am 26.9.1991 in Bayreuth mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder der Deutschen Botanischen Gesellschaft beschlossen und in Kraft gesetzt.