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Tipps zum Studium

Studienplanung
Bildungsguthaben

Studienplanung

(bis zur Zwischenprüfung)

  1. Scheine
  2. Semesterwochenstunden
  3. "Orientierungsprüfung"
  4. Vordiplomprüfung
  5. Magister

Wie funktioniert das denn nun mit dem Studieren? Wie stellt mensch einen sinnvollen Studienplan zusammen, welche Leistungsnachweise sind nötig und welche Prüfungen erwarten einem im Grundstudium? Das sind die Fragen, zu denen wir im Folgenden ein paar grundlegende Infos zusammengestellt haben, damit der Sprung ins kalte Wasser nicht mit einem Krampf endet. Die Tipps gelten dabei im Grunde für alle Abschlüsse, sind jedoch im Detail auf den - am häufigsten studierten - Diplom-studiengang zugeschnitten. Die Abweichungen für den Magister-Studiengang werden nochmals gesondert aufgeführt.

1. Scheine(zurück)
Scheine sind "Leistungsnachweise". Sie können in der Regel nur in Seminaren erworben werden. Du erhältst den Schein normalerweise nach gehaltenem Referat und/oder Hausarbeit. Manchmal kann mensch ihn auch aufgrund einer bestandenen Klausur bekommen. Die DozentInnen klären die Fragen des Scheinerwerbs in der ersten Sitzung eines Seminars. Ob Referate abgesprochen werden müssen oder für den Schein schriftlich ausgearbeitet sein sollen usw. erfährst du hoffentlich dort - wenn nicht, darfst du den Damen und Herren DozentInnen ruhig Dampf machen: frag bei dem zuständigen Menschen nach! Sie sind verpflichtet, das Nötige zu sagen. Oft sind sie auch erstaunlich kooperativ!
Um zur Vordiplomprüfung zugelassen zu werden, werden insgesamt sieben oder acht Scheine (je nach Beifach, s.u.) benötigt: Fünf aus dem Bereich Erziehungswissenschaft, einer aus einem der beiden Beifächer Soziologie und Psychologie und ein Schein als Nachweis des Grundpraktikums.

Die Scheine im Überblick

Fünf Scheine in Erziehungswissenschaft:
Es müssen 5 Scheine aus 5 verschiedenen Bereichen vorgelegt werden. Im kommentierten Vorlesungsverzeichnis sind die (fürs Grundstudium vorgesehenen) Proseminare unter der Überschrift "Grundstudium" zu finden. Die Zugehörigkeit einer Veranstaltung zu einem der 5 'Modulen' ist mit den Abkürzungen M1-M5 gekennzeichnet. Im Einzelnen stehen die Abkürzungen für:

M1

Theoretische Pädagogik

M2
Kontexte der Pädagogik
M3
Praktische Pädagogik
(Hier ist vor allem das Seminar Theorie-Praxis-Studium (TPS) zu empfehlen)
M4
Forschen und Erkennen in der Erziehungswissenschaft
M5
Rechtsfragen der Erziehung und Bildung

Außerdem gibt's noch ein vorgeordnetes Modul (V-M). Darunter fallen alle Veranstaltungen, die den Einstieg ins Studium erleichtern sollen. Insofern ist ihr Besuch sicherlich empfehlenswert, einen Leistungsnachweis aus diesem Bereich braucht ihr jedoch nicht.

Ein Schein aus Psychologie oder zwei Scheine aus Soziologie:
Beifächer sind Soziologie und Psychologie. Eines davon wird schwerpunktmäßig im Grund-, das andere im Hauptstudium studiert. Wie die anderen Scheine wird auch der Schein aus dem Beifach in einem Proseminar, aber eben bei den SoziologInnen bzw. den PsychologInnen (bzw. bei der Pädagogischen Psychologie an unserem Institut) erworben. Wer Psychologie im Grundstudium wählt, muss lediglich einen Schein erwerben, um zur mündlichen Vordiplomsprüfung zugelassen werden zu können. Für Soziologie müssen zwei Scheine erworben werden, wobei einer aus dem Seminar "Einführung in die Soziologie" sein muss. Dafür entfällt die mündliche Prüfung im Vordiplom. Sowas nennt sich dann studienbegleitende Prüfungsleistungen, da diese beiden Scheine gleichzeitig als Prüfung zählen und ihr Mittelwert die Vordiplomsnote für Soziologie ergibt. (Genau das Gleiche gilt übrigens im Hauptstudium und dem Diplom.)

