Gleichstellungskommission

Mit dem in Kraft treten des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG) Anfang Januar 2005 wurde die Frauenbeauftragte der Universitäten in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt. Damit erfüllte der Gesetzgeber eine Forderung der Frauenbeauftragten der baden-württembergischen Hochschulen, die damit eine korrektere Bezeichnung ihrer Tätigkeit erreichen wollten. Es sei schließlich nicht ihre Aufgabe eine "Gruppenvertretung" für "förderungsbedürftige" Frauen zu sein, sondern die Schaffung von Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Wissenschaft.

Die Gleichstellungskommission unterstützt die jeweilige Fakultät bei der Gewährleistung der Chancengleichheit der Geschlechter. Ferner sind natürlich alle dem §3 des Grundgesetzes verpflichtet - somit werden über §3 GG alle Formen der Diskriminierung ausgeschlossen.


Die Organisation der Gleichstellungspolitik an der Universität Tübingen