Uni-Tübingen

Hochschulzugangsberechtigung

Allgemeine Informationen

Bei der Einschreibung müssen Sie die Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (normalerweise Abiturzeugnis bzw. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife) in amtlich beglaubigter Form (bei Fachhochschulabsolventen: Zeugnis der Fachhochschulreife und Diplomurkunde) vorlegen. Für die Bewerbung reichen einfache unbeglaubigte Kopien aus. Detaillierte Regelung zur Durchschnittsnote enthält Anlage 2 Hochschulvergabeverordnung. Wenn die Hochschulzugangsberechtigung zur Aufnahme des im Zulassungsbescheid genannten Studienganges in Baden-Württemberg nicht ausreicht, muss die Immatrikulation verweigert werden. Dies kann der Fall sein, wenn die Zulassung auf einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife beruht, die Zulassung jedoch für einen Studiengang ausgesprochen wurde, für den man die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung benötigt.

Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife bzw. fachgebundener Hochschulreife

Wer über eine in Baden-Württemberg anerkannte Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife verfügt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt, kann über das erfolgreiche Ablegen einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für einen Bachelorstudiengang erwerben.

Deutsche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Für deutsche Bewerber/innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen (z. B. ausländisches Abitur, Baccalaureate Diploma) gelten besondere Regelungen.

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Alle relevanten Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Meister und vergleichbar Fortgebildete sowie Gesellen mit Berufserfahrung) haben wir hier zusammengefasst.