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Universitätsarchiv Tübingen
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1. Zur Geschichte des Universitätsarchivs
Das Archiv der Universität Tübingen ist so alt wie die Hochschule selbst.
Von Anfang an hat die 1477 ins Leben getretene Universität ihre
Gründungsprivilegien von Papst, Kaiser und Landesherr, aber auch die nicht
minder wichtigen existenzsichernden Dokumente über Besitzrechte und Einkünfte
neben Silberschatz und Barvermögen in einer Art Schatzarchiv verwahrt, das
zunächst in der Sakristei der Tübinger Stiftskirche und später in einem Gewölbe
unter der Alten Aula untergebracht und der Obhut des Collegium deputatorum
anvertraut war. Es überstand die Jahrhunderte im wesentlichen unversehrt, nur
der Brand des Fakultätshauses im Jahr 1534 hat im älteren Aktenbestand für eine
klaffende Lücke gesorgt. Obwohl bereits vor der Mitte des 19. Jahrhunderts
verschiedentlich Archivalien in die Universitätsbibliothek gelangten, zu nennen
ist neben vereinzelten Lagerbüchern, Syndikatur- und Pflegrechnungen vor allem
die im Jahre 1846 übernommene, umfangreiche Konsiliensammlung der Juristischen
Fakultät, beginnt die Geschichte des Archivs in seiner heutigen Gestalt jedoch
erst mit dem Jahr 1865. Damals erwirkte der Bibliotheksvorstand, der Orientalist
Professor Rudolf Roth, mit Blick auf das bevorstehende 400-jährige
Gründungsjubliläum einen Senatsbeschluß, in dessen Folge das bei Senat,
Rektoramt und Fakultäten aus der Zeit vor 1750 vorhandene Schriftgut in den
Jahren 1865 und 1866 zur zweckmäßigeren Verwahrung und bequemeren Benutzung der
Universitätsbibliothek übergeben wurde. Soweit es sich um Akten handelte, wurde
dieses Material fortan als "Universitätsarchiv" innerhalb der
Handschriftenabteilung separat Bestand verwaltet. Lediglich die Urkunden wurden
ausgeschieden und im Manuskriptenkatalog der Handschriftenabteilung verzeichnet
(Mh I). Bereits ein Jahr später war in einem knappen Repertorium auf 36 Seiten
die "Registratur der Universität Tübingen" verzeichnet und stand der Forschung
zur Verfügung. Wesentliche Teile der älteren Senats- und Fakultätsakten hatte
man gebunden, um die Ausleihe zu ermöglichen. Der Umfang der Bestände
(Bestandssignaturen 1-38) änderte sich in den Jahrzehnten bis zur
Jahrhundertwende nur noch unwesentlich. Lediglich Einzelstücke wurden hin und
wieder von den Fakultäten oder dem Universitätssekretariat der Bibliothek
überwiesen. Größere Zuwächse waren erst 1903 und in den letzten Jahren vor dem
Ersten Weltkrieg zu verzeichnen (Bestandssignaturen 40-86). Im Jahre 1921 war
dann "das für Archivalien vorgesehene Zimmer der Bibliothek ... nahezu
überfüllt" (UAT 167/299 Bl. 82.), und die Übernahme weiterer Fakultätsakten
mußte abgelehnt werden. So beschränkten sich die Zugänge im Verlauf der
folgenden vierzig Jahre wiederum auf Einzelstücke, und das Archiv schwand
schließlich aus dem Bewußtsein der Universitätsverwaltung. Als Rektoramt und
Kassenamt 1955 eine größere Aktenaussonderung durchführten, wurden die
Unterlagen jedenfalls nicht dem Universitätsarchiv, sondern dem für den
Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern zuständigen Staatsarchiv
Sigmaringen übergeben. Wie 1865 war es auch hundert Jahre später das
bevorstehende Universitätsjubliläum, das den Anlaß zu einer erneuten
Reorganisation gab. Auf Initiative von Professor Hansmartin Decker-Hauff, des
Inhabers des Lehrstuhls für Geschichtliche Landeskunde, beschloß der Senat am
4.6.1964, das Archiv aus dem Verwaltungsverband der Universitätsbibliothek zu
lösen und als unmittelbar dem Rektor unterstehende Universitätseinrichtung zu
verselbständigen. Die Leitung übernahm zunächst kommissarisch Oberbibliotheksrat
Dr. Eugen Neuscheler, der das Archiv schon bisher betreut hatte und dem eine
Regestierung von Teilen des Altbestandes (Bestandssignaturen 1-8) von über 1000
engbeschriebenen Seiten zu verdanken ist. Der erste Facharchivar, Dr. Volker
Schäfer, trat seinen Dienst nach Abschluß der Ausbildung endgültig am 1.6.1967
an. Die nicht nur im Interesse der Forschung in vieler Hinsicht vorteilhafte
Verbindung mit der Universitätsbibliothek blieb gleichwohl bis heute erhalten.
