Institute of Education

FAQ´s zum Erweiterungsfach Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudium

  • Welche Veranstaltungen muss ich in welchem Semester besuchen?

Bitte lesen Sie sich die Ausführungen zu Erziehungswissenschaft als Studienfach und das Modulhandbuch für Erziehungswissenschaft als 1./2. Hauptfach im Studium für das Lehramt an Gymnasien oder als Fach einer Erweiterungsprüfung (Haupt- oder Beifachanforderungen) durch. Sie finden dort die notwendigen Informationen.

  • Wann und wie melde ich mich für Lehrveranstaltungen des Instituts für Erziehungswissenschaft an?

Anmeldungen für Lehrveranstaltungen des Instituts für Erziehungswissenschaft sind grundsätzlich nur über Campus möglich. Ausnahmen sind nur in besonderen und nachzuweisenden Fällen möglich, beispielsweise dann, wenn wegen eines Hochschulwechsels oder eines Krankenhausaufenthaltes eine Anmeldung im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich war.
Bitte beachten Sie, dass verschiedene Vorlesungen und Seminare unterschiedliche und verpflichtende Anmeldezeiträume haben. Es unterscheiden sich insbesondere die Anmeldemodalitäten für Vorlesungen und für Seminare und auch für Veranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums vs. des Bachelor- und Master-Studienganges.

  • Bei mir gibt es eine zeitliche Überschneidung von Lehrveranstaltungen verschiedener Fächer. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen?

Hier gibt es keine allgemein gültige Empfehlung. Häufig bieten Fächer mit vielen Studierenden mehrere gleichwertige Lehrveranstaltungen an, so dass Sie dort unter Umständen leicht wechseln können. Wenn Sie im Fach Erziehungswissenschaft den im Modulhandbuch vorgesehenen Studienverlauf nicht einhalten können, so achten Sie bitte darauf, dass einige Lehrveranstaltungen nur einmal pro Jahr oder noch seltener angeboten werden.

  • Muss ich das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BWBS) auch belegen?

Ja, das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium ist Pflicht für alle Lehramtsstudierenden. Studierende, die Erziehungswissenschaft als Erweiterungsprüfungsfach wählen, können sich aber die Lehrveranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums in vollem Umfang auf das Studium des Faches Erziehungswissenschaft anrechnen lassen (sowohl bei Hauptfach- als auch bei Beifachanforderungen).

  • Ich werde ein Semester im Ausland verbringen. Kann ich dort Lehrveranstaltungen besuchen und mir für das Fachstudium Erziehungswissenschaft anrechnen lassen?

Anrechnungen sind in diesem Fall prinzipiell möglich, müssen aber abgeklärt werden. Wichtig ist hier insbesondere die Frage der inhaltlichen Passung.

  • Ich habe in einem früheren Studium an einer anderen Universität bereits erziehungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen belegt. Kann ich mir diese für das Fachstudium Erziehungswissenschaft anrechnen lassen?

Prinzipiell sind Anrechnungen in diesem Fall möglich. Ob in einem konkreten Fall Lehrveranstaltungen angerechnet werden können, hängt u.a. von den Inhalten der jeweiligen Lehrveranstaltungen ab und auch von der Frage, wie lange der Besuch dieser Lehrveranstaltungen zurückliegt. Anrechnungen werden von der Studienberaterin für das Fach Erziehungswissenschaft im Lehramt am Institut für Erziehungswissenschaft (Abteilung Schulpädagogik) (britta.kohlerspam prevention@uni-tuebingen.de) nach Prüfung der Unterlagen vorgenommen.

  • Kann ich meine Wissenschaftliche Arbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Erziehungswissenschaft schreiben?

Ja, dies ist möglich. Bei Erziehungswissenschaft als Fach einer Erweiterungsprüfung (Hauptfach- oder Beifachanforderungen) müssen allerdings alle Module absolviert sein, bevor die Wissenschaftliche Arbeit angemeldet wird.

  • Welche Vorteile bringt ein Studium des Faches Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudium mit sich?

Ein Studium des Faches Erziehungswissenschaft im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Universität Tübingen bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Lehramtsstudiengang an einer Universität mit einem hohen erziehungswissenschaftlichen Anteil zu studieren, ermöglicht Ihnen also ein Fächerstudium auf universitärem Niveau und für Ihre Unterrichtstätigkeit am Gymnasium und qualifiziert Sie zugleich in vertiefter Weise im pädagogischen Bereich. Einen ersten Einblick in berufliche Perspektiven und Handlungsfelder gibt Ihnen der Flyer Das Studienfach Erziehungswissenschaft als Fach im Studium für das Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen) mit Haupt- oder Beifachanforderungen.
In Baden-Württemberg ist Erziehungswissenschaft kein Schulfach am Gymnasium und kann somit dort nicht unterrichtet werden (möglich ist dies aber beispielsweise in Nordrhein-Westfalen). Sie erwerben jedoch (sowohl bei Hauptfach- als auch bei Beifachanforderungen) (mindestens für das Regierungspräsidium Tübingen) die Lehrbefähigung für den Kurs Psychologie in der Oberstufe in Baden-Württemberg.

