Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 3/2013: Studium und Lehre

Studierende wählen erstmals den Studierendenrat

Am 3. und 4. Dezember außerdem Wahlen zu den Fakultätsvertretungen

Anfang Dezember wählen alle Studierenden der Universität Tübingen erstmals ihren Studierendenrat. Grundlage dafür ist die Abstimmung über zwei alternative Satzungsentwürfe für die Verfasste Studierendenschaft durch die Studierenden der Universität Tübingen am 9. und 10. Juli. Dabei hatte der Entwurf der Fachschaften und der Grünen Hochschulgruppe für einen Studierendenrat mit knapp 59 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen die Mehrheit erhalten. Die Wahlbeteiligung lag bei 12 Prozent.

Hintergrund

In fast allen Bundesländern gibt es an den Hochschulen Verfasste Studierendenschaften. Nur in Bayern und in Baden-Württemberg wurden sie in den 1970er-Jahren abgeschafft. In Baden-Württemberg gab es als gewählte Vertretung der Studierenden seitdem den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA), dieser hatte aber keine Satzungsautonomie und keine Finanzhoheit.

Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss am 27. Juni 2012 die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft. Das entsprechende Gesetz trat am 14. Juli 2012 in Kraft.

Bei der Erarbeitung des Gesetzes zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg neue Wege beschritten und die Studierenden in die Entstehung des Gesetzes mit eingebunden - unter anderem mit der ersten Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren des Landes Baden-Württemberg über die Webseite "Wir wollen Deinen Kopf!“.

Organe und Gremien der Verfassten Studierendenschaft der Universität Tübingen

Dem Studierendenrat gehören neben den vier gewählten studentischen Mitgliedern des Senats weitere 17 Studierendenvertreter an. Die weiteren Studierendenvertreter werden in einer eigenen Wahl bestimmt.

Die Organe der Studierendenschaft sind: der Studierendenrat als Legislativorgan, das Exekutivorgan (zwei Vorsitzende des Studierendenrats und der Finanzreferent bzw. die Finanzreferentin), die Fakultätsvertretungen, der Wahlausschuss und die Schlichtungskommission.

Die Gremien der Studierendenschaft sind nach der Satzung

  1. die Studentische Vollversammlung,
  2. die Fakultätsvollversammlungen,
  3. die Fachschaftsbezirksvollversammlungen

Wahlen zum Studierendenrat und zu den Fakultätsvertretungen am 3. und 4. Dezember

Außer dem Studierendenrat wählen die Studierenden der Universität Tübingen auch die Fakultätsvertretungen. Die Wahllokale sind an beiden Wahltagen von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Wahlvorschläge können noch bis 5. November, 16 Uhr, eingereicht werden.

Maximilian von Platen

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