Exkursionen sind Lehrveranstaltungen (z.B. Geländepraktika, Kartierkurse, Kartierübungen) für Studierende der Universität, die außerhalb des Hochschulortes stattfinden und von einer Lehrkraft begleitet werden. Veranstaltungen mit weniger
als 5 zuschussberechtigten Studierenden sind keine Lehrveranstaltungen und
können nicht bezuschusst werden. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen für Exkursionen.
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