Vera Orth ist neue Frauenvertreterin für den nichtwissenschaftlichen
Dienst
| Im Juli 2004 wurde Vera Orth zur neuen Frauenvertreterin für
den nichtwissenschaftlichen Dienst an der Universität Tübingen
gewählt. Orth arbeitet als Bibliothekarin an der Universitätsbibliothek,
für ihre Tätigkeit als Frauenvertreterin ist sie zu 50 Prozent
freigestellt. Aufgewachsen in Bonn, studierte Orth Publizistik, Islamwissenschaft
und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin. Anschließend
machte sie eine Ausbildung zur Diplombibliothekarin bei der Staatsbibliothek
Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Im Jahr 1988 kam sie im
Zuge eines DFG-Projekts zur UB Tübingen mit dem Sondersammelgebiet
Orientalistik. Von 1996-99 war sie in Beirut am Wiederaufbau der Bibliothek
der Deutsch-Morgenländischen Gesellschaft am dortigen Orient-Institut
beteiligt. Anschließend kehrte sie zurück zur Tübinger
UB. Bereits seit Anfang der 90er Jahre war Vera Orth mit Unterbrechung
Personalrätin an der Universität Tübingen. |

Vera Orth. Foto: Bühler |
TUN: Warum haben Sie sich für das Amt der Frauenvertreterin für
den nichtwissenschaftlichen Dienst beworben?
Orth: Ich bin als Kind sehr frei aufgewachsen und durfte alles machen,
was Jungen machen dürfen. Wichtig für mein Selbstbewusstsein
als Frau war aber auch die Tatsache, dass ich auf eine Mädchenschule
gegangen bin. Sehr früh habe ich mich für Frauenfragen interessiert
und habe mir dabei beruflich und privat vieles selber erarbeitet. Ich
glaube, dass meine Erfahrungen anderen Frauen, die hier an der Universität
arbeiten, nützlich sein werden deswegen habe ich für
das Amt kandidiert.
TUN: Was sehen Sie als Ihre Aufgaben an?
Orth: Die Aufgaben sind gesetzlich klar definiert im Landesgleichstellungsgesetz:
"Berufliche Förderung von Frauen durch die Verbesserung der
Zugangs- und Aufstiegsbedingungen und eine deutliche Erhöhung des
Frauenanteils, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
für Frauen und Männer, Vertretung der Belange und Interessen
von Frauen gegenüber der Dienststelle, Erstellung und Umsetzung des
Frauenförderplans."
Konkret werde ich darauf achten, dass bei Stellenbesetzungen im nichtwissenschaftlichen
Dienst die Bewerbungen qualifizierter Frauen entsprechend berücksichtigt
werden. In Bereichen, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert
sind, ist es wichtig, dass in den Ausschreibungen Frauen explizit zur
Bewerbung aufgefordert werden. Alle Bewerberinnen werden im Einladungsschreiben
auf die Möglichkeit meiner Teilnahme am Vorstellungsgespräch
hingewiesen. Auf Antrag der Bewerberinnen nehme ich dann an der Bewerberrunde
teil. Dies betrifft insbesondere höher dotierte Stellen sowohl im
Beamten- als auch im Angestelltenbereich.
Einen zweiten Schwerpunkt sehe ich im Ausbau des Informationsangebotes
für die Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Dienst. Auf
der neuen Homepage der Frauenvertreterin möchte ich Informations-
und Beratungsangebote bündeln. Dort habe ich auch zur besseren Vernetzung
mit anderen Institutionen Links zu anderen Frauenvertreterinnen im Land
gesammelt. Landesweit arbeite ich mit Frauenvertreterinnen im Uni- und
im Klinikbereich zusammen. Auf regelmäßigen Treffen tauschen
wir Erfahrungen aus und denken über gemeinsame Projekte nach.
Bei der Förderung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde ich
mein Hauptaugenmerk auf die Information über Elternzeit, Teilzeit-
und Beurlaubungsmöglichkeiten richten. Dieser Punkt betrifft Frauen
und Männer gleichermaßen. Trotz angespannter Haushaltslage
sollte auch an der Universität ein Angebot für Kinderbetreuung
für die nichtwissenschaflichen Mitarbeiter geschaffen werden. Ferner
muss gewährleistet sein, dass die Übernahme von Erziehungsarbeit
keine Benachteiligung beim beruflichen Weiterkommen mit sich bringt.
Ich bin ferner eine erste Ansprechpartnerin bei Fällen von sexueller
Belästigung oder Mobbing. Für das nächste Fort- und Weiterbildungsprogramm,
dass gemeinsam von der Zentralen Verwaltung und dem Personalrat erarbeitet
wird, werde ich eigene Angebote zur beruflichen Förderung der Frauen
einbringen. Außerdem bin ich Mitglied in verschiedenen universitätsinternen
Gremien und Kommissionen, die sich mit der Förderung der Gleichstellung
von Frauen und Männern befassen.
TUN: Was ist der Frauenförderplan?
Orth: Der Frauenförderplan wird von der Personalabteilung in Zusammenarbeit
mit der Frauenvertreterin erarbeitet. Er enthält detaillierte Angaben,
wie hoch der Frauenanteil in den jeweiligen Gehalts-, Vergütungs-
und Besoldungsgruppen an der Universität ist. Daraus wird ersichtlich,
in welchen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind und in welchen
die Gleichstellung schon stärker vorangeschritten ist. Aus der Analyse
dieses Zahlenmaterials formuliert der Frauenförderplan Zielvorgaben
für die nächsten vier Jahre, auf deren Einhaltung und Umsetzung
ich achte.
TUN: Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte (bis 2004: Frauenbeauftragte)
und eine Frauenvertreterin für den nichtwissenschaftlichen Dienst?
Ist diese Trennung sinnvoll?
Orth: Die Aufgaben der vom Senat gewählten Gleichstellungsbeauftragten
sind im Landeshochschulgesetz definiert, ihre Aufgaben liegen im Bereich
der Wissenschaft und des Studiums. Seit 1996 gibt es eine Frauenvertreterin
für den nichtwissenschaftlichen Dienst. Ich halte diese Aufgabentrennung
für sinnvoll, da sonst die Gefahr bestünde, dass die Interessen
der Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Dienst zu wenig berücksichtigt
würden. Im Übrigen mag ich die Bezeichnung "nichtwissenschaftlicher
Dienst" nicht besonders. Mir gefällt viel besser die von einer
Kollegin stammende Bezeichnung "Wissenschaft unterstützendes
Personal".
Das Interview führten Maximilian von Platen und Alexandra Kappler
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/ Stand 14.04.2005 |