Dienstreisegenehmigung

 

Für die Leiter von Exkursionen sind die Exkursionsreisen Dienstreisen.

Sofern die Reisekosten aus Mitteln der Zentralen Verwaltung erstattet werden sollen, muss vor Beginn der Exkursion eine Dienstreisegenehmigung bei der Zentralen Verwaltung, Sachgebiet Reisekosten eingeholt werden.
Sollen keine Reisekosten erstattet werden, so genügt die Genehmigung des Institutsdirektors, bzw. des Dekans.


Exkursionsleiter ohne Dienstreisegenehmigung
Lehrbeauftragte und Professoren, die aus dienstrechtlichen Gründen keine Dienstreisegenehmigung benötigen, können auf die vorherige Genehmigung durch die Zentrale Verwaltung grundsätzlich verzichten. Es besteht dann allerdings kein Anspruch auf Reisekostenerstattung. Ebenso tragen Sie im Schadensfall die Beweislast, dass es sich um eine dienstliche Reise gehandelt hat.
Als Reisekostenerstattung werden in diesen Fällen nur die nachgewiesenen notwendigen Auslagen ersetzt.