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Studiengebühren |
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"Studiengebühren sind wichtig und unvermeidbar,
Studiengebühren verbessern die Möglichkeiten und Rechte der
Studierenden an den Unis, Studiengebühren ermöglichen bessere
Forschung und bessere Lehre." So heißt es von Seiten des Wissenschaftsministeriums und bei mehr und mehr PolitikerInnen. |
Wir sind absolut gegen Studiengebühren und das aus folgenden
Gründen: Für uns ist klar, daß Studiengebühren die Anzahl
Studierender mit weniger gut verdienenden Eltern noch weiter sinken lassen würde.
Studiengebühren bauen eine weitere Hürde auf, die soziale Herkunft
wird als Kriterium wichtig. Studiengebühren tragen keineswegs zur Verbesserung
der Unis bei, diese Einnahmen landen direkt beim Land. Dagegen werden die Unis
immer straffer organisiert, es wird immer mehr Wert auf wirtschaftliche Effizienz
gelegt. Studienfächer werden immer stärker verschult. Eine wirklich
breite, vielfältige Bildung ist nicht mehr erwünscht. Studierende
bekommen durch das Bezahlen von Gebühren nicht mehr Rechte. Die Tendenz,
Studierende weiter zu entmündigen und sie zu bloßen KonsumentInnen
zu machen, wird verstärkt.
Der aktuelle Stand:
Rückmeldegebühren
Angefangen hat
die ganze Diskussion um Studiengebühren Anfang 97. Fürs Sommersemester 97 wurden
zum ersten Mal Rückmeldegebühren fällig: 100,- DM für einen Verwaltungsakt, der
nur minimale Zeit erfordert. Für die Studis waren zwei Dinge klar: Hier wird -
weil es gerade günstig paßt - Geld abgezockt und das nicht, um die
Studienbedingungen an der Uni zu verbessern, sondern um Haushaltslöcher zu
stopfen. Landesweit wurde daraufhin demonstriert, das Geld wurde vorerst nicht
bezahlt, dazu wurde geklagt. Diese Klage wurde dann im August 98 zunächst für
uns positiv entschieden. Seitdem sind die Rückmeldegebühren ausgesetzt! Jetzt
heißt es auf das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten.
Langzeitstudiengebühren
Gleichzeitig mit den 100,- DM Rückmeldegebühren wurde auch das Gesetz
über die sogenannten Bildungsgutscheine verabschiedet. JedeR Studierende
erhält entsprechend der Regelstudienzeit sogenannte Bildungsgutscheine
(Regelstudienzeit + 4 Toleranzsemester), danach kostet jedes Semester 511,29
€.
Die Anzahl der Bildungsgutscheine, kann vom zuständigen Ministerium nach
Belieben heruntergesetzt werden kann. Eine Änderung der Anzahl der Gutscheine
muß nicht durchs Parlament. Das allein halten wir schon für gefährlich,
Bildungsgutscheine können so auch plötzlich nur noch für sechs
Semester oder gar keines gelten. Außerdem steht diese Beschränkung
der Semesterzahl dem völlig entgegen, was wir uns unter Studium vorstellen
(reger Austausch, eine große Breite an Fächern und Themen, Möglichkeit
des Zweitstudiums). Nicht allen Studierenden ist es möglich "rechtzeitig"
fertig zu studieren: sie sind Alleinerziehende, studierende Eltern, sie arbeiten
neben dem Studium (wie die Mehrheit der Studierenden), chronisch Kranke, Behinderte,
Studierende die sich ehrenamtlich engagieren...
Jede/r
die/der an einer Uni studiert weiß, daß es nicht so einfach ist, in der
Regelstudienzeit fertig zu werden und trotzdem viel Wissen mitzubekommen. Das
liegt z.B. daran, das Professuren lange vakant bleiben (Professur für
Erwachsenenbildung über vier Jahre), daß Öffnungszeiten verschiedener
Bibliotheken verkürzt wurden, daß Zeitschriften aus Geldmangel abbestellt wurden
und daß die Betreuung und Beratung der Studierenden von universitärer Seite
gesehen mangelhaft ist.
Fakt ist heute, daß bereits viele Studis aufgrund der
511,29 € die Uni verlassen mußten, sich kurzzeitig exmatrikuliert
haben oder das Bundesland gewechselt haben.
Der große Vorwand, der Grund für die Einführung der 511,29 €
Strafgebühren, daß "BummelstudentInnen" uns anderen "fleißigen"
Studierenden die Plätze, die Bücher - das Wissen? - wegnehmen, halten
wir für absurd. Die Konsequenzen, die wir spüren sind, daß das
Studiwerk heute ca. 2000 Mitglieder weniger hat, die ihren solidarischen Beitrag
zum Essenspreis in der Mensa, zum Busticket und zu den KiTas und sozialen Einrichtungen
geleistet haben. Eine Entlastung der Uni, eine bessere Verteilung der universitären
Ausstattung oder bessere Betreuung der Studierenden ist absolut nicht erreicht
und kann so auch nicht erreicht werden.
Betreffend der 511,29 € haben einige Studierende Klage
eingereicht, haben diese aber leider verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in
Berlin hat in diesem Sommer die Gebührenregelung des Landes Baden-Württemberg
gebilligt. Als nächster Schritt wird nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
eingereicht. Bis heute aber müssen die Gebühren bezahlt werden.
Nach dem
Regierungswechsel...
Diese ganzen beschriebenen
Änderungen wurden noch zur Zeit Helmut Kohls eingeläutet und unsere naive
Hoffnung war, daß eine rot-grüne Bundesregierung durch eine Änderung im
Hochschulrahmengesetz Studiengebühren verbieten würde. Um der Bundesregierung
dabei auf die Sprünge zu helfen, gibt es seit 99 das Aktionsbündnis gegen
Studiengebühren (ABS). Die Tübinger Studierendenvertretung
(Fachschaftsrätevollversammlung) ist Mitglied des ABS. Das ABS versucht zu
informieren, auf EntscheidungsträgerInnen einzuwirken und die verschiedenen
Studierenden zu koordinieren. Es gab inzwischen auch einige landes- bzw.
bundesweite Aktionen (Unterschriftenlisten, Aktionstag in BaWü,
Rücktrittsforderung an Bundesbildungsministerin Bulmahn...) und eine bundesweite
Demo, die zeitgleich in drei Städten (Berlin, Köln, Stuttgart) stattfand.
Anfang 2000 kam dann endlich Bewegung in die Politik. Im Mai erarbeitete die
KultusministerInnenkonferenz einen Kompromiß. Dieser Kompromiß ebnete
schon den Weg zu Gebühren ab dem ersten Semester. Die Möglichkeit
Gebühren fürs "Langzeit"- oder Zweitstudium zu erheben wurde
von den einzelnen KultusministerInnen deutlich begrüßt. Dieser Kompromiß
wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz abgelehnt. Damit gibt es immer
noch keine einheitliche Lösung. Wir warten also immer noch darauf, daß
SPD und Grüne ihre Wahlversprechen einlösen und eine Änderung
des HRG (Hochschulrahmengesetz) in Gang bringen. Diese Änderung wird es
geben, sogar noch in diesem Jahr. So wie die Gesetzesnovelle bisher dem Bundestag
vorliegt, ist darin allerdings kein Gebührenverbot verankert. Unsere Forderung
ist und bleibt ein generelles Verbot von Studiengebühren.
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