Nach wie vor ist das Archiv im Bonatzbau der Bibliothek untergebracht und nutzt
dort neben anderen auch die Räume, die schon beim Neubau 1911 für die Aufnahme
der Archivalien bestimmt waren.
Die Aufbaujahre standen ganz im Zeichen der Universitätsjubliläums 1977. So
galt es, das bei der Universitätsverwaltung, den Fakultäten und Instituten noch
vorhandene ältere Schriftgut, das teilweise noch bis weit in das 18. Jahrhundert
zurückreichte, zu erfassen, zu übernehmen und für die zahlreich in Angriff
genommenen Forschungen zum Universitätsjubiläum so rasch als möglich zur
Verfügung zu stellen und gleichzeitig für das Archiv als
Dienstleistungseinrichtung bei Verwaltung und Benutzern Akzeptanz zu gewinnen.
Die Veränderungen im Gefolge der Universitätsreform zu Beginn der siebziger
Jahre mit der Auflösung alter und der Bildung neuer Fakultäten, der Ausbau der
Universitätsverwaltung, neue Formen der Forschungsförderung und
Wissenschaftsorganisation, nicht zuletzt auch die Vorschriften des
Landesarchivgesetzes 1987, haben in einer zweiten Entwicklungsphase dazu
geführt, daß nahezu alle Universitätsstellen in mehr oder weniger regelmäßigen
Abständen das für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigte Schriftgut an das
Archiv abgeben. Der in einigen Bereichen immer rascher zunehmende
Schriftgutanfall gab den Anstoß dazu, dem Archiv zusätzlich zu den klassischen
archivischen Aufgaben auch die Verwaltung von Zwischenarchiven zu übertragen.
Hierzu gehören die Verwaltung der Altregistraturen der Personalabteilungen der
Zentralen Verwaltung (seit 1977) und der Verwaltung des Klinikums (1978-1997),
aber auch die Übernahme an sich noch nicht archivreifer Prüfungs- und
Promotionsakten einiger Dekanate und Prüfungssekretariate. Dies war freilich nur
möglich, weil dafür Lagerflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt
werden konnten. In der Beständeübersicht sind diese Unterlagen nicht
berücksichtigt, da sie noch in vollem Umfang der Sperrfrist unterliegen. Vor
allem ist hier das 1976 im Auftrag der Verwaltung des Klinikums eingerichtete
"Zentrale Krankenblattdepot" zu nennen. Eine damals für die Bundesrepublik
einmalige Einrichtung, diente es vor allem der Entlastung der Tübinger
Universitätskliniken von ihren Alt-Krankenakten und war bis 1987 auf einen
Umfang von 6400 Regalmetern angewachsen. Da auch junge und jüngste Unterlagen
übernommen werden mußten, brachte dies die Einbindung des Universitätsarchivs in
Aufgaben der aktuellen Krankenversorgung mit sich. Erst nachdem das
Universitätsklinikum seit 1987 unter der Bezeichnung "Zentralarchiv des
Universitätsklinikums" eine zentrale Krankenakten-Altregistratur aufgebaut
hatte, konnte das Universitätsarchiv 1996 von dieser Aufgabe entbunden und das
"Zentrale Krankenblattdepot" aufgelöst werden. Zurückbleiben wird nach Bewertung
und Sichtung eine repräsentative Auswahl medizinischer Unterlagen sämtlicher
Tübinger Universitätskliniken seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Dazu tritt
als Sonderbestand das Ludwig-Binswanger-Archiv. Neben dem gesamten
Verwaltungsschriftgut sowie den Patientenakten des früheren Sanatoriums
"Bellevue", Kreuzlingen, umfaßt es den schriftlichen Nachlaß des für die
Entwicklung der Psychoanalyse bedeutenden Schweizer Psychiaters. Insgesamt
bilden diese Bestände einen Fundus für medizin- und allgemeinhistorische
Forschungen, der seinesgleichen suchen dürfte (vgl. Hauptgruppe E). Seit
seiner Gründung hat sich das Universiätsarchiv intensiv darum bemüht, die
Quellenbasis für die universitäts- und wissenschaftshistoriche Forschung auch
durch die Übernahme des Schriftguts studentischer Organisationen (vgl.
