Institut für Kriminologie

Der NSU-Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag: eine Bilanz aus erster Hand

Nach einleitenden Worten von Prof. Dr. Kinzig stellte der Referent, MdL Wolfgang Drexler, stv. Präsident des baden-württembergischen Landtags, vor einem breiten Publikum in der Universität Tübingen die wichtigsten Themenfelder des NSU-Untersuchungsausschusses vor. Aufgabe des Ausschusses war es, Fehler und Versäumnisse bei der Aufklärung des Mordanschlags in Heilbronn, u.a. auf die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter und Fehler in der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden im Zusammenhang mit den NSU-Taten in Baden-Württemberg zu analysieren. Die Vorfälle sollten aufgearbeitet und Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Gremien des Bundes und des Landes gegeben werden. Drexler berichtete, dass parteipolitische Streitigkeiten hinter die Aufklärungsarbeit zurückgetreten seien, was auch im Sinne der Angehörigen der Opfer gewesen sei. In 39 Sitzungen wurden 136 Zeugen und 18 Sachverständige vernommen sowie circa 500.000 Seiten Akten ausgewertet – die Arbeit des Ausschusses mündete in einen 1000-seitigen Abschlussbericht, der demnächst veröffentlicht werden soll.

Anhand einer Videosequenz des SWR zum Mordanschlag in Heilbronn erläuterte Drexler die Feststellung des Ausschusses, dass an der Täterschaft der NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in diesem Fall keine Zweifel bestünden. Offen sei geblieben, ob es weitere Tatbeteiligte gegeben habe. Rassistische Strukturen innerhalb der baden-württembergischen Ermittlungsbehörden seien nicht festgestellt worden – allerdings kritisierte der Referent mit deutlichen Worten die mangelhafte Ermittlungstätigkeit der baden-württembergischen Behörden. So seien rechtsradikale Tathintergründe nicht hinreichend berücksichtigt worden. Sodann eröffnete der Vortragende eine erste Diskussionsrunde. Thematisiert wurde insbesondere ein etwaiger Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Ermittlungsbehörden und die mit dem Untersuchungsausschuss verbundenen Kosten, die sich auf über 1,1 Mio. Euro beliefen.

Eine nächste Videosequenz zeigte den Fall des Aussteigers Florian Heilig, der in Bad Cannstatt am Tag seiner polizeilichen Vernehmung in seinem Auto verbrannte. Drexler stellte die mangelhaften Ermittlungen der Polizei heraus und berichtete, dass zentrale Beweismittel übersehen worden seien. Der Ausschuss geht jedoch, wie auch die Staatsanwaltschaft, von einem Suizid von Florian Heilig aus.

Gegenstand der weiteren Debatte waren insbesondere die Rolle des sog. Ku-Klux-Klans und sein baden-württembergischer Ableger, dem auch der Dienstvorgesetzte der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter und drei weitere Polizeibeamte Baden-Württembergs angehört hätten. Disziplinarrechtliche Konsequenzen seien bei allen betroffenen Beamten ausgeblieben. Ein Bezug der Mitgliedschaft der Beamten zum Mordfall Kiesewetter habe jedoch nicht nachgewiesen werden können.

Der Referent schloss mit dem Hinweis, dass es Zeit sei für eine neue Fehlerkultur: Fehler sollten künftig benannt und dann auch abgestellt werden.