Verschiedenes
Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen
- Behindertenorganisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen
- Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Es gibt viele Behindertenorganisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen. Sie dienen einerseits dem Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen, andererseits haben die Verbände nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und nach den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder (BGG) ein Anhörungs- und Verbandsklagerechte (Sozialpolitik).
Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Das Neunte Sozialgesetzbuch (auch SGB IX) enthält die Vorschriften für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Es soll die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen fördern und Benachteiligungen entgegenwirken. Es trat am 1. Juli 2001 in Kraft.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG regelt seit dem xx die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden").
Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz von Baden-Württemberg selbst betrifft insbesondere den Bereich des Verhältnisses Bürger-Verwaltung. Es trat am 20. April 2005 in Kraft.
| SGB IX im Netz: | Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (externer Link) |
| BGG im Netz: | Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (externer Link) |
| BGG-Leitfaden: | in leichter Sprache oder Standard [pdf-Format] |

