Institut für Kriminologie

Verfolgung von Völkerstraftaten und deutsche Strafprozessordnung – Passt das zusammen?

Unter dieser Überschrift stand die zweite Veranstaltung des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises des Instituts für Kriminologie in diesem Sommersemester.

Inhaltlich ging es dabei in erster Linie um Lehren aus dem sogenannten Ruanda-Prozess, der nach 320 Verhandlungstagen am 28.9.2015 mit dem Urteil des 5. Strafsenats des OLG Stuttgart zu Ende ging. Es referierten zwei richterliche Akteure dieses Verfahrens: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart Jürgen Hettich und der Vorsitzende Richter am Landgericht Tübingen Armin Ernst, zuvor Berichterstatter in diesem umfangreichen Prozess.

In diesem Verfahren verurteilte das OLG Stuttgart den 52-jährigen ruandischen Staatsangehörigen Dr. Ignace M. wegen Rädelsführerschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „FDLR“ in Tateinheit mit Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Der 54-jährige ruandische Staatsangehörige Straton M. wurde wegen Rädelsführerschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „FDLR“ zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beide Referenten beleuchteten sehr anschaulich die praktischen wie rechtlichen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, das als ein Pilotverfahren auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs bezeichnet werden kann. An die beiden Vorträge schloss sich eine umfangreiche Diskussion an.