Hauptgruppe F), von Stiftungen und anderen universitätsnahen Organisationen und
Institutionen (vgl. Hauptgruppen G und H) sowie von Gelehrtennachlässen
(Hauptgruppe N) zu verbreitern. Genannt seien nur die Akten des Allgemeinen
Studentenausschusses oder der Tübinger Studentenhilfe bzw. des Studentenwerks,
die Archive einer Anzahl von Studentenverbindungen, des Universitätsbundes oder
dasjenige der traditionsreichen, für das gesellschaftlich-kulturelle Leben der
Universitätsstadt so bedeutsamen Museumsgesellschaft. Die teilweise bis in das
15. Jahrhundert zurückreichenden Akten der einst weit über 100 Studien- und
Familienstiftungen gehörten überwiegend bereits zum Altbestand des Archivs.
Ebenfalls weit über 100 Nummern umfaßt die Nachlaßabteilung, in der nahezu alle
Disziplinen, voran Theologie und Medizin, mit teilweise umfangreichen Nachlässen
bedeutender Gelehrter vertreten sind. Besondere Aufmerksamkeit hat das
Archiv schließlich den universitätshistorischen Sammlungen und Selekten
geschenkt (Hauptgruppe S). Sie umfassen schriftliche, Bild-, Ton- und
Sachdokumente. Hervorgehoben seien hier nur die umfangreiche Sammlung
studentischer Flugblätter, die dieses Medium von seiner Blüte in den Jahren um
1970 bis heute für Tübingen umfassend dokumentiert, die umfangreichen Sammlungen
studentischer Vorlesungsnachschriften, von handschriftlichen Dissertationen und
Preisschriften und anderen ungedruckten wissenschaftlichen Arbeiten, schließlich
die Doktordiplomsammlung mit weit über 25.000 Urkunden. Eine Besonderheit stellt
die Studentica-Sammlung Georg Schmidgall mit zahlreichen musealen Objekten dar,
die bereits 1943 von der Universität angekauft und seither mehrfach durch
Ankäufe und Schenkungen aus dem Besitz der Erben des Sammlers erweitert werden
konnte. Erst in den letzten Jahren gelang der Aufbau einer Stammbuchsammlung von
derzeit vier Dutzend Originalstammbüchern und zahlreichen
Stammbuchreproduktionen. Insgesamt hat sich in den drei Jahrzehnten seit
1965 der Umfang der Archivbestände vervielfacht und ist von damals rund 240 auf
über 4000 Regalmeter angewachsen. Die Zahl der Bestände vermehrte sich von 116
auf nahezu 450, bei Berücksichtigung der Krankenblattbestände sogar auf rund
600. Hinzu kommen die Urkundenabteilung und rund 100 archivische Sammlungen und
Sondersammlungen.
