Bahnkosten

 

Dem Dienstreisenden werden die notwendigen Fahrtkosten (Fahrkarte inkl. Sitzplatzreservierung) erstattet.

 

Gem. Rektoratsbeschluss vom 27.7.2005 erfolgt die Fahrkostenerstattung für Dienstreisen nur für die 2. Klasse der Bahn AG.

Aus Drittmitteln finanzierte Reisen fallen nicht unter diesen Beschluss.

 

Darüber hinaus können Kosten für die BahnCard bei Amortisierung geltend gemacht werden.