Bewerbung im öffentlichen Interesse - "Spitzensportlerquote"
Dieser Antrag kann nur bei zulassungsbeschränkten Studienfächern und nur für das erste Fachsemester bei grundständigen Studiengängen gestellt werden und ist erforderlich für die Zulassung im Rahmen der Quote für Bewerbungen im öffentlichen Interesse - "Spitzensportlerquote" .
Die Universität Tübingen hat beschlossen, dass diese Bewerbungsmöglichkeit jenen Bewerber/innen offen steht, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören.
Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, können Sie diese Sonderbewerbungsmöglichkeit nicht nutzen.
Ebenso gilt dieses Formular nicht für ‚hochschulstart.de-Studiengänge’ (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), nicht für zulassungsfreie Fächer und nicht für postgraduale Studiengänge der Universität Tübingen.
Für das Wintersemester 2012/2013 ist am 15. JUli 2012 Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist).