Der Erschließung der Bestände diente über mehr als ein Jahrhundert in erster
Linie das erwähnte, seit 1867 immer wieder fortgeschriebene Repertorium, das
auch in seiner heutigen Fassung - Übersicht über die Bestände des
Universitätsarchivs Tübingen, Teil 1: Bestände 1-86, bearb. von Volker Schäfer,
1980 (Werkschriften des Universitätsarchivs Tübingen. Reihe 3: Archivinterne
Findmittel, Heft 112) - immer noch ein wesentliches Hilfsmittel für die
Benutzung der älteren Bestände darstellt. Dies war möglich, weil die 1867
vergebenen Signaturen, genauer: Lokaturen, in aller Regel unverändert
beibehalten wurden. Obwohl häufig ohne Rücksicht auf die Provenienz der
Archivalien vergeben, verbot sich doch eine durchgreifende Neuordnung, nachdem
sie in dieser Form seit hundert Jahren in die Literatur eingegangen sind.
Der seit 1903 praktizierte akzessorische Beständeaufbau mit laufender
Numerierung der Bestände in der Reihenfolge ihrer Übernahme wurde auch nach
1965 weitergeführt, nun jedoch unter strenger Scheidung der Provenienzen. Die
große Zahl der Bestände und Sammlungen ließ es bald wünschenswert erscheinen,
dem Benutzer ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, das eine zielgerichtete,
selbständige Orientierung ermöglicht und darüber hinaus einen systematischen
Nachweis der vorhandenen Findmittel bietet. Dieser Aufgabe soll auch die
vorliegende Beständeübersicht dienen, die damit an die Stelle des erstmals 1972
vorgelegten, 1975 in einer Neubearbeitung erschienenen
"Provenienzenverzeichnisses" - Provenienzenverzeichnis des Universitätsarchivs
Tübingen, neu bearb. von Volker Schäfer, 1975 (Werkschriften des
Universitätsarchivs Tübingen, Reihe 2: Repertorien und Kataloge, Heft 6) -
tritt. Sie ist wie diese systematisch aufgebaut und so angelegt, daß nach
Möglichkeit zu jeder Provenienzstelle das gesamte im Archiv vorhandene
Schriftgut nachgewiesen wird, auch wenn es innerhalb von Mischbeständen
überliefert ist. Für die Verwaltung seiner Datenbestände nutzt das
Universitätsarchiv seit 1976 das "Tübinger System von
Textverarbeitungs-Programmen" (TUSTEP) der Abteilung Literarische und
Dokumentarische Datenverarbeitung des Zentrums für Datenverarbeitung der
Universität Tübingen. Konventionelle Findmittel in hand- oder
maschinenschriftlicher Form werden grundsätzlich nicht mehr neu angelegt, die
schrittweise Digitalisierung der vorhandenen wird angestrebt. Auch der
Beständeübersicht liegt eine TUSTEP-Datei zugrunde, die außer den hier
zugänglich gemachten zahlreiche weitere Daten zur Beständeverwaltung und
-erschließung enthält und laufend ergänzt wird. Aus dieser Datei können die zur
Publikation bestimmten Daten mithilfe von TUSTEP-Programmen automatisch
ausgewählt und für den Druck oder die Darbietung im Internet aufbereitet werden,
so daß eine Aktualisierung jederzeit möglich ist.
Ausgeschlossen blieben alle Bestände, die noch in vollem Umfang der
Sperrfrist unterliegen oder deren Bewertung noch nicht abgeschlossen ist. Hierzu
zählen auch die jüngeren Personal- und Prüfungsakten. Lediglich pauschal
nachgewiesen sind auch die Krankenaktenbestände des 19. und 20. Jahrhunderts,
die nach der Auflösung des Zentralen Krankenblattdepots 1996 als Archivgut im
Universitätsarchiv verblieben sind. Es werden jeweils folgende Angaben gemacht,
in der Regel für jeden Bestand einzeln, wo es zweckmäßig erschien, auch
zusammengefaßt für mehrere Bestände gleicher Provenienz:
Bestandssignatur Bestandsbezeichnung mit Anfangs- und
Enddatum: Soweit das Schriftgut einer Provenienzenstelle nicht in
mehreren Beständen überliefert ist, wird hier nur der Name des Bestandsbildners
genannt. Unter gleichlautendenden Bestandsbezeichnungen überlieferte
Registraturschichten sind zusätzlich mit römischen Ziffern durchgezählt.