  • Kann ich mit dem Fach Erziehungswissenschaft auch am sozialwissenschaftlichen Gymnasium unterrichten?

Nein, dies ist nicht vorgesehen. Wenn Sie Sozialpädagogik/Pädagogik am beruflichen Gymnasium unterrichten möchten, so informieren Sie sich bitte über den Staatsexamensstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen):

http://www.erziehungswissenschaft.uni-tuebingen.de/studium-und-lehre/berufliches-lehramt.html

  • In welcher Fächerkombination kann ich das Fach Erziehungswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen studieren?

Das Fach Erziehungswissenschaft kann nur in einer Drei-Fächer-Kombination studiert werden. Mit Blick auf den späteren (flexiblen) Einsatz an Schulen wird empfohlen, die beiden anderen Fächer auf Hauptfachniveau zu studieren und/oder mindestens ein Fach zu wählen, das in der Schule als Hauptfach unterrichtet wird. Zu bedenken ist schließlich, dass ein Fach, das nur auf Beifachniveau studiert wird, später nur in der Unter- und Mittelstufe, nicht aber in der Oberstufe unterrichtet werden kann.

  • Kann Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudium mit Hauptfach- oder mit Beifachanforderungen studiert werden?

Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudium kann als erstes oder zweites Hauptfach oder als drittes Fach und damit als Fach einer Erweiterungsprüfung studiert werden. Im Falle des Erweiterungsprüfungsfaches ist ein Studium mit Hauptfach- oder mit Beifachanforderungen möglich.

  • Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für Hauptfach- oder für Beifachanforderungen?

Eine Entscheidung, ob Hauptfach- oder Beifachanforderungen gewählt werden sollen, kann nur bei Erziehungswissenschaft als Fach einer Erweiterungsprüfung getroffen werden. Hier gilt dann, dass das Studium mit Hauptfachanforderungen (4 Semester Regelstudienzeit) etwas umfangreicher als das Studium mit Beifachanforderungen (3 Semester Regelstudienzeit) ist. Wird Erziehungswissenschaft als Beifach studiert, kann es nicht in der Oberstufe des Gymnasiums als Schulfach unterrichtet werden. Diese Möglichkeit, Erziehungswissenschaft als Fach an allgemein bildenden Gymnasien zu unterrichten, besteht aber auch nur in wenigen Bundesländern, z. B. in Nordrhein-Westfalen (nicht in Baden-Württemberg). Die Zusatzqualifikation Psychologie, die (mindestens) für das Regierungspräsidium Tübingen die Lehrbefähigung für den Kurs Psychologie in der Kursstufe des Gymnasiums in Baden-Württemberg beinhaltet, wird sowohl beim Hauptfach- als auch beim Beifachstudium erworben. Für eine Lehrtätigkeit am Staatlichen Seminar für Lehrerbildung, d. h. für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren, ist ein Studium mit Hauptfachanforderungen wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

  • Empfiehlt sich das Studium von Erziehungswissenschaft eher als Hauptfach oder als Fach einer Erweiterungsprüfung?

Ob Erziehungswissenschaft als erstes oder zweites Hauptfach oder als drittes Fach und damit als Fach einer Erweiterungsprüfung gewählt wird, ist zunächst einmal eine Frage des Studienverlaufs, da das dritte Fach frühestens im dritten Semester begonnen werden kann. Außerdem ist es beim Erweiterungsprüfungsfach möglich, nur mit Beifachanforderungen zu studieren und sich das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium in vollem Umfang auf das Fachstudium anrechnen zu lassen. Dadurch kann der Studienumfang erheblich reduziert werden.

  • In welchem Semester kann ich frühestens bzw. spätestens mit dem Studium von Erziehungswissenschaft als erstes oder zweites Hauptfach oder als Erweiterungsprüfungsfach beginnen?

Als erstes oder zweites Hauptfach wird Erziehungswissenschaft von Studienbeginn an belegt. Ein Wechsel zu diesem Fach im späteren Studium ist unter bestimmten Bedingungen möglich, unterliegt dann jedoch den üblichen Anforderungen an einen Fachwechsel. Erziehungswissenschaft als Fach einer Erweiterungsprüfung kann immer zum Wintersemester eines Studienjahres im ersten Fachsemester begonnen werden. In einem höheren Fachsemester kann auch zum Sommersemester begonnen werden, sofern anrechenbare Studienleistungen vorliegen und Studienplätze in einem höheren Fachsemester zur Verfügung stehen. Eine fristgerechte Bewerbung ist erforderlich (zum Wintersemester bis zum 15.07. und zum Sommersemester bis zum 15.01.). In welches höhere Fachsemester eine Einstufung erfolgen kann, richtet sich nach der Anzahl der anrechenbaren Studienleistungen in Erziehungswissenschaft. Die Anrechnung und Beratung erfolgt durch die Studienfachberatung Erziehungswissenschaft (Abteilung Schulpädagogik), die Höherstufung durch die Geschäftsführung des Instituts für Erziehungswissenschaft.

  • Wie viele Semester sind für das Studium des Faches Erziehungswissenschaft vorgesehen?

