Uni-Tübingen

Tariffragen

Inflationsausgleich 2023

Teil der Tarifeinigung ist eine Inflationsabmilderungsprämie (siehe unter „Tarifergebnisse“ unten). 

Auf der Homepage des LBV wird mitgeteilt, dass die Auszahlung voraussichtlich erstmals Ende März erfolgen soll: https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-für-die-beschäftigten-der-länder-2 

Die Gewerkschaft ver.di hat dagegen in einem Brief an das Finanzministerium protestiert und ein Flugblatt zur Information erstellt.

Für diejenigen, die Fragen zu individuellen Ansprüchen in diversen Vertragskonstellationen haben, stellen wir ein FAQ des Tarifsekretariats von ver.di zur Verfügung: TS berichtet: TV Inflationsausgleich 2023

Im Folgenden finden Sie Hinweise zu aktuellen und längerfristig gültigen Regelungen zur Anwendung tariflicher Regelungen und Vereinbarungen im Öffentlichen Dienst. Der Personalrat hat als eine wichtige Aufgabe die Kontrolle der Einhaltung der tarifliche Regelungen zum Wohle aller tariflich beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Bei individuellen rechtlichen Fragen und Probleme ist der Personalrat nur allgemein beratend zuständig. Die rechtliche Beratung übernehmen ansonsten die Gewerkschaften GEW und ver.di und für BeamtInnen der Beamtenbund. Die rechtliche Beratung steht bei GEW und ver.di allen Gewerkschaftsmitgliedern offen.

Der Tarifvertrag TV-L

Mitglieder der Gewerkschaft ver.di können den Tarifvertrag TV-L in gedruckter Form bei der Gewerkschaft anfordern. Im Internet finden Mitglieder den Vertrag in digitaler Form bei ver.di im internen Bereich. Beantragen sie hierzu einen Zugang zur Mitgliedernetzseite der Gewerkschaft.

Auch auf anderen Seiten im Internet wird der Tarifvertrag und die Entgeltordnung (Anlage A des TV-L) zum Download angeboten, z. B. hier: https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l

Tarifergebnisse

Tarifeinigung 2023

Am 09.12.2023 einigten sich der Arbeitgeberverband TdL und die Beteiligten Gewerkschaften unter der Verhandlungsführung von ver.di auf folgende Ergebnisse:

  • Durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro:
    • Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt.
    • Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto.
  • Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro.
  • Teilzeitbeschäftigte bekommen die Beträge jeweils anteilig entsprechend ihrem Arbeitsverhältnis.
  • Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent. Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betref­fende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Im Durchschnitt steigen die Gehälter der Länderbeschäftigten während der Laufzeit um mehr als elf Prozent.

  • Dual Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten demnach im Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto.
  • Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1. November 2024 um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Außerdem konnte eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erzielt haben.

Für die Beamtinnen und Beamte wurde in den Verhandlungsgesprächen die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung mit vereinbart. Diese Gespräche sind inzwischen auf der Landesebene mit den Gewerkschaften und dem Finanzministerium geführt worden.

  • Die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg erhalten die Inflationsausgleichsprämie aus technischen Gründen erst im April, in Höhe von 1.800 Euro plus vier Mal 120 Euro für die Monate Dezember bis April. Es folgen jeweils 120 Euro von Mai bis Oktober. Insgesamt gibt es somit auch 3.000 Euro.
  • Eine lineare Erhöhung der Bezüge gibt es ab November 2024 um 3,6 Prozent und ab Februar 2025 um 5,6 Prozent.

Die Gewerkschaft ver.di hat angekündigt, ihre Mitglieder zu dem Ergebnis zu befragen. 
Dem Personalrat liegen keine weiteren Informationen vor, ob die beiden anderen Gewerkschaften dbb Tarifunion und GEW eine ähnliche Befragung durchführen.

Weitere Informationen zu den abgeschlossenen Verhandlungen finden Sie auf folgenden Seiten:

Tarifeinigung vom November 2021 im Bereich der Länder (TV-L)

Nach schwierigen Verhandlungen wurden am 29. November 2021 in Potsdam folgende Ergebnisse erzielt werden:

  • Bis März 2022 erhalten die Beschäftigten eine steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.300 Euro (Beschäftigte in Teilzeit anteilig)
  • Auszubildende, Praktikant*innen und Studentische Beschäftigte erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei
  • Die Entgelte werden ab dem 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht
  • Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt
  • Die Vergütung von Auszubildenden wird ab dem 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht (bzw. 70 Euro im Gesundheitsbereich)
  • Die Aufnahme von Gesprächen zu den Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten an Hochschulen wurde vereinbart

Obwohl die TdL nicht in die Verhandlungen gehen wollte, ohne eine Neubewertung der den Eingruppierungen zugrunde liegenden Arbeitsvorgängen vorzunehmen, konnte in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt werden. Bei einer Änderung der Definition des Arbeitsvorgangs hätte für viele Beschäftigte eine Verschlechterung der Eingruppierung gedroht (siehe hierzu auch den Artikel zum Arbeitsvorgang im personal.RAT 01/2021, S. 14-15). Diese Gefahr konnte in dieser Tarifrunde abgewehrt werden.

Die 1.300 Euro Sonderzahlung hat eine starke soziale Komponente, insbesondere für die niedrigeren Eingruppierungen. Hierdurch konnte der Verlust durch die Inflation, auch für die anderen Entgeltgruppen, zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Im Gesundheitswesen wurden weitere Verbesserungen des Einkommens und auch der Arbeitsbedingungen verhandelt.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten (bis 30. September 2023).

Weitere Informationen zu den im Herbst 2021 abgeschlossenen Verhandlungen finden Sie auf folgenden Seiten:
https://unverzichtbar.verdi.de 
https://www.gew.de/tv-l/ 
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2021.html
https://www.tdl-online.de/startseite.html 

Tarifeinigung vom März 2019 im Bereich der Länder (TV-L)

Nach zähen Verhandlungen wurde im März 2019 in Potsdam eine Tarifeinigung erzielt.

Die Lohnerhöhungen:

  1. Lineare Erhöhung zum 01.01.2019 um 3,01 %, mind. 100 € (Gesamtvolumen 3,2 %)
  2. Lineare Erhöhung zum 01.01.2020 um 3,12 %, mind. 90 € (Gesamtvolumen 3,2 %)
  3. Lineare Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,29 %, mind. 50 € (Gesamtvolumen 1,4 %)

Das „Gesamtvolumen“ ergibt sich dadurch, dass die Beträge in der Stufe 1 der
Entgeltgruppen 2-15 zum:
01.01.2019 um 4,5 %,
01.01.2020 um 4,3 %,
01.01.2021 um 1,8 %
erhöht werden.

Für Auszubildende wurde vereinbart:

  1. zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und
  2. zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro.
  3. Der Urlaubsanspruch wird um einen zusätzlichen Tag auf 30 Tage erhöht.

Gleichzeitig wurde die Erhöhung der Besitzstandszulagen und Lohnzuschläge gemäß dem alten MTL für die Arbeiter*innen vereinbart.

Die strukturellen Verbesserungen der Entgeltordnung beinhalten u. a. Folgendes: Die Entzerrung der „kleinen E 9“ in eine 9 a mit gleichen Stufenlaufzeiten wie alle anderen Entgeltgruppen und angepassten Beträgen für die Stufen der Tabelle. Eine weitere Verbesserung im Manteltarifvertrag sind die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen rückwirkend zum 1. Januar 2019:

  1. In den Entgeltgruppen 1-8 beträgt er 100 Euro (vorher 25 Euro)
  2. In den Entgeltgruppen 9-15 beträgt er 180 Euro (vorher 50 Euro)

Die Kosten der Verbesserungen wurden mit 1,06 Prozent berechnet, zu der geforderten Gesamtkompensation gab es von gewerkschaftlicher Seite keine Zustimmung. Vereinbart wurde nun eine hälftige Beteiligung von 0,5 Prozent, die allerdings nicht aus der Lohnerhöhung finanziert wird, sondern aus dem „Einfrieren“ der Jahressonderzahlung:

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren.

Stand: 5/20