Frames

Studiengebühren

"Studiengebühren sind wichtig und unvermeidbar, Studiengebühren verbessern die Möglichkeiten und Rechte der Studierenden an den Unis, Studiengebühren ermöglichen bessere Forschung und bessere Lehre."
So heißt es von Seiten des Wissenschaftsministeriums und bei mehr und mehr PolitikerInnen.

Wir sind absolut gegen Studiengebühren und das aus folgenden Gründen: Für uns ist klar, daß Studiengebühren die Anzahl Studierender mit weniger gut verdienenden Eltern noch weiter sinken lassen würde. Studiengebühren bauen eine weitere Hürde auf, die soziale Herkunft wird als Kriterium wichtig. Studiengebühren tragen keineswegs zur Verbesserung der Unis bei, diese Einnahmen landen direkt beim Land. Dagegen werden die Unis immer straffer organisiert, es wird immer mehr Wert auf wirtschaftliche Effizienz gelegt. Studienfächer werden immer stärker verschult. Eine wirklich breite, vielfältige Bildung ist nicht mehr erwünscht. Studierende bekommen durch das Bezahlen von Gebühren nicht mehr Rechte. Die Tendenz, Studierende weiter zu entmündigen und sie zu bloßen KonsumentInnen zu machen, wird verstärkt.

Der aktuelle Stand:

Rückmeldegebühren
Angefangen hat die ganze Diskussion um Studiengebühren Anfang 97. Fürs Sommersemester 97 wurden zum ersten Mal Rückmeldegebühren fällig: 100,- DM für einen Verwaltungsakt, der nur minimale Zeit erfordert. Für die Studis waren zwei Dinge klar: Hier wird - weil es gerade günstig paßt - Geld abgezockt und das nicht, um die Studienbedingungen an der Uni zu verbessern, sondern um Haushaltslöcher zu stopfen. Landesweit wurde daraufhin demonstriert, das Geld wurde vorerst nicht bezahlt, dazu wurde geklagt. Diese Klage wurde dann im August 98 zunächst für uns positiv entschieden. Seitdem sind die Rückmeldegebühren ausgesetzt! Jetzt heißt es auf das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten.

Langzeitstudiengebühren
Gleichzeitig mit den 100,- DM Rückmeldegebühren wurde auch das Gesetz über die sogenannten Bildungsgutscheine verabschiedet. JedeR Studierende erhält entsprechend der Regelstudienzeit sogenannte Bildungsgutscheine (Regelstudienzeit + 4 Toleranzsemester), danach kostet jedes Semester 511,29 €.
Die Anzahl der Bildungsgutscheine, kann vom zuständigen Ministerium nach Belieben heruntergesetzt werden kann. Eine Änderung der Anzahl der Gutscheine muß nicht durchs Parlament. Das allein halten wir schon für gefährlich, Bildungsgutscheine können so auch plötzlich nur noch für sechs Semester oder gar keines gelten. Außerdem steht diese Beschränkung der Semesterzahl dem völlig entgegen, was wir uns unter Studium vorstellen (reger Austausch, eine große Breite an Fächern und Themen, Möglichkeit des Zweitstudiums). Nicht allen Studierenden ist es möglich "rechtzeitig" fertig zu studieren: sie sind Alleinerziehende, studierende Eltern, sie arbeiten neben dem Studium (wie die Mehrheit der Studierenden), chronisch Kranke, Behinderte, Studierende die sich ehrenamtlich engagieren...
Jede/r die/der an einer Uni studiert weiß, daß es nicht so einfach ist, in der Regelstudienzeit fertig zu werden und trotzdem viel Wissen mitzubekommen. Das liegt z.B. daran, das Professuren lange vakant bleiben (Professur für Erwachsenenbildung über vier Jahre), daß Öffnungszeiten verschiedener Bibliotheken verkürzt wurden, daß Zeitschriften aus Geldmangel abbestellt wurden und daß die Betreuung und Beratung der Studierenden von universitärer Seite gesehen mangelhaft ist.

Fakt ist heute, daß bereits viele Studis aufgrund der 511,29 € die Uni verlassen mußten, sich kurzzeitig exmatrikuliert haben oder das Bundesland gewechselt haben.
Der große Vorwand, der Grund für die Einführung der 511,29 € Strafgebühren, daß "BummelstudentInnen" uns anderen "fleißigen" Studierenden die Plätze, die Bücher - das Wissen? - wegnehmen, halten wir für absurd. Die Konsequenzen, die wir spüren sind, daß das Studiwerk heute ca. 2000 Mitglieder weniger hat, die ihren solidarischen Beitrag zum Essenspreis in der Mensa, zum Busticket und zu den KiTas und sozialen Einrichtungen geleistet haben. Eine Entlastung der Uni, eine bessere Verteilung der universitären Ausstattung oder bessere Betreuung der Studierenden ist absolut nicht erreicht und kann so auch nicht erreicht werden.
Betreffend der 511,29 € haben einige Studierende Klage eingereicht, haben diese aber leider verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat in diesem Sommer die Gebührenregelung des Landes Baden-Württemberg gebilligt. Als nächster Schritt wird nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Bis heute aber müssen die Gebühren bezahlt werden.

Nach dem Regierungswechsel...
Diese ganzen beschriebenen Änderungen wurden noch zur Zeit Helmut Kohls eingeläutet und unsere naive Hoffnung war, daß eine rot-grüne Bundesregierung durch eine Änderung im Hochschulrahmengesetz Studiengebühren verbieten würde. Um der Bundesregierung dabei auf die Sprünge zu helfen, gibt es seit 99 das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS). Die Tübinger Studierendenvertretung (Fachschaftsrätevollversammlung) ist Mitglied des ABS. Das ABS versucht zu informieren, auf EntscheidungsträgerInnen einzuwirken und die verschiedenen Studierenden zu koordinieren. Es gab inzwischen auch einige landes- bzw. bundesweite Aktionen (Unterschriftenlisten, Aktionstag in BaWü, Rücktrittsforderung an Bundesbildungsministerin Bulmahn...) und eine bundesweite Demo, die zeitgleich in drei Städten (Berlin, Köln, Stuttgart) stattfand.

Anfang 2000 kam dann endlich Bewegung in die Politik. Im Mai erarbeitete die KultusministerInnenkonferenz einen Kompromiß. Dieser Kompromiß ebnete schon den Weg zu Gebühren ab dem ersten Semester. Die Möglichkeit Gebühren fürs "Langzeit"- oder Zweitstudium zu erheben wurde von den einzelnen KultusministerInnen deutlich begrüßt. Dieser Kompromiß wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz abgelehnt. Damit gibt es immer noch keine einheitliche Lösung. Wir warten also immer noch darauf, daß SPD und Grüne ihre Wahlversprechen einlösen und eine Änderung des HRG (Hochschulrahmengesetz) in Gang bringen. Diese Änderung wird es geben, sogar noch in diesem Jahr. So wie die Gesetzesnovelle bisher dem Bundestag vorliegt, ist darin allerdings kein Gebührenverbot verankert. Unsere Forderung ist und bleibt ein generelles Verbot von Studiengebühren.

 


zum Seitenanfang
Stand: 13.07.03