Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2017: Studium und Lehre

Rechtswissenschaften: Tübingen verteidigt Titel beim International Roman Law Moot Court

Armin Hesselschwerdt als bester Redner des Wettbewerbes ausgezeichnet

Beim International Roman Law Moot Court, der vom 4. bis 7. April 2017 in Trier stattfand, hat das Team der Universität Tübingen erfolgreich seinen Titel verteidigt – ein Novum in der zehnjährigen Geschichte des Wettbewerbs. Philipp Haußer, Doreen Emde, Armin Hesselschwerdt und Svenja Haussmann sahen sich hohen Erwartungen ausgesetzt, hatte doch das Tübinger Team bereits beim Moot Court 2016 in Wien den ersten Platz geholt.

Diesen Erwartungen wurden die Studierenden gerecht: Als Anwälte traten sie in einem fiktiven justinianischen Zivilprozess gegen Teams der Universitäten Athen, Cambridge, Liège, Neapel, Oxford, Wien und der gastgebenden Universität Trier an und hielten ihr Plädoyer in englischer Sprache: Sie konnten die Vorrunden gegen Athen, Neapel und Liège für sich entscheiden und zogen als Gruppenerste in das Halbfinale ein. Wichtig waren dabei souveränes Auftreten und rhetorisches Geschick wie auch detaillierte Kenntnis der rechtlichen Probleme: Es ging unter anderem um den deutschen Lehrbuchklassiker der Trierer Weinversteigerung, das aktuelle Problem des sogenannten „shill bidding“ bei Auktionen und den alten Konflikt zwischen dem erklärten letzten Willen einer Verstorbenen und der notwendigen Form eines Testaments. Die juristischen Aspekte des Falles hatten die Studierenden im Rahmen der Vorbereitung ab Mitte Januar erarbeitet, das Auftreten vor Gericht bei Probeverhandlungen intensiv geübt – mit Begleitung durch die Teambetreuer Professor Thomas Finkenauer, M.A. (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht) und Sebastian Schneider sowie ehemalige Moot Court-Teilnehmern als Proberichterinnen und Proberichtern.

Im Halbfinale trafen die Tübinger Klägervertreter Philipp Haußer und Doreen Emde auf Beklagtenvertreter aus Oxford. Auch diese Verhandlung konnten die Tübinger für sich entscheiden, so dass sie am nächsten Tag im Finale auf das Team aus Cambridge trafen – die gleiche Konstellation wie 2016. Im spannenden Finale im kurfürstlichen Palast sah sich Philipp Haußer als erster Klägervertreter kritischen Nachfragen der fünf Richter ausgesetzt. Die Beklagtenvertreter aus Cambridge konnten sich trotz ihres Vorteils als Muttersprachler gegen die profunde Argumentation von Doreen Emde als zweiter Klägervertreterin und gegen die rhetorischen Fähigkeiten, die Philipp Haußer im rebuttal – der Erwiderung der Kläger auf den Beklagtenvortrag – an den Tag legte, nicht durchsetzen.

Beim abschließenden Dinner, bei dem ein Abendessen nach dem überlieferten römischen Kochbuch des Marcus Gavius Apicius serviert wurde, fand schließlich die Preisverleihung statt, bei der das Team aus Tübingen nicht nur den Siegerpreis erhielt, sondern außerdem Armin Hesselschwerdt als bester Redner des Wettbewerbes und Doreen Emde als drittbeste Rednerin ausgezeichnet wurden.

Im Internet: www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/finkenauer/romanlawmootcourt

Sebastian Schneider