Uni-Tübingen

Tübinger Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen

Die Universität Tübingen ist eine der führenden europäischen Universitäten mit Forschungsschwerpunkten in den Bereichen Biologie, Medizin, Neurowissenschaften und Pharmakologie. Mit den Ergebnissen ihrer Arbeit möchte sie grundlegende Erkenntnisse über biologische Prozesse voranbringen, Krankheiten bekämpfen und bessere Behandlungsmethoden entwickeln helfen.

Die Universität Tübingen ist der Überzeugung, dass nur die freie Forschung die medizinischen Herausforderungen der Gegenwart meistern kann. Dazu gehört das profunde Verständnis des menschlichen Organismus und der zugrundeliegenden Mechanismen in biologischen Systemen ebenso wie die Identifizierung und Erforschung neuer Wirkstoffe und innovativer Behandlungsmethoden.

Neue Wirkstoffe, neue Therapien und innovative Operationsmethoden müssen wirkungsvoll, nutzbringend und sicher sein. Dazu verpflichten uns Recht und Gesetz. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen Forscherinnen und Forscher der Universität Tübingen die jeweils effektivsten und angemessensten Forschungs- und Untersuchungsmethoden ein. Aus wissenschaftlicher Sicht sind dabei Tierversuche vielfach die einzige Möglichkeit, mit der sich die oben genannten Ziele erreichen lassen. Auch die grundlegenden Mechanismen der Funktion lebender Organismen können aufgrund der komplexen Zusammenhänge vielfach nur an intakten Versuchstieren untersucht werden. Daher wird der Einsatz von Versuchstieren auf absehbare Zeit ein wesentlicher Bestandteil der biomedizinischen und biologischen Forschung und Entwicklung sein.

Wesentlicher Erkenntnisgewinn

Wir führen Tierversuche nur dann durch, wenn wir einen wesentlichen Erkenntnisgewinn erwarten. Wir planen alle Tierversuche sorgfältig und prüfen gleichzeitig, ob das Versuchsergebnis nicht auch durch andere Methoden als den Tierversuch erreicht werden kann. So stellen wir sicher, dass nur unerlässliche Tierversuche durchgeführt werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Universität Tübingen Tierversuche durchführen, müssen über Fachkenntnisse in Tierschutz und Versuchstierkunde verfügen. Die Universität bietet dazu regelmäßig Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.

Tierarten

Für einen Versuch wählen wir jeweils die Tierart aus, die für den Versuchszweck am besten geeignet ist. Das bedeutet, dass wir immer die am wenigsten hoch entwickelte Spezies einsetzen, die im Tierversuch verlässliche, aussagekräftige Ergebnisse liefert. Zudem berücksichtigen wir bei der Wahl der eingesetzten Tierart insbesondere die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen. Für besonders komplexe Fragestellungen ist vor diesem Hintergrund auch der Einsatz von hochentwickelten Versuchstieren unumgänglich.

Ersatzmethoden

Forscherinnen und Forscher der Universität Tübingen engagieren sich bei der Entwicklung und dem Einsatz von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch. Diese Methoden können dazu beitragen, den Einsatz von Versuchstieren zu reduzieren. Sie können die Tierversuche in der biomedizinischen Grundlagenforschung ebenso wie in der angewandten klinischen Forschung jedoch auf absehbare Zeit nicht vollständig ersetzen. Dennoch verlangt die Universität Tübingen im Sinne des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine), den Einsatz von Versuchstieren so gering wie möglich zu halten und Ersatz- und Ergänzungsmethoden einzusetzen, wo immer dies sinnvoll möglich ist.

Zahl der Versuchstiere

Ein wichtiges Ziel ist es, die Zahl der Versuchstiere so klein wie möglich zu halten. Deshalb prüfen wir bei jedem Tierversuch sehr sorgfältig, ob das Versuchsziel auch mit weniger Tieren erreicht und dennoch die wissenschaftliche Aussagekraft der Daten gewährleistet werden kann. Wir berichten unsere Versuchstierzahlen jährlich an die Behörden und veröffentlichen sie auf unserer Internetseite zu Tierversuchen. Die Herkunft unserer Versuchstiere ist immer eindeutig nachweisbar.

