Verhalten bei Unfällen

 

Das Verhalten bei Verkehrsunfällen richtet sich nach § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung(StVO)

 

Alle Verkehrsunfälle sind von der Polizei aufnehmen zu lassen, eine Unfallmeldung (Downloadbereich) ist immer zu erstellen.

Die Unfallunterlagen sind unverzüglich der Zentralen Fahrbereitschaft vorzulegen.

 

1. Unfallstelle sichern.

2. Erste Hilfe leisten (soweit erforderlich).

3. Polizei informieren.

4. Zeugen suchen (Personalien notieren).

5. Beweise sichern und soweit möglich und erforderlich dokumentieren.

6. Soweit möglich Bilder oder Skizze der Unfallstelle fertigen (Örtlichkeit, Unfall-Endstellung der beteiligten Fahrzeuge).

7. Auffälligkeiten, Besonderheiten notieren, Verkehrszeichenregelung dokumentieren. 

8. Keine Spontanaussagen am Unfallort treffen.

9. Adresse des Unfall aufnehmenden Polizeireviers und die Tagebuchnummer des Unfallberichts notieren.

10.  Adresse des/der Unfallbeteiligten, Versicherungsdaten sowie Telefonnummern und/oder Mobilfunknummer notieren.

11.  Eigene Daten der Dienststelle beziehungsweise Daten der Fahrbereitschaft an den/ die Unfallbeteiligten weitergeben.

12.  Bei hohen Schäden und komplexen Sachverhalten noch am Unfalltag ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

13.  Zentrale Fahrbereitschaft umgehend informieren, das heißt am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag.