Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 3/2017: Studium und Lehre

Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium

Gültig ab WS 2017/18 – Vertrauensschutz für bereits eingeschriebene Studierende und Ausnahmen

Alle baden-württembergischen Hochschulen erheben ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für Internationale Studierende sowie für ein Zweitstudium.


Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen, wenn sie einen

aufnehmen.


Zahlungspflichtig sind Studierende im Zweitstudium, die

aufnehmen.


Sie müssen 650 Euro pro Semester zahlen. Die üblichen Semesterbeiträge von derzeit 152,80 Euro kommen jeweils dazu.


Vertrauensschutz genießen diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2017 bereits an der Universität Tübingen immatrikuliert waren. Sie können ihr Studium in diesem Studiengang und mit dem aktuell angestrebten Abschluss in Tübingen gebührenfrei zu Ende studieren.


Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der neuen Studiengebühr: Internationale Studierende müssen die Gebühr nicht entrichten, wenn sie

Auch beim ausländerrechtlichen Nachweis eines gefestigten Inlandsbezugs sind Internationale Studierende von der Gebühr ausgenommen.


Ferner können gebührenpflichtige Studierende aus bestimmten Gründen einen Antrag auf Befreiung stellen: im Praxissemester, bei einer erheblich studienerschwerenden Behinderung, bei Beurlaubung, im Praktischen Jahr. Dies gilt auch für Internationale Studierende, wenn sie eine Aufenthaltsgestattung aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines Herkunftslandes haben mit einer Schutzquote von 50 Prozent oder mehr (derzeit Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia).


Die Universität hat außerdem von ihrem Recht Gebrauch gemacht, fünf Prozent der besonders begabten Internationalen Studierenden von der Gebühr zu befreien. Diese Möglichkeit haben beispielsweise alle Masterstudierenden, die aus den sogennanten AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) oder einem der Least-Developed-Countries – gemäß Liste der Vereinten Nationen (UN) – stammen.


Nähere Infos in Deutsch und Englisch auf der Webseite Studiengebühren.

Annette Henes