Exkursionen über Innenaufträge Zwecks Sicherstellung eines
einheitlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Durchführung von
Exkursionen, die über die Fakultäten bezuschusst werden
(frühere Qualitätssicherungsmittel), ist ein Innenauftrag verpflichtend
einzurichten. Der
Innenauftrag fungiert als eine Art „Exkursionskonto“. Der
Eigenanteil der Studierenden ist vorab zwingend zu erbringen und auf den
Innenauftrag einzuzahlen. Fahrt-, Unterkunftskosten etc. der Studierenden
werden aus dem Innenauftrag beglichen. Mit
Rektoratsbeschluss vom 15.04.2015 wurde die Abrechnung von Exkursionen
über Innenaufträge beschlossen. Einrichten eines Innenauftrags Wichtige
Informationen
Die Innenauftragsnummer gilt nur für die darüber abgewickelte Exkursion. D.h. mit jeder weiteren Exkursion muss ein neuer Innenauftrag eingerichtet werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Innenauftrag bis zum Abschluss der Exkursion (d.h. mit Zahlung des Zuschusses durch die Fakultät) ein Defizit aufweisen kann. Erst mit Beendigung der Exkursion und Durchführung der Exkursionsabrechnung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Innenauftrag ausgeglichen ist. Zwingend notwendig ist es, dass
der Exkursionsleiter alle Buchungen (Einnahmen und Ausgaben) über den InPUT-Zugang verfolgen kann. Der Innenauftrag ist einer
Kostenstelle (bspw. eines Lehrstuhls) zugeordnet, so dass der
Kostenstellenverantwortliche dieser Kostenstelle auch ein Einsichtsrecht in InPUT hat. Sollte dies nicht der Fall sein, beantragen
Sie ein Zugangsrecht beim Controlling: input@zv.uni-tuebingen.de Weitere Informationen zur Abwicklung von Exkursionen über einen Innenauftrag finden Sie in unserem Downloadbereich. Kontakt Bei Fragen zu Exkursionen oder zu Einzelfällen wenden Sie sich bitte an: Frau Wolff, Telefon: 29 - 7 42 03. |