Abgrenzung zwischen Dienstreise und Dienstgang

 

Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen Dienstreise und Dienstgang ist,

 

·         dass bei der Dienstreise ein Dienstgeschäft außerhalb des Dienstortes zu erledigen ist, mithin zu diesem Zweck der Dienst- oder Wohnort verlassen werden muss (d. h. ein Dienstgeschäft außerhalb Tübingen),

·         dass beim Dienstgang ein Dienstgeschäft am Dienstort oder am (nicht mit dem Dienstort identischen) Wohnort zu erledigen ist (d.h. ein Dienstgeschäft in Tübingen oder am außerhalb von Tübingen gelegenen Wohnort).

 

Weiterhin unterscheiden sich Dienstreise und Dienstgang darin, dass eine Dienstreise schriftlich angeordnet oder genehmigt werden muss. Dienstgänge können mündlich angeordnet oder genehmigt werden.

Dienstgänge werden aufgrund des Geschäftsbetriebes durchgeführt. Aus triftigen Gründen kann die Durchführung eines Dienstgangs auch mit dem privaten Kraftfahrzeug gestattet werden.