Exkursionen über Innenaufträge

 

Zwecks Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Durchführung von Exkursionen, die über die Fakultäten bezuschusst werden (frühere Qualitätssicherungsmittel), ist ein Innenauftrag verpflichtend einzurichten.

Der Innenauftrag fungiert als eine Art „Exkursionskonto“. Der Eigenanteil der Studierenden ist vorab zwingend zu erbringen und auf den Innenauftrag einzuzahlen. Fahrt-, Unterkunftskosten etc. der Studierenden werden aus dem Innenauftrag beglichen.

Mit Rektoratsbeschluss vom 15.04.2015 wurde die Abrechnung von Exkursionen über Innenaufträge beschlossen.

 

Einrichten eines Innenauftrags
Der Innenauftrag wird von der Finanzabteilung eingerichtet. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Conte (Dez. V, Abt.1): friederike.conte@uni-tuebingen.de

 

Wichtige Informationen          

Die Innenauftragsnummer gilt nur für die darüber abgewickelte Exkursion. D.h. mit jeder weiteren Exkursion muss ein neuer Innenauftrag eingerichtet werden.

 

Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Innenauftrag bis zum Abschluss der Exkursion (d.h. mit Zahlung des Zuschusses durch die Fakultät) ein Defizit aufweisen kann. Erst mit Beendigung der Exkursion und Durchführung der Exkursionsabrechnung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Innenauftrag ausgeglichen ist.

 

Zwingend notwendig ist es, dass der Exkursionsleiter alle Buchungen (Einnahmen und Ausgaben) über den InPUT-Zugang verfolgen kann. Der Innenauftrag ist einer Kostenstelle (bspw. eines Lehrstuhls) zugeordnet, so dass der Kostenstellenverantwortliche dieser Kostenstelle auch ein Einsichtsrecht in InPUT hat. Sollte dies nicht der Fall sein, beantragen Sie ein Zugangsrecht beim Controlling: input@zv.uni-tuebingen.de

 

Weitere Informationen zur Abwicklung von Exkursionen über einen Innenauftrag finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Kontakt

Bei Fragen zu Exkursionen oder zu Einzelfällen wenden Sie sich bitte an: Frau Wolff, Telefon: 29 - 7 42 03.