Voraussetzungen

 

Exkursionen sind Lehrveranstaltungen (z.B. Geländepraktika, Kartierkurse, Kartierübungen) für Studierende der Universität, die außerhalb des Hochschulortes stattfinden und von einer Lehrkraft begleitet werden.

 

Veranstaltungen mit weniger als 5 zuschussberechtigten Studierenden sind keine Lehrveranstaltungen und können nicht bezuschusst werden.

 

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen für Exkursionen.