Bestandsbildner: Angaben zur Geschichte und zu den Aufgaben der
Provenienzsstelle oder - bei Nachlässen - zur Biographie des Nachlassers.
Bestandsinhalt: Die Angaben zum Bestandsinhalt lehnen sich an die
Findmittel an. Sie sind bei umfangreichen Beständen eher summarisch gehalten,
bei kleinen und Splitterbeständen detaillierter. Bei Beständen, die nur
vorläufig durch Listen oder Karteien nicht erschlossen sind, wurden die Angaben
ohne Rücksicht auf die Signaturenfolge unter sachlichen Gesichtspunkten
zusammengefaßt. Zusätzlich wird jeweils die Zahl der Archivalieneinheiten und
die Laufzeit angegeben. Bestandsstruktur und -geschichte
Übernommen/Angelegt: Übernahmejahr, Jahr, in dem eine Sammlung angelegt
wurde. Umfang: Anzahl der Archivalieneinheiten und Bestandsumfang in
Regalmetern (lfm). Da mitunter Signaturen für spätere Nachträge freigehalten
wurden, können die hier angegebenen und die Summe der bei den Inhaltsangaben
genannten Zahlen differieren. Ferner ist zu beachten, daß der Umfang der
Signiereinheiten stark differiert. Es kann sich dabei im Ausnahmefall nur um ein
Einzelschriftstücke oder auch um einer Mehrzahl physischer Einheiten (Faszikel,
Pakete etc.) handeln. Findmittel: Genannt wird die Art des
Findmittels: Aussonderungsverzeichnis, Bestandsrepertorium, Datei, Index,
Kartei, Personenindex, Provisorisches Bestandsrepertorium, Thematisches
Repertorium. Wo auf die "Übersicht über die Bestände 1-86" verwiesen wird, ist
auch die Seitenzahl angegeben. Im allgemeinen sind die Findmittel frei
benutzbar, findet sich der Hinweis "Sekretiert!", können sie nur nach
Rücksprache im Einzelfall zugänglich gemacht werden. Gleiches gilt für Dateien.
Bemerkungen: Sonstige Bemerkungen und Verweise. Besondere
Benutzungsbedingungen: Wenn aufgrund von Vereinbarungen mit Eigentümern oder
früheren Eigentümern oder aufgrund des schlechten Erhaltungs- und
Ordnungszustandes Benutzungsbeschränkungen bestehen, ist dies hier vermerkt. Auf
Benutzungsbeschränkungen, die sich aus der Benutzungsordnung ergeben,
insbesondere noch zu beachtendende Sperrfristen, wird nicht eigens hingewiesen.
Stand: Bearbeitungsstand bzw. Datum der letzten Änderung
Die Internet-Fassung der Beständeübersicht gliedert sich wie folgt, wobei zu
beachten ist, daß die Hauptgruppen unterschiedlich tief gegliedert sind: 1.
Ebene: Hauptgruppenüberschriften; 2. Ebene: Hauptgruppen- und
Gruppenüberschriften; 3. Ebene: Hauptgruppen-, Gruppen- und
Untergruppenüberschriften; 4. Ebene: Hauptgruppen-, Gruppen- und
Untergruppenüberschriften sowie Bestandsbezeichnungen; Letzte Ebene: Vorwort,
Einleitung, Bestandsbeschreibungen, Anhang. Volltextrecherchen sind jeweils
nur in den Inhaltsverzeichnissen verschiedener Stufen (Ebene 1 bis 4) sowie in
der Einleitung, den einzelnen Bestandsbeschreibungen und im Anhang möglich.
