Unfallversicherung
Studierende der Hochschulen in Baden-Württemberg sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich versichert, d. h. Studierende sind während Lehrveranstaltungen sowie auf dem Weg von und zur Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (Körperschäden, keine Sachschäden).
Für de Bearbeitung von Unfallmeldungen ist das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zuständig
Mehr Informationen zu den versicherten Tätigkeiten unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/hochschule
Bei Fragen rund um den Unfallversicherungsschutz steht die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie bitte direkt mit der UKBW Kontakt auf: https://www.ukbw.de/ueber-uns/kontakt
Ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung hat das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim eine weitergehende studentische Unfallversicherung abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.