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Der Universitätskanzler, der Theologieprofessor Jakob Heerbrand (1521-1600), wendet sich im Namen des nicht in Tübingen weilenden Rektors Herzogs August II. von Braunschweig-Lüneburg und in seinem eigenen Namen an die Vormünder eines straffällig gewordenen Studenten aus Erfurt.

Der Student David Lipsius ist wegen Faulheit, Ungehorsam und Leichtfertigkeit von der Universität Tübingen mehrfach verwarnt worden. Er hat große Schulden gemacht, die er nicht bezahlen konnte. In der Folge hat er sich mit dem Satan eingelassen und dies auch schriftlich so erklärt. Die Universität hat dies erfahren, Lipsius eingekerkert und ihn zu Buße und Reue aufgerufen. Lipsius bereut die Übertretungen und nimmt am Abendmahl teil. Bis eine Antwort von Lipsius' Erfurter Vormünder vorliegt, steht er unter Stubenarrest. Es ist ihm nur der Predigtbesuch erlaubt. Er soll sich in dieser Zeit dem Selbststudium widmen. Lipsius hat sich nicht an diese Anweisungen gehalten, sondern ist weiter in der Stadt herumgezogen und hat ein Verhalten wie zuvor an den Tag gelegt. Die Universität hat ihn erneut in den Karzer geworfen. Kurz danach hat die Universität eine Klage des Tübinger Kronenwirts erhalten. Dieser beschuldigte Lipsius, drei silberne Becher und mit Silber beschlagene Löffel entwendet zu haben. Die Universität hat daraufhin beschlossen, Lipsius der städtischen Gerichtsbarkeit zuzuführen und ihn von der Universität zu verweisen. Die Universität bittet Lipsius' Vormünder, bald persönlich aus Erfurt herzukommen oder einen Bevollmächtigten herzuschicken, um die Schulden des Mündels zu begleichen. Diese belaufen sich auf etwa 200 Gulden. Lipsius soll nach Erfurt überführt werden; dort sollen Mittel und Wege gefunden werden, ihn einer Besserung zuzuführen.

Niklaus Guck und Dietrich Ruel, Erfurter Vormünder des in Tübingen straffällig gewordenen Studenten David Lipsius, antworteten der Universität Tübingen am 4. Februar 1597 sehr freundlich und betroffen. Da die Eltern von David Lipsius verstorben sind, wenden sie sich an Caspar Leipzig, einen Verwandten, damit dieser die von Lipsius gemachten Schulden teilweise begleicht und teilweise eine Bürgschaft leistet. Im Gedenken an die verstorbenen Eltern möge Lipsius vor weiteren Strafen verschont werden.

Der Tübinger Universitätsrektor August II. von Braunschweig-Lüneburg und Kanzler Jakob Heerbrand an Niklaus Guck und Dietrich Ruel in Erfurt, Tübingen, 17. Januar 1597

Jakob Heerbrand, geb. 1521 in Giengen an der Brenz, gest. 1600 in Tübingen, studierte 1538-1543 Theologie in Wittenberg. 1543-1548 war er Diakon in Tübingen (Verlust der Stelle wegen des Interims). 1551-1556 war er Pfarrer und Spezialsuperintendent in Herrenberg. 1557-1598 wirkte er als Professor der Theologie an der Universität Tübingen und war mehrmals Rektor. Ab 1561 war er zugleich Stiftsdechant und Superattendent (Ephorus) des Tübinger Stifts; 1590 wurde er als Nachfolger von Jakob Andreae Kanzler der Universität Tübingen und Stiftspropst.

Jakob Andreae, geb. 1528 in Waiblingen, gest. 1590 in Tübingen, studierte 1541-1545 Theologie in Tübingen. 1546-1548 war er Diakon in Stuttgart (Verlust der Stelle wegen des Interims), 1548-1553 hielt er sich in Tübingen auf. 1553 wurde er zum Generalsuperintendenten in Göppingen berufen und wurde ab diesem Zeitpunkt theologischer Berater des Herzogs Christoph von Württemberg. 1562 wurde er Kanzler und Professor der Theologie an der Universität Tübingen und zugleich Stiftspropst. Er bestätigte sich als Visitator, kirchenorganisatorisch und streitschlichtend in Reichsstädten und Territorien im Südwesten, später auch in ganz Deutschland (z. B. 1568 im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und 1576-1580 in Kursachsen) und nahm im Auftrag des Herzogs an zahlreichen Reichstagen und Religionsgesprächen teil. Er unternahm im Bemühen um eine lutherische Einigung (Konkordienformel 1577) ausgedehnte Reisen.

 

Seit 1. Januar 2017 führt die Heidelberger Akademie der Wissenschaften das Forschungsvorhaben „Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550-1620)“ durch. Geplant ist die vollständige Erfassung aller Briefe der führenden Theologen der südwestdeutschen Territorien Württem­berg, Kurpfalz und Straßburg. Es handelt sich wohl um ca. 35.000 Briefe, die in einer Datenbank verzeichnet, zum Teil aber auch ediert werden. Zu den wichtigsten Fundorten gehören Bestände der Universitätsbibliothek Tübingen, des Evangelischen Stifts und des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Aus diesem Grund werden erste Ergebnisse der Projektarbeiten im Rahmen dieser Veranstaltung präsentiert. Neben der Skizzierung des Vorhabens wird exemplarisch die Erfassung, Dokumentation und Edition einiger interessanter Briefe vorgestellt. Kaum bekannt ist bisher der für die frühneuzeitliche Geschichte außerordentlich wichtige, überregionale Briefwechsel des langjährigen Tübinger Universitäts­kanzlers Jakob Andreae. Auch das Werk des ansonsten gut erforschten Reformators Johannes Brenz erscheint in mancher Hinsicht in neuem Licht.