Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 5/2012: Leute

Neu berufen: Professor Dr. Wolfgang Forster

Professur für Bürgerliches Recht, vergleichende Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie (Juristische Fakultät)

Wolfgang Forster, geboren 1966 in Ingolstadt, wurde als Nachfolger von Gottfried Schiemann auf die Professur für Bürgerliches Recht, vergleichende Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an die Juristische Fakultät der Universität Tübingen berufen. Er studierte Rechtswissenschaft und Philosophie an der LMU München. Nach dem Referendariat wirkte er als wissenschaftlicher Assistent an der Katholischen Universität Eichstätt/Ingolstadt und promovierte 2000 an der LMU München mit der Arbeit „Karl Christian Friedrich Krauses frühe Rechtsphilosophie und ihr geistesgeschichtlicher Hintergrund“. 2005 erfolgte die Habilitation ebenfalls in München zum Thema „Konkurs als Verfahren. Francisco Salgado de Somoza in der Geschichte des Insolvenzrechts“. Salgado war auf diesem Gebiet der einflussreichste Jurist des 17. Jahrhunderts. 2007 wurde Forster auf die Professur für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an die Universität Gießen berufen. In der Forschung beschäftigt er sich mit der europäischen Rechtsgeschichte der frühen Neuzeit, wobei das Konkursrecht einen Schwerpunkt bildet. Ein weiteres Arbeitsgebiet ist die Geschichte des Kirchenrechts. Außerdem studiert er auf Schiefertafeln überlieferte Dokumente der spanischen Rechtsgeschichte aus der Westgotenzeit. Am neuen Graduiertenkolleg 1808 „Ambiguität. Produktion und Rezeption“ an der Universität Tübingen ist Forster als Mitantragsteller beteiligt.

Michael Seifert