Tierhaltung und Tierbetreuung

Wir halten die Versuchstiere unter fachgemäßen Bedingungen und behandeln sie respektvoll. Dabei werden alle regionalen, nationalen und europäischen Gesetze und Vorschriften eingehalten. Das Umfeld der Tiere gestalten wir möglichst artgerecht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Es wird nur ausgebildetes und qualifiziertes Personal zur Pflege der Versuchstiere eingesetzt. Unsere Versuchstiere werden zudem von Tierärzten gesundheitlich betreut, die für diesen Zweck Zusatzqualifikationen haben und sich ständig bezüglich besonderer medizinischer Bedürfnisse von Versuchstieren fortbilden. Auch materiell sind die Tierärzte mindestens so ausgestattet wie gute tierärztliche Praxen. Die Tierärzte sind ebenso wie die Tierschutzbeauftragten selbst nicht als Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler an den Tierversuchen beteiligt.

Belastung der Versuchstiere

Wir halten die Belastung der Tiere im Versuch so niedrig wie möglich und setzen kein Versuchstier unnötigen Belastungen aus. Für unsere Studien definieren wir tierschutzgerechte Endpunkte und Abbruchkriterien, bei denen die Tiere aus dem Versuch genommen werden müssen. Eine Misshandlung von Tieren wird nicht toleriert und hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen. Für den Fall, dass Versuchstiere nach dem Versuch getötet werden müssen, geschieht dies schonend und mit tiermedizinisch anerkannten Methoden.

Überwachung

Forscherinnen und Forscher der Universität Tübingen arbeiten auf der Grundlage nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien. Dementsprechend sind unsere Forscherinnen und Forscher aufgefordert, ethische Grundsätze zur Abwägung der Notwendigkeit von Tierversuchen zu befolgen. Die Überwachung aller rechtlichen, ethischen und versuchstierkundlichen Standards erfolgt intern durch die Tierschutzbeauftragten. Die Tierschutzbeauftragten sind selbst nicht wissenschaftlich an den jeweiligen Tierversuchen beteiligt, in Bezug auf ihre Tätigkeit weisungsfrei und berichten direkt an die Universitätsleitung. Darüber hinaus verfügt die Universität Tübingen über einen Tierschutzausschuss, welcher die Tierschutzbeauftragten bei ihrer Arbeit unterstützt und aus Verantwortlichen für die Tierpflege und -haltung, Fakultätsvertretern sowie den Tierschutzbeauftragten und Tierärzten besteht. Der Ausschuss wirkt unter anderem bei der Festlegung von Arbeitsabläufen mit, die das Wohlergehen der Tiere und deren Überwachung betreffen. Unsere Einrichtungen werden zudem regelmäßig durch Amtsveterinäre kontrolliert.

Einhaltung der Grundsätze

Wir legen größten Wert darauf, dass diese Grundsätze eingehalten werden, und fördern daher eine offene Kommunikation. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist zum Wohl der Versuchstiere aufgefordert, persönliche Bedenken zu äußern und auf eventuelle Mängel in Haltung und Pflege der Tiere und im Umgang mit ihnen aufmerksam zu machen. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter wird zu Tierversuchen gezwungen. Wir respektieren, wenn jemand aus religiösen oder Gewissensgründen heraus Tierversuche ablehnt.

Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter wird diskriminiert oder benachteiligt, weil er die Tierschutzbeauftragten auf Bedenken, Mängel oder Verstöße in Bezug auf Vorschriften zur Haltung, Pflege und Verwendung von Versuchstieren aufmerksam gemacht hat.

Flyer "Tübinger Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen"