Taxikosten können nur erstattet werden, wenn triftige Gründe für die Benutzung vorliegen. Die Kosten für das Benutzen eines Taxis müssen im Antrag auf Reisekostenerstattung immer begründet werden. Außerdem ist ein belegmäßiger Nachweis zu erbringen. Triftige
Gründe können sein:
Gründe können auch in der Person des Dienstreisenden liegen, wenn z.B. ein schlechter Gesundheitszustand oder eine Schwerbehinderung vorliegt.
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