Der Praktikumsschein:
Außerdem muss ein 8-wöchiges Praktikum abgeleistet werden oder mindestens ein halbjähriges bereits absolviert sein (Soziales Jahr/Zivildienst o.ä.). Ob das bereits geleistete soziale Jahr oder der Zivildienst vom Institut als Praktikum anerkannt wird, muss mit dem jeweils zuständigem Menschen im Praktikumsbüro (z.Z. Eberhard Bolay und Bettina Bartenbach) abgesprochen werden. Und auch hier gibt es einen Schein, den du erhältst, wenn du einen entsprechenden Praktikumsbericht abgegeben hast.

2. Semesterwochenstunden (SWS)(zurück)
Die Sache mit den sogenannten Semesterwochenstunden erscheint zwar höchst kompliziert, ist aber wirklich nur halb so wild wie es klingt. Die Semesterwochenstunden lassen sich errechnen, indem man die für die Studienveranstaltungen aufgewendete Zeit zusammenrechnet. Im Vorlesungsverzeichnis steht hinter jeder Veranstaltung das Kürzel ZA (= Zeitaufwand) und dann die anrechenbare Zahl der Stunden. Besucht mensch also in einem Semester 7 Veranstaltungen (Vorlesungen/ Seminare/ Tutorien) à 2 Stunden, kommt er/sie auf 14 Semesterwochenstunden in diesem Semester und im Lauf des gesamtem Studiums auf eine ganze Menge...
Wenn jemand unbedingt 30 Stunden in der Woche Veranstaltungen besuchen will, kann er/sie das natürlich tun. Der Großteil der Studierenden belegt jedoch (sinnvollerweise!) 10 bis 20 SWS.

3. "Orientierungsprüfung" (zurück)
Dank der letzten Änderung des Universitätsgesetzes gibt es nun an allen Universitätsstudiengängen in Baden-Württemberg eine sog. Orientierungsprüfung nach dem zweiten Semester. Im Fach Pädagogik handelt es sich dabei allerdings um gar keine Prüfung im engeren Sinne - Ihr müsst lediglich am Ende des zweiten Semesters zwei entsprechend gekennzeichnete Scheine aus den Modulen M1-M4 dem Prüfungsamt vorlegen. Wichtig: Das sind keine zusätzlichen Scheine, sondern zwei, die Ihr ohnehin machen müsst. Und falls Ihr das nicht schafft, könnt Ihr auch einen der beiden Scheine im dritten Semester nachreichen. Inwieweit diese neue Regelung wirklich die versprochene Orientierung bietet, könnt Ihr ja am besten selbst beurteilen und bei Lust und Laune gerne auch der Fachschaft zurückmelden.

4. Vordiplomprüfung(zurück)
Die Vordiplomprüfung beschließt dein Grundstudium und ist sozusagen die Tür, die vom Grund- ins Hauptstudium führt. Das ist zunächst natürlich noch lange hin und du brauchst dir darübe im ersten Semester nicht den Kopf zu zerbrechen. Schließlich gibt es zu Beginn des dritten Semesters auch nochmal eine ausführliche Informationsveranstaltung dazu. Damit du dir trotzdem schon ein Ziel vor Augen ausmalen kannst, sei hier kurz der Prüfungsablauf beschrieben. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Einer Prüfung im Bereich der Erziehungswissenschaft und einer im gewählten Beifach (Soziologie oder Psychologie):

Die Prüfung im Bereich der Erziehungswissenschaft:
Die Prüfung in der Erziehungswissenschaft besteht wiederum aus zwei Teilen: einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten (im Bereich Allgemeine Pädagogik) und einer schriftlichen Hausarbeit. Letztere darf in der Regel bei allen Lehrenden am Institut geschrieben werden (wobei sie letztlich doch immer wieder von einem Prof betreut werden muss). Die mündliche Prüfung darf nur von einer/-m ProfessorIn (z.B. Liegle, Heiner, Treptow) oder einer anderen prüfungsberechtigten Person (z.B. Bolay) abgenommen werden. Du musst deine mündliche Prüfung bei der jeweiligen Person (so ungefähr) sechs Monate vorher anmelden. In der Prüfung selber werden zwei Themen aus unterschiedlichen Modulen (M1-M4) geprüft. Eines davon muss im Bereich M1 liegen. Das andere darf nicht aus dem Bereich sein, in dem schon die Hausarbeit geschrieben wurde.