Die Recherche muß sich also an der hierarchischen Gliederung der
Beständeübersicht orientieren, darüber hinaus ist es möglich, direkt zur jeweils
vorhergehenden Bestandsbeschreibung zurück- oder zur nächsten weiterzugehen.
Außerdem sind "Sprünge" von der Beständeliste nach Signaturen im Anhang zu den
zugehörigen Beschreibungen möglich.
Für die Archivalienbenutzung steht der Historische Lesesaal der
Universitätsbibliothek zur Verfügung, das Archiv selbst besitzt keinen Lesesaal.
Grundsätzlich stehen alle Bestände zur Benutzung offen, soweit nicht die
Sperrfristen oder besondere Vereinbarungen mit Privateigentümern dem
entgegenstehen. (Vgl. unten d). Einzelheiten sind in der Satzung sowie in der
Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv vom 27.7.1989 geregelt (Amtliche
Mitteilungen der Universität Tübingen, 15/1989, S. 31-41). Der
Benutzungsantrag (§ 4 der Benutzungsordnung) ist jährlich auf dem dafür
vorgesehenen Formular zu stellen. Wenn keine Benutzungsbeschränkungen
entgegenstehen, wird die Benutzungsgenehmigung sofort erteilt (§ 5 der
Benutzungsordnung). Benutzungsbeschränkungen (§ 6) können erforderlich
werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß schutzwürdige Belange Dritter
entgegenstehen. Zu beachten sind insbesondere die Sperrfristen (§ 8 der
Benutzungsordnung). Danach darf Archivgut grundsätzlich nicht vor Ablauf von 30
Jahren seit Entstehung der Unterlagen genutzt werden. Wenn es sich nach seiner
Zweckbestimmung auf eine natürliche Person bezieht, so müssen außerdem seit
deren Tod mindestens zehn Jahre verstrichen sein. Eine Verkürzung dieser
Sperrfristen ist schriftlich beim Universitätsarchiv zu beantragen, die
Entscheidung trifft der Universitätspräsident. Soll die Sperrfrist für
Schriftgut verkürzt werden, das sich seiner Zweckbestimmung nach auf eine
natürliche Person bezieht, kann ein solcher Antrag aber nur dann genehmigt
werden, wenn er den strengen Anforderungen von § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 der
Benutzungsordnung genügt. Depositalbestände können teilweise nur mit
schriftlicher Zustimmung des Eigentümers benutzt werden. Kopien wird das Archiv
in solchen Fällen nur dann anfertigen, wenn dies in der Benutzungsgenehmigung
ausdrücklich gestattet ist. Für die Ermittlung von Veröffentlichungen oder
Quelleneditionen stehen die bibliographischen Hilfsmittel der
Universitätsbibliothek zur Verfügung. Arbeiten mit Bezug zur Geschichte der
Universität Tübingen sind in der Bibliographie zur Tübinger
Universitätsgeschichte, Tübingen 1980, nachgewiesen. Eine Auswahl der
wichtigsten Werke ist im Historischen Lesesaal im Bonatzbau der
Universitätsbibliothek sowie in der Handbibliothek des Archivs aufgestellt.
Die Findmittel - Repertorien, Karteien, Indices - sowie die Handbibliothek des
Archivs stehen in den Diensträumen zur freien Einsichtnahme zur Verfügung.
Soweit die Archivalien Benutzungsbeschränkungen unterliegen, ist die
Einsichtnahme in die Findmittel nur auf Anfrage möglich.
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2. Zur Entwicklung der Archivbestände
3. Zu Aufgabe und Anlage der Beständeübersicht
4. Zum Inhalt der Beständeübersicht
5. Zur Benutzung der Beständeübersicht
6. Zur Benutzung des Universitätsarchivs/A
1. Zur Geschichte des Universitätsarchivs
2. Zur Entwicklung der Archivbestände
3. Zu Aufgabe und Anlage der Beständeübersicht
4. Zum Inhalt der Beständeübersicht
5. Zur Benutzung der Beständeübersicht
6. Zur Benutzung des Universitätsarchivs
