Taxikosten

 

Taxikosten können nur erstattet werden, wenn triftige Gründe für die Benutzung vorliegen. Die Kosten für das Benutzen eines Taxis müssen im Antrag auf Reisekostenerstattung immer begründet werden. Außerdem ist ein belegmäßiger Nachweis zu erbringen.

 

Triftige Gründe können sein:

  1. Das dienstliche Gepäck kann nach Gewicht und Umfang nicht in einem anderen Beförderungsmittel mitgenommen werden.
  2. Am Geschäftsort verkehren keine öffentlichen Verkehrsmittel.
  3. Wenn wegen Zugverspätung eine möglichst schnelle Weiterfahrt zur zeitgerechten Erledigung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes erforderlich ist.

 

Gründe können auch in der Person des Dienstreisenden liegen, wenn z.B. ein schlechter Gesundheitszustand oder eine Schwerbehinderung vorliegt.