Uni-Tübingen

Amtliche Beglaubigung

Bei der Einschreibung müssen Sie die Kopie einer Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Form vorlegen.

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Dienststelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen: Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Banken u. ä.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, die Unterschrift der beglaubigenden Person und einen deutlich lesbaren Abdruck des Dienstsiegels, enthalten. Ein einfacher Anschriftenstempel genügt nicht.
Normalerweise erhalten Sie amtlich beglaubigte Kopien vom Original bei Ihrer Gemeindeverwaltung. In der Universitätsstadt Tübingen ist hierfür der Bürgerdienst zuständig:

Kontaktdaten und Öffnungszeiten (Stand 01.09.2017)
Universitätsstadt Tübingen
Bürgeramt

Schmiedtorstraße 4
D-72070 Tübingen

Email: buergeramtspam prevention@tuebingen.de
Telefon 07071 204 2020
Telefax 07071 204 2222

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag je 7.30-12.30 Uhr
Dienstag 7.30-18 Uhr
Donnerstag 7.30-16.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00-16.00 Uhr
Freitag 8.00-13.00 Uhr

Weitere Informationen im Internet unter www.tuebingen.de .