Die Prüfung im Beifach:
Die Prüfung findet in dem Fach statt, in dem du auch einen Schein im Grundstudium erworben hast. Relevante Einschränkungen der PrüferInnen gibt es nicht. Im Beifach Psychologie ist die Prüfung mündlich, dauert 30 Minuten und umfasst in der Regel zwei eingegrenzte Themengebiete. Für Soziologie entfällt die mündliche Prüfung, da du - wie oben schon gesagt - die Prüfungsleistung bereits studienbegleitend in Form der beiden gemachten Scheine erbracht hast. Die Vordiplomnote ergibt sich in diesem Fall aus dem Mittelwert dieser beiden Scheine.

Wichtig!!
lle mündlichen Prüfungen können in einer Gruppe von bis zu drei TeilnehmerInnen abgelegt werden. Bei den mündlichen Prüfungen erhöht sich allerdings die Prüfungsdauer auf 45-60, allerhöchstens 90 Minuten.

Offiziell sollten die Prüfungen vor Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abgeschlossen sein. Sind sie dies nicht, so bist du praktisch einmal durchgefallen, was allerdings keine Probleme schafft. Die nicht-offizielle Praxis am Institut sieht deshalb oft so aus, dass viele die Prüfungen erst am Ende des fünften Semesters abschließen, weil sie diesen späteren Zeitpunkt als geeigneter empfinden. Ein möglicher Ablauf wäre folgender:

Natürlich entscheidet jedeR aus anderen Gründen, wann er/sie die Prüfung machen will - wir wollen hier nur etwas die Panik reduzieren, die oft entsteht, wenn es plötzlich im dritten Semester heißt, dass innerhalb eines halben Jahres die Prüfung absolviert werden muss.


5. Magister(zurück)
Für Magisterstudierende - eine Minderheit am IfE - ist alles ein bißchen anders:

Hauptfach Pädagogik:
Hauptfachstudierende haben lediglich vier Leistungsnachweise in M1-M4 sowie den Praktikumsschein nachzuweisen. Der Schein aus dem Bereich M5 (Recht), sowie die Beifächer entfallen. Außerdem müssen sie - wie die Diplomleute bei der Vordiplom-prüfung - eine Hausarbeit anfertigen. Die mündlichen Prüfungen dagegen entfallen.

Nebenfach Pädagogik:
NebenfachlerInnen haben lediglich die vier unter M1-M4 genannten Leistungsnachweise zu erbringen, weder muss ein Schein aus dem Bereich M5 (Recht), noch ein Praktikumsschein erworben werden (Beifach entfällt natürlich ebenso). Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen gilt die Zwischenprüfung als abgeschlossen. Sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen entfallen hier.



Bildungsguthaben (zurück)

Trotz Protest der Studierenden ist das Studium in Baden-Württemberg seit dem 24.04.1997 nicht mehr gebührenfrei. Die Landesregierung hat den Ausbildungswert über den Daumen gepeilt auf 511,29 Euro geschätzt, und verlangt deshalb genau so viel pro Semester von den Studierenden, die ihr Bildungsguthaben aufgebraucht haben. Das Bildungsguthaben wiederum kommt als Geschenk des Landes daher, damit 'ordentliche' Studierende nicht unnötig geschröpft werden. Konkret: Wer in der durch das Bildungsguthaben vordefinierten Zeit fertig studiert, braucht nix zu zahlen. Für die eigene Studienplanung ist es deshalb sinnvoll zu wissen, wie sich das eigene Bildungsguthaben berechnet - schließlich will ein Bundesland- und Hochschulwechsel ja rechtzeitig geplant sein.

Berechnung des Bildungsguthabens:

Gebührenbefreiung erhalten Studis:

  • Solange sie BAföG erhalten und ihre Bildungsgutscheine bereits aufgebraucht sind.
  • Solange sie ein Kind im Alter von bis zu fünf Jahren pflegen und erziehen.
  • Für die Dauer von zwei Jahren zur Erstellung einer Doktorarbeit nach abgeschlossenem ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

 


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Stand: 13.8.03