Für Erziehungswissenschaft als erstes oder zweites Hauptfach ist eine Regelstudienzeit von zehn Semestern vorgesehen. Das Studium von Erziehungswissenschaft als Fach einer Erweiterungsprüfung ist beim Hauptfach mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern und beim Beifach mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern belegt.

  • Was muss ich beachten, wenn ich meine Wissenschaftliche Arbeit (Zulassungsarbeit) im Fach Erziehungswissenschaft schreiben möchte?

Der Besuch eines vorbereitenden Kolloquiums zur Wissenschaftlichen Arbeit ist verpflichtend.
Weitere Informationen zur Wissenschaftlichen Arbeit („Zulassungsarbeit“) finden Sie hier.

  • Welche Voraussetzungen benötige ich für einen Studienplatz im Fach Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudium (Abschluss Staatsexamen)?

Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie das Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss. Wenn mehr Bewerbungen vorliegen als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Über dieses Auswahlverfahren können Sie sich auf der Homepage des Instituts informieren. Sie finden dort auch Hinweise zum Bonusnotensystem ("Verbesserung" der Abiturnote z.B. durch berufliche Tätigkeiten in sozialen Bereichen).

  • Wann und wo kann ich mich um einen Studienplatz bewerben?

In allen erziehungswissenschaftlichen Studiengängen ist der Studienbeginn nur zum jeweiligen Wintersemester möglich. Bewerbungsfrist für das Hauptfach Erziehungswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen und das Erweiterungsprüfungsfach Erziehungswissenschaft ist immer der 15. Juli. Die nötigen Bewerbungsunterlagen und Informationsblätter erhalten Sie ab Mai des entsprechenden Jahres bei der Universität Tübingen, Abteilung für Studentenangelegenheiten, Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen. (http://www.uni-tuebingen.de/studentensekretariat/download.html). Eine Bewerbung ist auch für Studierende erforderlich, die schon an der Universität Tübingen eingeschrieben sind.

  • Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?

Alle Studiengänge der Erziehungswissenschaft sind zulassungsbeschränkt. Über das Auswahlverfahren wird spätestens im Mai auf der Homepage und über die Bewerbungsunterlagen informiert werden.

  • Gilt die Zulassungsbeschränkung in gleicher Weise, wenn ich schon ein Studium abgeschlossen habe?

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Erststudium gibt es einen besonderen Korridor und spezielle Formulare, die beim Studierendensekretariat zu erfragen sind.

  • Wo kann ich mich bezüglich allgemeiner Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren beraten lassen?

Allgemeine Studienberatung wird vom Akademischen Beratungszentrum (Wilhelmstraße 11 und Auf der Morgenstelle) angeboten: http://www.uni-tuebingen.de/abz
Informationen speziell zum Lehramtsstudium erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung der Universität Tübingen: http://www.zfl.uni-tuebingen.de/
Beratung zum Fach Erziehungswissenschaft im Lehramt (allgemein bildendes Gymnasium) erhalten Sie bei britta.kohlerspam prevention@uni-tuebingen.de

  • Muss ich als internationale StudienbewerberIn etwas Besonderes beachten?

Internationale Studierende wenden sich bei Fragen zur Bewerbung bitte an die Zulassungsstelle für ausländische Studierende: http://www.uni-tuebingen.de/ABZ
Bewerbungsformulare erhalten Sie unter: http://www.uni-tuebingen.de/abz/abzinfo/Auslinfo/Zulassung_deutsch.pdf
StudieninteressentInnen, die nicht aus EU Staaten stammen, müssen nicht am Auswahlverfahren teilnehmen, sondern werden im Rahmen einer Sonderquote zugelassen.

  • Kann ich mir den Studiengang vor Ort anschauen?

Wir begrüßen die Bereitschaft, vorab das geplante Studienfach/den geplanten Studiengang durch persönliche Anschauung kennen zu lernen, sehr und empfehlen Ihnen daher das von der Universität angebotene „Schnupperstudium“. In dessen Rahmen ist es möglich, an Lehrveranstaltungen einzelner Studiengänge teilzunehmen. Geeignete Veranstaltungen, die für die Teilnahme offen sind, werden jedes Semester von VertreterInnen der jeweiligen Fächer genannt und sind unter dem folgenden Link einzusehen:
http://www.uni-tuebingen.de/schnupperstudium
Eine weitere Möglichkeit, einen Einblick ins Studium der Erziehungswissenschaft zu bekommen, besteht darin, Videoaufzeichnungen ausgewählter Vorlesungen auf dem per Internet zugänglichen Multimediaserver TIMMS der Universität Tübingen anzuschauen, beispielweise die Vorlesung „Einführung in die Erziehungswissenschaft“ unter: http://timms.uni-tuebingen.de/

Gegebenenfalls kann in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten/der jeweiligen Dozentin auch der Besuch einzelner, besonders interessierender Veranstaltungen vereinbart werden.
Interessentinnen und Interessenten empfehlen wir außerdem den jährlich einmal (in der Regel im November) stattfindenden Studientag für Abiturientinnen und Abiturienten. Informationen hierzu erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung: http://www.zfl.uni-tuebingen.de/