Der Universitätsrat ist eines der Organe der Universität Tübingen. Er trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat besteht aus sieben externen und vier internen Mitgliedern.
Vorsitzender: Bernhard Sibold
Stellvertreterin: Professorin Dr. Irmgard Männlein
7 externe Mitglieder
4 interne Mitglieder
Amtszeit: 1. Oktober 2024 bis 30. September 2027
Gemäß § 20 Abs. 9 LHG bildet der Universitätsrat einen Personalausschuss, der über Funktionsleistungsbezüge entscheidet. Die Mitglieder sind:
Judith Weishaupt
Tel. 29-7 64 79,
Steffi Stoll
Tel. 29-7 26 46
universitaetsratspam prevention@uni-tuebingen.de
Tagesordnungen seit November 2015 (Intranet)
Beschlüsse seit Januar 2011 (Intranet)
Rechenschaftsberichte (Intranet)
Tilman Todenhöfer starb am 9. Januar im Alter von 81 Jahren. Die Universität Tübingen war mit dem Juristen seit bald 25 Jahren eng verbunden.
Die Universität Tübingen trauert um ihren Ehrensenator Tilman Todenhöfer, der bis zum Jahr 2009 als Vorsitzender den Universitätsrat leitete.