Rhetorische
Gattungen
Grundsätzlich
gibt es drei Redegattungen, die durch die Wahrscheinlichkeit ihrer Redegegenstände
voneinander unterschieden
werden können:
-
die lobende Rede (genus demonstrativum bzw.
genus laudativum)
-
die beratschlagende Rede
(genus deliberativum)
-
die
Gerichtsrede (genus iudiciale).
Die
Wahrscheinlichkeit der Redegegenstände ist von der Sache, über die
man spricht bestimmt, denn entweder die Sache, über die man zu
sprechen gedenkt, ist sicher (certum) oder unsicher (dubium).
-
Ist etwas
sicher, dann muß vom Zuhörer keine Entscheidung gefällt werden. In
diesem Fall handelt es sich um das genus demonstrativum.
-
Ist etwas
unsicher und die Wertung der Sache steht frei, dann handelt es sich um eine Rede, die dem genus
deliberativum zuzuordnen ist. Sie bezieht sich meist auf Entscheidungen,
die die Zukunft betreffen.
-
Ist etwas
unsicher und die Wertung der Sache ist durch Gesetze geregelt, haben
wir es mit dem genus iudiciale zu tun. Hier stehen meist
Entscheidungen über vergangene Tatbestände an.
Je
nachdem, welcher Gattung eine Rede zuzuordnen ist, verändern sich auch
die Aufgaben des Redners und die Techniken, deren er sich bedienen kann. Im
Laufe der Geschichte fächerte sich die Gattungslehre immer weiter auf (z.
B. Predigtrhetorik, Briefrhetorik bis hin zur Telefon- und Präsentationsrhetorik).
Literaturhinweise:
Schilderung
der verschiedenen Redegattungen und- Gegenstände, mit klar praktischer
Ausrichtung.
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