Uni-Tübingen

Bewerbung für ein Zweitstudium

Für Bewerber/-innen in zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge (1. Fachsemester), die bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben

Definition Zweitstudium

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn Studierende ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang aufnehmen, nachdem sie in Deutschland einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Man spricht von einem grundständigen Studiengang, wenn die Aufnahme des Studiengangs keinen vorhergehenden Studienabschluss voraussetzt und somit als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation genügt. Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem ersten grundständigen Hochschulabschluss auf und vertieft diesen, erweitert diesen fachübergreifend oder ergänzt diesen um andere Fächer. Wird erstmalig ein konsekutiver (weiterführender) Studiengang (in der Regel mit dem Abschluss "Master") aufgenommen, handelt es sich nicht um ein Zweitstudium. Nach erfolgreichem Studienabschluss in einem konsekutiven (weiterführenden) Studiengang, ist die Aufnahme jedes weiteren konsekutiven Studiengangs die Aufnahme eines Zweitstudiums.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet für Bewerbungen zum

des jeweiligen Jahres.

Dabei handelt es sich um Ausschlussfristen! Das bedeutet, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen und oder nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Besonderheit bei der Bewerbung auf ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (1. Fachsemester)

Studienplätze für Zweitstudienbewerber/-innen werden für den jeweiligen Studiengang ausschließlich über die Quote für ein Zweitstudium für das 1. Fachsemester vergeben (2 % der für den Studiengang insgesamt festgesetzten Studienplatzzahl). Ihre Bewerbung nimmt nicht am Vergabeverfahren über die Auswahl der Hochschule oder über die Wartezeit teil. Über die Zulassung wird ausschließlich im Rahmen dieser gesonderten Quote entschieden (vgl. § 6 HZG und § 25 HZVO).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Hochschulzulassungsverordnung.

Ausnahmen

Wie erfolgt die Bewerbung bei einem Zweistudium auf Studiengänge oder Studiengangskombinationen, die zulassungsfrei sind?

Bewerber für Studiengänge oder Studiengangkombinationen, für die keine Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden von den Rechtsvorschriften über ein Zweitstudium nicht erfasst.

Sie können sich ohne vorherige Bewerbung direkt in alma einschreiben.

Im Studiengangsverzeichnis der Universität Tübingen können Sie sehen, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

Wie erfolgt die Bewerbung für ein Zweitstudium in den bundesweit zulassungsbeschränkten Staatsexamensstudiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie?

Für ein Zweitstudium in den bundesweit zulassungsbeschränkten Staatsexamensstudiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen Sie sich über die Stiftung für Hochschulstart (hochschulstart.de) bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden Website www.hochschulstart.de.

Den Antrag auf Begutachtung wissenschaftlicher Gründe für das Zweitstudium der Medizin richten Sie bitte an die Medizinische Fakultät. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mein Abschlusszeugnis des ersten Studiengangs liegt mir bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor. Gelte ich trotzdem als Zweitstudienbewerber/-in?

Wenn Ihnen das offizielle Abschlusszeugnis des ersten Studiengangs bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht ausgehändigt worden ist, gelten Sie für das Bewerbungsverfahren nicht als Zweitstudienbewerber/-in.

Eine Leistungsübersicht, ein Transcript of Records oder ein vorläufiges Abschlusszeugnis sind für eine Bewerbung zu einem Zweitstudium nicht ausreichend.

Informationen zur Bewerbung für ein Zweitstudium in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang

Ich möchte mich auf ein Zweitstudium bewerben. Was muss ich vor der Bewerbung beachten?

Sie haben bereits einen grundständigen Studiengang an einer Hochschule (mit "Hochschule" sind auch Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Duale Hochschulen sowie Verwaltungsfachhochschulen gemeint) in Deutschland erfolgreich abgeschlossen?
Dann können Sie in grundständigen Studiengängen (grundständige Studiengänge sind beispielsweise Bachelor und Staatsexamen) im 1. Fachsemester, für die Zulassungszahlen festgesetzt sind (zulassungsbeschränkt), nur im Rahmen der Zweitstudienquote ausgewählt werden.

Es ist nur ein Online-Antrag für ein Zweistudium pro Person möglich! Sofern Sie mehrere Anträge auf Zulassung einreichen, wird nur der zuletzt gestellte Antrag berücksichtigt.  

Wie erfolgt die Bewerbung bei einem Zweistudium auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Wenn Sie ein Zweitstudium in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (beginnend im 1. Fachsemester) anstreben, folgen Sie bitte zunächst dem Pfad Wie bewerbe ich mich?

Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang im alma Bewerbungsportal auswählen, werden sie im Verlauf nach Ihrer Studienvergangenheit gefragt. Bitte geben Sie dann die entsprechenden Details an.

Wie erfolgt die Bewertung?

Die Rangfolge der Bewerbungen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der individuellen Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.

Welche Gründe für ein Zweistudium werden berücksichtigt und wie gebe ich dies an?

Bitte geben Sie in alma im Bewerbungsprozess an entsprechender Stelle an, welche der vier Gründe Ihnen am ehesten entspricht. Bitte wählen Sie nur einen Grund. Die endgültige Entscheidung trifft die Universität.

Sie finden im Folgenden nähere Informationen zu den einzelnen Gründen:

•             Grund 1:  Zwingende berufliche Gründe

Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.

•             Grund 2: Wissenschaftlicher Gründe

Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn, im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Hierzu muss eine Stellungnahme eines Wissenschaftlers der Universität Tübingen oder der Universität, an der das Erststudium absolviert wurde, vorliegen.

•             Grund 3: Besondere berufliche Gründe

Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin oder des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass sie oder er diese Tätigkeit auch anstrebt. Bitte fügen Sie zur Anerkennung Ihrer Bewerbung die entsprechende Begründung und geeignete Nachweise bei. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, liegt dieser Grund nicht vor. Von einer sinnvollen Ergänzung ist dann auszugehen, wenn:

- Die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte berufliche Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist.

- Das angestrebte Tätigkeitsfeld im Regelfall nicht bereits von Absolventen eines der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann.

•             Grund 4: Sonstige berufliche Gründe

Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Von Belang ist hier insbesondere der Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit. Eine genaue individuelle Darlegung muss beigefügt werden.

 

Wenn Sie einen der beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudium geltend machen wollen, können Sie im Bewerbungsprozess die entsprechenden Nachweise als eingescannte Dokumente im Format PDF hochladen. Laden Sie in diesen Fällen unbedingt eine ausführliche Begründung des Zweitstudienwunsches mit Angaben zur bisherigen Ausbildung, beruflichen Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel (max. eine DIN A4-Seite) hoch.

Werden auch familiäre Gründe gewertet?

Das Zweitstudienvorhaben von Personen, die nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, kann unabhängig von den vorher genannten Gründen berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung kommt in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste und diese Umstände innerhalb der Bewerbungsfrist von Ihnen begründet und nachgewiesen (Geburtsurkunde/Mutterpass/Attest und Begründung) wurden .

Wenn Sie familiäre Gründe für das Zweitstudium geltend machen wollen, können Sie an entsprechender Stelle im Bewerbungsprozess die passenden Nachweise als eingescannte Dokumente im Format PDF hochladen. Sie können auch mehrere Dokumente hochladen.

Welche Nachweise/Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Nachweise/Unterlagen für die Bewerbung:

•             Zeugnis des abgeschlossenen Erststudiums  (z.B. Bachelor), das auch die Abschlussnote aufweist

•             Ausführliche Begründung des Zweitstudiumwunsches mit Angaben zur bisherigen Ausbildung, beruflichen Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel (maximal eine DIN A4-Seite)

•             ggf. sonstige Nachweise zur Begründung des Zweitstudiumantrags

•             ggf. Nachweise zur Familienphase (Geburtsurkunde, Mutterpass, ärztliches Attest etc. und Begründung)

Ein Verweis auf Unterlagen, die sich bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Universität befinden, ist nicht zulässig.

Informationen zu Studiengebühren für ein Zweitstudium

Die baden-württembergischen Hochschulen erheben für das Land ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für ein Zweitstudium.

Informationen dazu erhalten Sie hier.

Bewerbung zum höheren Fachsemester

Für das höhere Fachsemester gibt es keine separate Quote für Zweitstudienbewerber/-innen. Sofern Sie bereits Leistungen für Ihr angestrebtes Studium erworben haben und die Zulassung zu einem zweiten Studium in einem höheren Fachsemester beantragen möchten, folgen Sie bitte dem Link Bewerbung Höheres Fachsemester.

 

Bewerbung für einen zweiten oder weiteren Master

Für die Bewerbung auf einen zweiten oder weiteren Master gibt es keine gesonderte Zweitstudienquote. Sie bewerben sich so, wie alle anderen Bewerber/-innen für Masterstudiengänge auch.