Die Abteilung Arbeitssicherheit berät die Mitglieder der Universität im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung.
Hierzu stehen den Einrichtungen der Universität neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit weitere Spezialisten, z.B. für Gefahrstoffe und Biostoffe zur Verfügung.
Nichtheimische Spinnen an der Universität Tübingen
Aus gegebenen Anlass möchten wir auch hier darüber informieren, dass es in an der Universität Tübingen auf der Morgenstelle und in der Hölderlinstr. 12 vermehrt eine hier nicht heimische Spinnenart gesichtet wurde. Unsere Abteilung unterstütz zusammen mit weiteren Experten die Universitätsleitung sowie die Führungskräfte und Verantwortlichen. Ein Biss der Spinne ist extrem unwahrscheinlich, dennoch sind ein paar Dinge zu beachten. Eine zentrale Seite informiert hierüber und unter unserer Rubrik Betriebsanweisungen - Unterweisungen finden Sie Vorlagen um für die Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Unfallversichert auf Betriebsfeiern und -ausflügen
Bei der Teilnahme an Weihnachtsfeiern, Sommerfesten, Betriebsausflügen und anderen betrieblichen Feiern sind Sie in der Regel über die Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert. Ebenso auf den Wegen zur Feier und nach Hause. Folgende Randbedingungen müssen dafür erfüllt sein:
Ziele der betrieblichen Feier: Stärkung des Betriebsklimas und Förderung der Verbundenheit der Beschäftigten untereinander.
Feier muss vom Arbeitgeber oder in seinem Auftrag organisiert sein (Arbeitgeber = Universität oder Fachbereich oder Institut oder Arbeitsgruppe oder Dezernat oder Abteilung).
Feier muss für alle Beschäftigten des betreffenden Bereichs offenstehen.
Leitung oder eine von ihr beauftragte Person nimmt an der betrieblichen Feier teil.
Versicherungsschutz endet mit dem Ende des offiziellen Teils oder wenn der Großteil der Teilnehmenden die Veranstaltung schon verlassen hat.
Haben Sie auf einer betrieblichen Feier, dem Weg dorthin oder nach Hause einen Unfall, beachten Sie bitte die Informationen unter Arbeitsunfall.
Kein Versicherungsschutz besteht:
für Gäste (z.B. ehemalige Mitarbeitende, Familienangehörige)
für Aktivitäten mit sportlichem oder gefährlichem Charakter
bei hauptsächlich durch Alkohol verursachten Unfällen
Auch bei dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause besteht in der Regel der besondere Versicherungsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg. Diese sogenannten Wegeunfälle gehören zu den Arbeitsunfällen und müssen auch so dokumentiert bzw. gemeldet werden.
Wer mit dem eigenen PKW unterwegs ist, hat sich hoffentlich bereits um wintertaugliche Reifen gekümmert und fährt somit in der kalten Jahreshälfte sicherer.
Auch der Weg zu Fuß ist aktuell durch Laub, Nässe und bald auch Eisglätte erschwert. Empfohlen sind daher gutes Schuhwerk und die Devise: Lassen Sie sich nicht hetzen.
Um sich gut auf den Weg mit dem Fahrrad oder Pedelec vorzubereiten wird empfohlen an folgender kurzen Online-Schulung teilzunehmen: Online-Schulung zur Radsicherheit (UKBW)
Zudem bezuschusst die UKBW auch praktische Sicherheitstrainings mit PKW, Motorrad und Fahrrad. Um den Zuschuss zu bekommen, muss dazu eine dienstliche Notwendigkeit bestehen und der Zuschuss muss von der Führungskraft beantragt werden. Mehr Informationen inkl. Antrag zum Zuschuss finden Sie hier: Fahrsicherheitstraining Zuschüsse (UKBW Akademie)
Expositionsverzeichnis für den Umgang mit CMR-Stoffen
Beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen muss die Exposition dokumentiert und bis zu 40 bzw. fünf Jahre aufbewahrt werden. Zu diesem Zweck wird ein Expositionsverzeichnis geführt. Dieses dient dazu, später auftretende körperliche Beeinträchtigungen besser diagnostizieren zu können und ist für den Versicherungsschutz wichtig. Besonders relevant ist dies bei Stoffen, die krebserzeugend, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch sind (CMR-Stoffen). Damit das Expositionsverzeichnis für Beschäftigte der Universität korrekt geführt werden kann, muss das „Ableitungsformular“ des Betriebsärztlichen Dienstes ausgefüllt werden und anschließend der Umgang mit den Gefahrstoffen dokumentiert werden. Weitere Informationen zum Expositionsverzeichnis der UT werden auf unserer HP unter der Rubrik Gefahrstoffe gegeben: https://uni-tuebingen.de/de/235265
Unterstützung beim Einstig und den vielfältigen Anwendung erhalten Sie in unserer Ilias - Community. Dort erhalten Sie Zugang zu Schulungen, Anwendertipps und die Möglichkeit zum Austausch.