Aktuell

Landesregierung beschließt Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg zum kommenden Sommersemester 2012

 

Bislang müssen Studierende für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge (d. h. für weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einen Bachelor-Studiengang aufbauen) je Semester allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals für das Wintersemester 2011/2012 erhoben.

 

Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf der Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Weitere Details finden Sie hier.

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Antragsfrist: Montag, 10. Oktober 2011

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr bis spätestens Montag, 10. Oktober 2011 beim Sachgebiet Studiengebühren eingehen müssen.  

Nachweise (Geburtsurkunden o. ä.) können ggf. auch zeitnah nachgereicht werden.

Später eingehende Anträge können zur Befreiung von der Studiengebühr nicht mehr berücksichtigt werden.

 

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Geschwisterregelung Wintersemester 2011/2012

Information für Studierende, die bereits zum Sommersemester 2011 einen Antrag auf Befreiung aufgrund Geschwisterregelung gestellt haben

Sie wurden in der Regel für die Dauer Ihres Studiums an der Universität Tübingen von der Pflicht zur Zahlung der Studiengebühren befreit. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte Ihrem Befreiungsbescheid.

 

Ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr aufgrund Geschwisterregelung ist deshalb für das Wintersemester 2011/2012 nicht notwendig. Für die jeweilige Rückmeldung ist lediglich der Verwaltungskosten- und Studentenwerksbeitrag in Höhe von insgesamt 103,50 € (Studierende der Medizintechnik bezahlen zusätzlich zu oben genannten 103,50 € einen Solidarbeitrag für den Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) ab WS 2011/2012 in Höhe von 39,65 €) bis spätestens 15. August 2011 zu begleichen.

 

Bitte beachten Sie auch, dass Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Befreiung von der Gebührenpflicht haben, unverzüglich dem Sachgebiet Studiengebühren mitzuteilen sind.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

17.05.2011: Rückmeldung zum Wintersemster 2011/2012

 

17.05.2011: Promotionsumschreibung

 

  

 

 

 

15.07.2009: Neuregelung zur Befreiung wegen weit überdurchschnittlicher Begabung ab dem Wintersemester 2009/2010

 

27.05.2009: Lehramt - Praktisches Semester

  

23.01.2009: Studiengebühren: Neuerungen ab Sommersemester 2009

 

03.11.2008: Kindererziehung bis 14. Lebensjahr

  

01.10.2008: Postgraduale Studiengänge 

 

 

Kontakt

Ansprechpartner für Fragen zu den Studiengebühren ist das Sachgebiet "Studiengebühren".

 

Das Sachgebiet Studiengebühren ist umgezogen.

Neue Anschrift:

Wilhelmstr. 11

1. OG, Zi. 101

72074 Tübingen

 

 

 

 

 

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