Redeaufbau
Die
Redeteile (partes orationis) bilden einen Schwerpunkt systematischer
rhetorischer Theoriebildung. Bei den Redeteilen unterscheidet man:
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Einleitung
(exordium)
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Darlegung des Sachverhalts (narratio)
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Beweisführung und
Argumentation (argumentatio)
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Schluß der Rede
(peroratio).
Der Übergang
von einem Redeteil zum anderen wird transitus oder transgressio genannt,
die Kunst der transgressiones ist zwischen allen Redeteilen anzuwenden;
sie verhindert das Auseinanderfallen in selbständige Teile.
Bedeutung
des exordiums
Besonders
der Anfang einer Rede entscheidet häufig über den Erfolg, somit kommt
dem exordium eine besonders wichtige Rolle zu. Es gilt, die erste Hürde
zur Überzeugung des Zuhörers zu nehmen. Entweder erregt man die
Aufmerksamkeit der Adressaten (attentum parare), erweckt deren
Gelehrigkeit oder erlangt ihr Wohlwollen (captatio benevolentiae).
Narratio
Die
parteiliche Schilderung des Sachverhalts ist die zum Überzeugen nützliche
Darstellung eines tatsächlichen oder scheinbar tatsächlichen Vorgangs
(Quintilian). Sie stellt die Quelle der ganzen übrigen Rede dar und kann,
zum Nutzen der eigenen Partei, durchaus mit Mitteln wie Auslassung und
Modellierung arbeiten. Kürze (brevitas), Klarheit (perspecuitas),
Deutlichkeit (puritas) und Glaubhaftigkeit sind die Tugenden der Erzählung
(narrandi virtutes).
Argumentatio
Der
wichtigste Teil der Rede ist die Beweisführung (argumentatio).
Vorbereitet durch Einleitung und Erzählung, wird nun die Streitfrage gemäß
dem eigenen Parteiinteresse formuliert und beantwortet. Die Beantwortung
muß, um die Glaubwürdigkeit des eigenen Standpunktes zu betonen und die
Zuhörer von ihm zu überzeugen, stichhaltig und beweiskräftig sein; dafür
bedient sie sich der Zeichen (signa), Beweise (argumenta) und Beispiele (exempla).
Der Schwerpunkt der Beweisführung liegt in der Belehrung, emotionale Überzeugungsmittel
sind aber keinesfalls unzulässig. Falldarstellung und Argumentation können
auch ineinander verschränkt werden.
Peroratio
Der
Schlußteil der Rede (peroratio) hat einen doppelten Zweck: eine Aufgabe
des Redners besteht darin, die Tatsachen und Gesichtspunkte der Rede
zusammenzufassen, um sie dem Gedächtnis des Hörers einzuprägen; die
andere Aufgabe ist es, den Gedankengang der Rede in treffenden
Sentenzen [zu]zuspitzen (Cicero), um durch Gefühlswirkung den Hörer
vollends für den vertretenen Standpunkt zu gewinnen.
Literaturhinweise:
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Ueding,
Gert/Steinbrink, Bernd: Grundriß der Rhetorik. Geschichte Technik
Methode. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart/Weimar 1994.
S. 258 S. 274.
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Ueding,
Gert: Klassische Rhetorik. München 1996. S. 72 S. 74.
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