Uni-Tübingen

Aktuelle Informationen

24.04.2017

Stellungnahme der Universitätsleitung zur Sanierung der Festsaalorgel in der Neuen Aula

Rektorat tritt öffentlich kommunizierten Zahlen zum Spendenaufkommen entgegen.

In zahlreichen Briefen und Emails wurde Unverständnis darüber ausgedrückt, dass das Rektorat sich gegen die Instandsetzung der Orgel im Festsaal der Neuen Aula entschieden hat. Dieses Unverständnis wäre unter der Voraussetzung nachvollziehbar, dass die in der Presse kommunizierten Angaben zutreffend sind. Ein Initiator der Spendenaktion hat öffentlich den Eindruck erweckt, die Restaurierung sei bis auf einen kleinen Restbetrag finanziert. So wurde an die Presse lanciert, es seien bislang rund 200.000 € Spenden gesammelt worden. Weitere, auch größere Spenden seien zugesagt. Es fehlten nur noch rund 40.000 €.

Diese Angaben sind ausnahmslos falsch.

Das Spendenkonto für die Sanierung der Festsaalorgel wies am 20. März 2017 einen Kontostand von knapp 47.300 € auf. Da wir heute davon ausgehen müssen, dass die Instandsetzungskosten sich auf deutlich über 300.000 € belaufen würden, ist das Projekt nicht einmal ansatzweise finanziert.

Es ist zutreffend, dass weitere Spenden in Aussicht gestellt oder fest zugesagt wurden. Selbst wenn man davon ausgeht, dass alle diese Spenden ohne Abstriche geflossen wären, hätten einschließlich der bislang bereits eingeworbenen Spenden allerdings nicht mehr als rund 100.000 € zur Verfügung gestanden. Mit dieser Summe liegt die Spendenaktion weit hinter ihren Erwartungen zurück.

Es wurde zudem berichtet, dass verschiedene Bürgerinnen und Bürger für die Sanierung der Festsaalorgel Kredite in Höhe von insgesamt 60.000 € angeboten hätten. Dieser Betrag wurde in der öffentlichen Diskussion als feste Größe deklariert, mit der für die Instandsetzung kalkuliert werden könne.

Diese Angabe ist irreführend.

Nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung darf die Universität als Einrichtung des Landes Baden-Württemberg keine Kredite aufnehmen. Die in Rede stehenden Darlehen waren daher für die Hochschule weder annehmbar noch verwertbar.

Unterm Strich bleibt es dabei, dass selbst unter günstigsten Annahmen maximal rund 100.000 € für die Sanierung der Orgel zur Verfügung gestanden hätten. Dies ist ein respektabler Betrag, aber höchstens ein Drittel der für die Restaurierung und die Umbaumaßnahmen erforderlichen Summe.

Das Rektorat der Universität Tübingen hat sich seit 2012 wiederholt mit der Restaurierung der Festsaalorgel beschäftigt. Den Initiatoren ist dabei ausweislich der Protokolle klar und unmissverständlich kommuniziert worden, dass die Universität für die Sanierung keine eigenen Mittel einsetzen wird und dass keine weiteren Schritte in Richtung auf eine Sanierung unternommen werden, wenn es nicht gelingt, bis Ende 2016 rund 80 Prozent der Kosten einzuwerben. Dieses Ziel ist sehr deutlich verfehlt worden. In Anbetracht dieser Situation sah sich die Hochschulleitung gezwungen, das Projekt wegen unzureichender Finanzierung zu beenden.

Das Rektorat der Universität empfindet es als außerordentlich irritierend, wenn nun öffentlich der Eindruck erweckt wird, die Hochschulleitung torpediere ohne Not ein erfolgreiches Projekt bürgerschaftlichen Engagements. Der Vorwurf, die Entscheidung des Rektorats trage „Züge absolutistischen Herrschaftsgebarens“ kann in Anbetracht der vorliegenden Fakten nur als Unterstellung gewertet werden, die die Universität in aller Form zurückweist.

Mit Blick auf diese inhaltsleeren Anschuldigungen und die gegen die Universitätsleitung gerichtete Skandalisierungskampagne ist das Rektorat auch nicht mehr willens, weitere Gespräche mit den Initiatoren der Sammelaktion zu führen. Das Projekt ist abschließend gescheitert, selbst wenn der Universität in Zukunft weitere Spenden angeboten werden sollten.

Da die Sanierung der Festsaalorgel aus Sicht des Rektorats nicht mehr erwogen werden kann, ist zu prüfen, ob eingegangene Spendengelder zurückfließen können. Soweit dies nicht realisiert werden kann, ist nach der Abgabenordnung auch eine Umwidmung der Gelder möglich. Universitätsmusikdirektor Philipp Amelung und Kanzler Dr. Andreas Rothfuß haben zwischenzeitlich Einvernehmen darüber hergestellt, wie mit den Spenden in Höhe von rund 47.000 € verfahren werden soll.

Wir bedauern, dass es durch die notwendige Rückführung zu Unannehmlichkeiten für die Spender kommt. Wir verweisen aber darauf, dass das Rektorat bei den Initiatoren immer darauf bestanden hat, dass eine für die Universität unaufwändige Rückführung von Spenden im Falle des Scheiterns des Sanierungsprojekts gewährleistet sein muss.

Mit dem Universitätsbund e.V., bei dem die Orgelspenden in den vergangenen Jahren gesammelt und verwaltet wurden, ist vereinbart, dass sämtliche Spenden, die jetzt und in Zukunft noch eingehen, umgehend an die Spenderinnen und Spender zurückfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. Bernd Engler

Eberhard Karls Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Dr. Karl Guido Rijkhoek
Leitung
Antje Karbe
Pressereferentin
Telefon +49 7071 29-76789
Telefax +49 7071 29-5566
antje.karbe[at]uni-tuebingen.de

<link http: www.uni-tuebingen.de aktuelles external-link-new-window externen link in neuem>www.uni-tuebingen.de/aktuelles

Downloads

Zurück