Belege aufbewahren

 

Bitte beachten Sie, dass die Richtigkeit der Angaben im Reisekostenantrag durch Ihre Unterschrift versichert wird.

Um Ausgaben geltend zu machen ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein belegmäßiger Nachweis zu erbringen für:

·         Unterkunft,

·         regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel,

·         Nebenkosten (z. B. Parkgebühren).

 

Sollten obige Belege nicht erbringbar sein, sind Ersatzbelege (bspw. Kreditkartenabrechnung, Kontoauszüge mit eindeutigen Angaben) ausnahmsweise zulässig.